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Jahrgang 1962 und Rente: Wann geht es in den Ruhestand?

28.02.2023

Der Renteneinstieg hängt IMMER von Ihrem Jahrgang ab. Wenn Sie 1962 geboren wurden, haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere Möglichkeiten, in den Ruhestand zu starten. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten vor.

Jahrgang_1962_und_Rente

Wenn wir über den Einstieg in die gesetzliche Rente sprechen, ist vor allem eines wichtig: das gesetzliche Renteneintrittsalter – auch Regelaltersgrenze genannt. Das ist der Zeitpunkt, an dem Sie definitiv ohne Abschläge in die „normale“ Standard-Altersrente rutschen können.

Für den Jahrgang 1962 liegt diese Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und acht Monaten. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie in die Regelaltersrente.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Nur etwa die Hälfte der Deutschen arbeitet tatsächlich bis zum Erreichen dieser Altersgrenze. Alle anderen beginnen Ihren Ruhestand deutlich früher. Oft rund um das Alter 63. Und auch mit dem Jahrgang 1962 ist das möglich.

Grundsätzlich stehen Ihnen drei unterschiedliche Optionen der vorgezogenen Altersrente zur Verfügung. Wir stellen alle drei konkret für Ihren Jahrgang vor. Allgemeine Infos zu diesem wichtigen Punkt erfahren Sie in diesem Beitrag.

Da gibt es die Altersrente für …

Wir beginnen mit der „besten“ Variante. Für diese benötigen Sie den Schwerbehindertenausweis.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Den SB-Ausweis erhalten Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Das ist die magische Grenze – darunter erfüllen Sie die Voraussetzung für diese Rentenart nicht.

Außerdem benötigen Sie auf Ihrem Rentenkonto insgesamt 35 Versicherungsjahre. Hier zählt nicht nur Arbeit mit, sondern zum Beispiel auch die Kindererziehung oder Phasen der Arbeitslosigkeit.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Kommt beides zusammen, dürfen Sie genau zwei Jahre vorher in eine abschlagsfreie Rente. Für Ihren Jahrgang 1962 bedeutet das: Statt bis 66 und acht Monate zu warten, geht es bereits mit 64 Jahren und acht Monaten.

Ohne Abzüge. Der Ehrlichkeit wegen müssen wir aber hinzufügen: Natürlich ist die Rente trotzdem niedriger, als wenn Sie noch zwei Jahre weiter gearbeitet hätten. Denn in diesen 24 Monaten kämen weitere Rentenpunkte hinzu. Durch Sie und Ihren Arbeitgeber.

Bis zu fünf Jahre früher in Rente

Das Tolle an der Rente mit Schwerbehinderung ist aber, dass Sie theoretisch bis zu fünf Jahre früher in den Ruhestand kommen. Ganz legal, ohne Tricks und Arbeitslosigkeit.

Falls Ihnen also die zwei Jahre nicht reichen, können Sie noch einmal bis zu drei Jahre früher in die Rente – dann mit Abschlägen. Jeder weitere Monat schlägt mit 0,3 Prozent zu Buche. Gehen Sie den ganzen Weg und scheiden bereits mit 61 und acht Monaten aus dem Job aus, müssten Sie also auf 10,8 Prozent Ihrer Brutto-Rente verzichten.

Wichtiger Hinweis: Von Ihrer Brutto-Rente geht in jedem Fall noch der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das sind rund elf Prozent.

Altersrente mit 45 Versicherungsjahren

Sie haben keinen aktuellen Schwerbehindertenausweis? Aber Sie möchten trotzdem in die abschlagsfreie „Frührente“? Dann benötigen Sie nicht 35, sondern 45 Versicherungsjahre.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Damit sind wir bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte angekommen. Auch über diesen Weg kommen Sie genau zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Also frühestens mit 64 und acht Monaten beim Jahrgang 1962.

Das Problem in der Praxis ist in dieser Rentenvariante die Wartezeit. Denn wesentliche Phasen aus Ihrem Leben zählen hier vielleicht nicht mit. Angefangen bei der Arbeitslosigkeit – hier wird nur Arbeitslosengeld I berücksichtigt, und auch nicht kurz vor der Rente – bis zu einer wirklich ungerechten Regelung bei der Erwerbsminderungsrente.

Über diesen Zeitraum hinaus geht es aber nicht früher in Rente. Auch nicht mit zusätzlichen Abschlägen. Wenn Ihnen die zwei Jahre also nicht reichen und Sie nicht schwerbehindert sind, bleibt nur noch die dritte der gängigen Rentenoptionen.

Altersrente für langjährig Versicherte

In den Medien wird diese häufig mit der „besonders langjährigen“ verwechselt. Es gibt aber große Unterschiede.

Zum einen geht hier nichts ohne Abschlag. Ab dem ersten Monat unterhalb der Regelaltersgrenze – wir erinnern uns, 66 Jahre und acht Monate – verlieren Sie hier 0,3 Prozent. Wenn Sie es sich leisten können, ist ein Rentenbeginn zum 63. Geburtstag drin. Jetzt mit einem Abzug von 13,2 Prozent.

„Nicht vergessen: Zusätzlich zum Abschlag geht noch der Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung weg! Noch einmal rund elf Prozent weniger.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Die „Rente mit 63“ muss man sich also leisten können – und wollen. Wenn Sie dazu bereit sind, ist der Rentenbeginn jedoch sehr flexibel. Irgendwo zwischen Ihrer Regelaltersgrenze und dem 63. Geburtstag.

Einzige, wirklich einzige Voraussetzung, sind die 35 Versicherungsjahre, die wir bereits von der Altersrente für schwerbehinderte Menschen kennen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Neben der Rente hinzuverdienen?

Wichtig ist noch die Frage, wie es um einen möglichen Nebenjob bestellt ist. Mit Regelaltersrente können Sie schon seit vielen Jahre so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Anders war das lange Zeit für die hier vorgestellten vorgezogenen Renteneinstiege. Doch seit Anfang 2023 gibt es auch hier keine Begrenzungen mehr.

Ganz konkret heißt das: Sobald Sie Ihre Altersrente beziehen, dürfen Sie „nebenbei“ unbegrenzt hinzuverdienen. Ohne, dass Ihre Rente gekürzt wird.

Fazit

Eigentlich müssten Sie mit Baujahr 1962 arbeiten, bis Sie 66 und acht Monate alt sind. Doch durch die unterschiedlichen Varianten der vorgezogenen Altersrente ist das nicht unbedingt notwendig.

Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen der Wartezeit erfüllen. Vielleicht ist ein Schwerbehindertenausweis zu haben? Und schauen Sie auf Ihre letzte Rentenauskunft. Darin finden Sie wichtige Informationen zur voraussichtlichen Rentenhöhe und vor allem zu den bisher erreichten Wartezeiten. Im Zweifel lassen Sie sich kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

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