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SoVD von Kommission zur Sozialstaatsreform eingeladen

12.09.2025

Der Verband bringt seine Expertise ein und macht klar: Eine Reform darf nicht zu Kürzungen auf Kosten der Betroffenen führen.

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Es gibt viele verschiedene Sozialleistungen von unterschiedlichen Behörden. Hier können Betroffenene schnell den Überblick verlieren. Foto: WS-Design / Adobe Stock

Die Bundesregierung hat sich eine Reform des Sozialstaats vorgenommen. Im Idealfall soll er moderner, einfacher, transparenter und womöglich sogar günstiger werden. Im September hat die dazu eingesetzte Kommission zur Modernisierung des Sozialstaats seine Arbeit aufgenommen. 


An diesem Freitag finden die ersten Stakeholder-Gespräche statt, bei denen Betroffenenverbände ihre Expertise einbringen können. Dazu ist auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) eingeladen und wird von seiner Vorstandsvorsitzenden Michaela Engelmeier vertreten.

Aktuelles Schutzniveau soll bewahrt werden

Im Fokus der Kommission stehen die Rechtsvereinfachung, die Beschleunigung von Verfahren, die Verbesserung der Transparenz und die Digitalisierung der Sozialverwaltung sowie die Erhöhung von Erwerbsanreizen sowie die mögliche Zusammenlegung von Sozialleistungen. 


Dabei konzentrieren sich die Diskussionen auf steuerfinanzierte Leistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld. Bis Anfang 2026 soll die Kommission, die aus Vertretern von Bund, Ländern und der kommunalen Spitzenverbände besteht, Vorschläge erarbeiten. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist festgehalten, dass bei Vorschlägen zu Reformen des Sozialstaats das derzeitige Schutzniveau gewahrt werden soll. 

SoVD: Viele Berechtigte verzichten auf Leistungen

Der SoVD wird bei darauf bei der heutigen Anhörung mit Nachdruck drängen. Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung betonte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Sozial benachteiligte Menschen – und ganz generell die Leistungsbeziehenden – dürfen bei den Reformen des Sozialstaats nicht übergangen werden.“
Der Verband begrüßt Schritte für Vereinfachungen und schnellere Bearbeitungen von Anträgen, Kürzungen auf Kosten der Betroffenen hält er dagegen für inakzeptabel. Eine gut gemachte Reform könnte sogar dafür sorgen, dass mehr Menschen die ihnen zustehenden Rechte wahrnehmen könnten: „Komplizierte Antragsverfahren und unübersichtliche Zuständigkeiten sorgen dafür, dass zu viele Anspruchsberechtigte leer ausgehen. Das muss dringend geändert werden“, so Michaela Engelmeier. 

Gehen Sie jetzt den Schritt in die vorgezogene Rente, wird die Zurechnungszeit wieder heruntergerechnet. Um die Anzahl der Monate, die Sie vorzeitig in die Altersrente gehen. Das wiederum führt dazu, dass Ihre Rente gekürzt wird. Also ein klares Minus-Geschäft.

Daran ändert auch nichts, dass Sie nach 45 Versicherungsjahren oder mit Schwerbehinderung ohne zusätzliche Abschläge in die Altersrente kommen. Durch den Verlust der Zurechnungszeit machen Sie in jedem Fall Verlust.

Auch die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen Erwerbsminderung steigt 2023 deutlich an.

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