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Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024: Und wenn ich da schon Altersrente bekomme?

31.01.2023

Zum Juli 2024 erfolgt endlich die lang ersehnte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für all diejenigen, deren Rente bereits vor 2019 bewilligt wurde. Doch was passiert, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehen? Gehen Sie dann wieder leer aus?

Zum Juli 2024 erfolgt endlich die lang ersehnte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für all diejenigen, deren Rente bereits vor 2019 bewilligt wurde.

Die Ungerechtigkeit ist schon lange bekannt – und wirklich behoben wird sie auch im Juli 2024 nicht. Aber immerhin wird es zu diesem Zeitpunkt deutlich mehr Geld für die sogenannten Bestandsrentnerinnen und Rentner wegen Erwerbsminderung geben.

Worum geht es?

Wer so krank ist, dass er dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, bekommt unter gewissen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Weil Sie in dieser Situation noch sehr jung sein können, wird die EM-Rente künstlich hoch gerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) tut also so, als ob Sie weitergearbeitet hätten. Andernfalls würde Ihre Rente wegen Erwerbsminderung extrem niedrig ausfallen.

Diese Hochrechnung nennt sich Zurechungszeit. Und seit 2019 erfolgt diese bis zur Regelaltersgrenze.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Doch das war nicht immer so. Vor 2019 endete die Zurechnungszeit deutlich früher – und wurde dann stufenweise immer wieder angehoben. Mit anderen Worten: Je eher Sie Ihre Erwerbsminderungsrente zum ersten Mal erhalten haben, desto geringer dürfte diese sein. Und das ist ungerechnet.

Welche Verbesserungen wird es 2024 geben?

Wichtig: Die erhöhten Renten im Bestand werden erst im Juli 2024 ausgezahlt. Nicht früher. Wie hoch der Rentenzuschlag ausfällt, hängt davon ab, wann genau Sie Ihre EM-Rente zum ersten Mal erhalten haben.

Sie beziehen Ihre Rente wegen Erwerbsminderung noch länger? Dann gehen Sie bei der Erhöhung im Juli 2024 leer aus. Denn weil erst 2001 die Abschläge zur Erwerbsminderungsrente eingeführt wurden, will der Gesetzgeber an dieser Stelle neue Ungerechtigkeiten vermeiden. Zumindest wird so argumentiert.

Gibt es das Geld auch, wenn ich zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehe?

Viele Menschen werden sich nun zwei Fragen stellen: Warum erst im Juli 2024, wenn diese Ungerechtigkeit schon seit so vielen Jahren besteht? Und wie sieht es aus, wenn ich zu diesem Zeitpunkt gar kein EM-Rentner mehr bin? Sondern bereits eine Altersrente erhalte?

Nun, die erste Frage können wir leider nicht beantworten. Viele Jahre lang fehlte der politische Wille, den sogenannten Bestand finanziell besserzustellen. Eine wirklich gerechte Lösung ist die einmalige Erhöhung auch nicht – das haben unsere Kollegen in Berlin nachgerechnet.

Und jetzt – da das Gesetz endlich verabschiedet wurde – dauert es wieder mehr als ein Jahr, bis die Menschen das zusätzliche Geld erhalten. Eine wirklich überzeugende Begründung für die späte Auszahlung gibt es nicht.

Doch genauso interessant ist die Frage, wie es beim Wechsel in die Altersrente aussieht. Gilt die Rentenanpassung auch in diesem Fall?

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Ja, das ist die gute Nachricht in diesem Beitrag: Die Rentenerhöhung im Juli 2024 gilt auch für Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Erwerbsminderungs-, sondern in der Altersrente sind. Ohne Abstriche.

Fazit

Wir müssen leider festhalten, dass die Anpassung für den „Bestand“ in der EM-Rente nicht so hoch ausfällt wie erhofft. Es wird keine wirkliche Gleichstellung mit denjenigen erfolgen, die ihre Rente wegen Erwerbsminderung erst seit 2019 beziehen. Positiv bleibt jedoch festzuhalten, dass die Erhöhung auch dann greift, wenn Sie nur „ehemaliger“ Erwerbsminderungsrentner sind und mittlerweile eine Altersrente beziehen.

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