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Soziales Bündnis fordert Wohngeld muss schnell bei den Menschen ankommen

Am 25.11. beschäftigte sich der Bundesrat mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz, damit dieses zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.


Die kommunalen Verwaltungen müssen alles tun, damit das Geld zügig bei den Anspruchsberechtigten ankommt, fordert das soziale Bündnis des Kreises Stormarn, bestehend aus SoVD und DGB. „Wir brauchen mehr Personal in den Wohngeldstellen und eine Informationskampagne, denn viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben“, sagte der DGB Kreisvorsitzende Joachim Sauer.
Durch die Reform sollen Rentner und Rentnerinnen, Geringverdiener und Familien unterstützt werden. Ebenso haben Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, in der Regel Anspruch auf Wohngeld. „Wir fordern die Kommunen im Kreis Stormarn auf, offensiv potentiell Wohngeldberechtigte auf ihre Ansprüche hinzuweisen und dafür auch umfassende Informationsmaterialien in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen. Ebenso sollten soziale Einrichtungen, Ver-bände, Kirchen und Gewerkschaften als Multiplikatoren einbezogen werden. SoVD und DGB werden in ihrer Mitgliedschaft für das erweiterte Wohngeld werben, damit Menschen mit geringen Einkommen ihre Wohnkosten auch in der Energiekrise weiterhin tragen können“, sagte der SoVD-Kreisvorsitzende Andreas Guhr.
Die Behörden ständen nun vor der großen Herausforderung, die Anträge in einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Schon heute variiert der Bewilligungszeitraum zwischen 4 Wochen und 10 Monaten. „Die Menschen brauchen das Geld jetzt. Wir fordern die Stadt auf, umgehend zusätzliches Personal in den Wohngeldstellen zur Verfügung zu stellen, damit die Anträge schnell bearbeitet werden können. Schon heute sind viele Wohngeldstellen unterbesetzt. Die Wohngeldreform wird nur erfolgreich, wenn sie von ausreichend Personal unter guten Arbeitsbedingungen umgesetzt wird“, so das soziale Bündnis.
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von aktuell 600.000 auf ca. 2 Millionen. Der ausgezahlte Wohngeldbetrag erhöht sich durchschnittlich von heute 180 Euro monatlich auf zukünftig 370 Euro im Monat. Durch die Reform werden Haushalte mit geringem Einkommen zielgerichtet unterstützt, um in der Krise weiterhin ihre Wohnkosten tragen zu können. Die Auszahlung des Wohngeldes wird voraussichtlich erst Monate nach Antragsstellung erfolgen. Sie gilt jedoch rückwirkend. „Deshalb brauchen wir ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, damit niemand in der Zwischenzeit die Wohnung verliert“ fordert Guhr.

V.i.S.d.P.: DGB-Region Schleswig-Holstein Südost, Melanie Meyer

Kreisverband Stormarn. 25.11.2022 / Pressemitteilung

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