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Themen Existenzsicherung

Der Sozialverband lässt Sie in dieser schwierigen Phase nicht allein. Nutzen Sie unsere Sozialberatung. Kommen Sie rechtzeitig, damit Ihnen keine wichtigen Ansprüche verloren gehen.

Schwerbehinderung und Jobcenter

Schwerbehinderung und Jobcenter: Welche Vorteile habe ich?

20.01.2022

Bekomme ich bei „Hartz IV“ mehr Geld, wenn ich dem Jobcenter einen SB-Ausweis vorlege? Diese Frage stellen uns viele Mitglieder. Immer wieder. Vor diesem Hintergrund möchten wir in diesem Beitrag auf dieses wichtige Thema eingehen.

Schwerbehinderung-und-Jobcenter

Bildquelle:SoVD

Der Schwerbehindertenausweis berechtigt zu diversen Nachteilsausgleichen – eine Übersicht dazu finden Sie hier. Besonders wichtig sind zum Beispiel zusätzliche Urlaubstage im Job oder die Möglichkeit, bis zu fünf Jahre früher in Rente zu gehen.

Aber bedeutet eine anerkannte Schwerbehinderung auch, dass es mehr Geld vom Jobcenter gibt? Woher diese Ansicht kommt? Wenn Sie sich ein bisschen im Sozialrecht auskennen, wissen Sie vielleicht: Beim Bezug von Grundsicherung gibt es tatsächlich mehr Geld. Und zwar genau dann, wenn Sie eine Schwerbehinderung und dazu eines der beiden Merkzeichen G oder aG vorlegen können. Beide Merkzeichen stehen für Erkrankungen, die Ihre Mobilität betreffen.


Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – also „Hartz IV“ – sind geldmäßig im Prinzip gleich hoch. Sie bekommen die Kosten für eine angemessene Wohnung überwiesen und dazu den sogenannten Regelbedarf. Im Jahr 2022 beträgt dieser für einen Alleinstehenden 449 Euro im Monat.

In der Grundsicherung bedeuten SB-Ausweis plus eines dieser Merkzeichen nun 17 Prozent mehr vom Regelbedarf. Bei 449 Euro wären das 76 Euro mehr – jeden Monat.

Vorsicht: Das gilt nur bei der Grundsicherung im Alter sowie bei Grundsicherung und einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente. Dazu mehr in diesem Beitrag.

Mehr Geld durch Behinderung auch bei „Hartz IV“?

Dann spricht doch eigentlich alles dafür, dass es auch vom Jobcenter mehr Geld gibt, wenn Sie das Merkzeichen G oder aG mitbringen. Oder?

Aber leider bezieht sich dieser sogenannte Mehrbedarf ausschließlich auf die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Im SGB II, also beim Arbeitslosengeld II, ist eine solche Leistung nicht vorgesehen. Ziemlich unfair, aber so sieht es momentan im Sozialrecht aus.

EM-Rente_und_Merkzeichen_G_-_Gibt_es_einen_Mehrbedarf
Bringt mir die Schwerbehinderung irgendeinen anderen Vorteil im Jobcenter?

 

Mehr Geld bekommen Sie bei „Hartz IV“ nicht, wenn Sie eine Schwerbehinderung vorweisen.
Bringt mir die Schwerbehinderung irgendeinen anderen Vorteil im Jobcenter?
Mehr Geld durch einen Mehrbedarf sehen Sie also nicht. Ein GdB von mindestens 50 kann Ihnen aber dennoch von Vorteil sein, wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten. Allerdings nur indirekt. Denn wie schon angesprochen können Sie mit anerkannter Schwerbehinderung früher in die Altersrente. Ohne Abschlag geht das zwei Jahre früher. Mit finanziellem Minus wäre ein vorzeitiger Renteneintritt fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze drin.

Darüber hinaus kann die Schwerbehinderung auch auf Jobsuche helfen. Zugegeben – nicht bei allen Arbeitgebern. Aber zum Beispiel im Öffentlichen Dienst.

Fazit

Den Mehrbedarf gibt es nur, wenn Sie Grundsicherung im Alter oder bei unbefristeter Erwerbsminderung beziehen. Mit „Hartz IV“ bekommen Sie kein zusätzliches Geld. Dennoch sollten Sie versuchen, das Beste aus Ihrer Schwerbehinderung zu machen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern in unserer Sozialrechtsberatung.

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ALG – gibt es bei der Höhe eine Deckelung?

ALG - gibt es bei der Höhe eine Deckelung?

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Klar, es orientiert sich an Ihrem vorherigen Einkommen. Aber mit wie viel Geld können Sie am Ende genau rechnen? Und wie hoch ist das ALG maximal? Gibt es beim ALG eine Deckelung für die Höhe?

Als Angestellter zahlen Sie jeden Monat automatisch mit Ihrem Gehalt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Aktuell 2,4 Prozent Ihres Brutto-Einkommens, die Hälfte davon überweist jedoch Ihr Arbeitgeber. Im Gegenzug beziehen Sie nach dem Verlust Ihres Jobs Arbeitslosengeld. Aber hier lohnt ein Blick in die Details.

Arbeitslosengeld ist nicht gleich Arbeitslosengeld

Denn wir müssen unterscheiden. Zwischen dem Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II). Im Volksmund wird das erste häufig einfach als Arbeitslosengeld bezeichnet, das zweite gern als „Hartz IV“. Leider vermischen viele Menschen die beiden Geldleistungen – dabei bestehen fundamentale Unterschiede.

Arbeitslosengeld I gibt es grundsätzlich erst nach zwölf Monaten.

Denn: ALG I ist eine Versicherungsleistung. Sie haben nur Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn Sie zuvor ausreichend lange eingezahlt haben. Grundsätzlich braucht es dafür zwölf Monate – auch wenn bis Ende 2022 eine „verkürzte Anwartschaftszeit“ reichen kann. „Hartz IV“ dagegen ist eine Sozialleistung. Um Leistungen vom Jobcenter zu erhalten, müssen Sie zwar bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Zahlung von bestimmten Beitragszeiten gehört aber nicht dazu.

So lässt sich auch einfach erklären, dass Arbeitslosengeld in der Regel deutlich höher ausfällt als ALG II. Denn das Arbeitslosengeld basiert auf dem, was Sie vorher in Ihrem Job verdient haben. Arbeitslosengeld II dagegen ist als Sozialleistung stark vereinheitlicht. Als alleinstehende Person bekommen Sie aktuell (im Jahr 2021) gerade einmal 446 Euro. Dazu kommen noch die angemessenen Kosten der Unterkunft. Das heißt: Wenn Sie im Jobcenter landen, spielt es keine Rolle mehr, was Sie vorher verdient haben. Sie bekommen genau so viel wie alle anderen.

Berechnung ALG I

Aber jetzt Butter bei die Fische. Wie hoch kann dagegen das Arbeitslosengeld I ausfallen?

Wie schon gesagt: Maßgeblich hängt die Zahlung von Ihrem vorherigen Verdienst ab. Letztlich aber vom Netto-Einkommen. Das bedeutet: Mit einer günstigen Steuerklasse erhalten Sie auch ein höheres Arbeitslosengeld. Darüber hinaus spielt jedoch außerdem eine Rolle, in welchem Bundesland Sie zu Hause sind und ob Kinder bei Ihnen im Haushalt leben.

Freddy (46 Jahre) lebt mit Frau und drei Kindern in Schleswig. Da seine Firma ihn entlassen musste, beantragt Freddy Arbeitslosengeld I. Zuvor hat er mehr als elf Jahre im gleichen Betrieb gearbeitet und monatlich 4000 Euro brutto verdient.

Um das Arbeitslosengeld zu berechnen, geht die Arbeitsagentur nun wie folgt vor.

  1. Bemessungsentgelt errechnen
  2. Abzug von Sozialabgaben, Lohnsteuer und Soli
  3. 60 Prozent oder 67 Prozent?
  4. Monatlicher Zahlbetrag

Gehen wir die einzelnen Schritte einmal für Freddy aus unserem Beispiel durch. Das Bemessungsentgelt ergibt sich, wenn wir das Jahres-Bruttoeinkommen durch 365 teilen. 4000 x 12 sind 48.000 Euro. Geteilt durch 365 macht das 131,50 Euro.

Jetzt müssen wir eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 Prozent abziehen. Außerdem die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag. Abzüglich der Sozialversicherung landen wir bei 103, 90 Euro. Bei den Steuern machen wir es uns einfach und ziehen bummelig bei Steuerklasse 3 noch einmal zehn Prozent ab. Es bleiben 93,50 Euro.

Da Freddy und seine Frau Kinder haben, wird dieser Betrag nun mit 0,67 multipliziert. Ohne Kinder wären es nur 60 Prozent. In Freddys Fall ergibt das 62,64 Euro.

Um das monatliche Arbeitslosengeld zu berechnen, wird dieser Betrag jetzt noch mit 30 multipliziert. Macht insgesamt 1879,38 Euro.

Das maximale ALG?

Allerdings gibt es beim Arbeitslosengeld I eine Begrenzung. Wer mehr als 85.200 Euro brutto im Jahr verdient, erhält daraus keinen zusätzlichen Cent für das spätere Arbeitslosengeld. Im Jahr 2021 ist das die aktuelle Bemessungsgrenze für Westdeutschland. Diese liegt im Osten des Landes bei 80.400 Euro.

Wenn wir also für Westdeutschland mit einem Betrag von 7.100 Euro pro Monat (85.200 Euro im Jahr) rechnen, kommen wir auf ein maximales Arbeitslosengeld von 2925 Euro bei Steuerklasse III und Kindern im Haus. Ein sehr gut verdienender Single mit Steuerklasse I würde maximal 2237 Euro von der Arbeitsagentur erhalten.

„Die Höhe des ALG I hängt vor allem von Ihrem Einkommen aus den letzten zwölf Monaten ab. Darüber hinaus ist wichtig, ob Kinder im Haus sind und welche Steuerklasse Sie aktuell nutzen. Wenn Sie sehr viel verdient haben, ist außerdem wichtig, ob Sie in West- oder Ostdeutschland leben.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Arbeitslosengeld I wird also gedeckelt. Die aktuellen Bemessungsgrenzen für das Jahr 2021 liegen bei 85.200 Euro für den Westen und 80.400 Euro für den Osten der Republik. Bei Steuerklasse I und keinen Kindern im Haushalt kann so ein Maximalanspruch in Höhe von 2237 Euro monatlich entstehen. Alleinverdiener mit Familie und sehr hohem Verdienst kommen auf knapp 3000 Euro.

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