SovD

Sozialverband Deutschland

Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Kreisverband Stormarn

Sozialverband Deutschland

Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Kreisverband Stormarn

Sozialverband Deutschland

Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Kreisverband Stormarn

Aktuelles

Krankengeld und zwei Jobs

Krankengeld, zwei Jobs - wie wird das berechnet?

22.03.2022

Die Höhe Ihres Krankengeldes orientiert sich immer an Ihrem Verdienst im zuvor ausgeübten Arbeitsverhältnis. Aber wenn Sie zwei Jobs parallel gemacht haben? Wie funktioniert die Berechnung dann?

Krankengeld-und-zwei-Jobs

Das gesetzliche Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Ihr Krankengeld orientiert sich an zwei Zahlen – Ihrem Brutto- und Ihren Netto-Verdienst. Wie viel Ihnen die Krankenkasse tagesaktuell überweist, hängt also von Ihrem letzten Einkommen ab. 70 Prozent vom Brutto, aber gleichzeitig niemals mehr als 90 Prozent vom Netto. Als gute Faustformel sollten Sie daher mit einem Verlust von rund 20 Prozent Ihrer bisherigen Kaufkraft rechnen.

Zwei Jobs gleichzeitig: Was wird aus dem Krankengeld?

Schon bei der Berechnung des einfachen Krankengeldes verlieren viele Menschen den Durchblick. Was bedeutet es aber, wenn ich zwei Arbeitgeber habe, also jeden Monat auch zwei Gehälter bekommen habe, bevor ich langfristig erkrankt bin?

Glücklichweise wird die Rechnung an sich nicht komplexer. Es folgt eine geradezu logische Herangehensweise: Jetzt wird für beide Jobs getrennt voneinander der Anspruch auf Krankengeld ermittelt. Die Kollegen von Haufe haben hierzu ein fiktives Beispiel auf Ihrer Website zur Verfügung gestellt.

Diese Regelung gilt, wenn es sich um zwei versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse handelt. Das bedeutet: In beiden Jobs bekommen Sie Monat für Monat eine Lohnabrechnung, auf der Abzüge zur Krankenkasse, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu sehen sind. Nur in diesem Fall haben Sie im Krankheitsfall nach Ablauf von sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld. Sonst nicht.

Wenn Sie also einen „Hauptjob“ im Büro ausüben und am Wochenende als Minijobber kellnern, erhalten Sie nach sechs Wochen Krankheit nur für Ihren Vollzeitjob Geld von der Krankenversicherung.

 

Fazit

Das Krankengeld wird auf der Grundlage Ihres Arbeitslohns berechnet. 70 Prozent vom Bruttoverdienst, nicht aber mehr als 90 Prozent vom Netto. Üben Sie mehrere Jobs gleichzeitig aus, die allesamt versicherungspflichtig sind? Dann gibt es für jedes dieser Beschäftigungsverhältnisse das jeweilige Krankengeld. Für den Fall, dass Sie außerdem einem Minijob nachgehen, erhalten Sie für diese Tätigkeit kein Krankengeld.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!

Startseite » Aktuelles » Seite 5

Krankengeld und zwei Jobs Read More »

Hartz IV richtig beantragen

Hartz IV richtig beantragen

14.02.2022

In diesen Fällen gibt es Hilfe und Unterstützung, die Sie beantragen können. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Was wichtig ist, wie Anträge ausgefüllt werden müssen und was Ihnen genau zusteht, erläutern Ihnen gerne die Beraterinnen und Berater des SoVD.

Hartz-IV-richtig-beantragen

Das gesetzliche Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Hartz IV / Grundsicherung / Sozialhilfe

Ob bei Jobverlust oder Renteneintritt: Wenn das Geld nicht reicht, erhalten Sie staatliche Unterstützung.

Wir helfen Ihnen

Sozialinfo zur Grundsicherung während der Corona-Pandemie

Corona-Krise:
Grundsicherung

Wissenswertes rund um das Thema

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden zusätzlich zu den Regelleistungen in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Allerdings müssen die Unterkunfts- und Heizungskosten angemessen sein. Was angemessen ist, orientiert sich am örtlichen Mietspiegel. Kosten, die über die Obergrenze hinausgehen, müssen von den Leistungsempfänger*innen aus dem Regelsatz getragen werden. Ein Umzug wird dann angeraten. Im Rahmen der Corona-Pandemie gilt aber eine Sonderregel bei Neuanträgen: Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden in der tatsächlichen Höhe übernommen – die Angemessenheitsklausel ist also vorübergehend ausgesetzt.

Arbeitslosengeld II ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende und somit eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Umgangssprachlich wird das Arbeitslosengeld II auch als Hartz IV bezeichnet.

Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. bzw. 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder wenn sie keinen ausreichenden Anspruch auf das Arbeitslosengeld I (ALG I) haben oder wenn ihr ALG-I-Anspruch erschöpft ist. Sie sind hilfebedürftig, wenn Sie für sich oder gemeinsam mit Ihrer Familie nicht ausreichend für Ihren Lebensunterhalt sorgen können und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Ihre Angehörigen haben einen Leistungsanspruch, wenn sie mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Als Einzelperson bekommen Sie monatlich den Arbeitslosengeld-II-Regelsatz in Höhe von 446 Euro (ab 1. Januar 2021 für Alleinstehende). Der Regelbedarf deckt pauschal Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens. Auch die Teilnahme am soziokulturellen Leben soll mit den Regelsätzen abgedeckt werden. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zusätzlich übernommen. Außerdem können Sie ggf. verschiedene Mehrbedarfs- und Einmalzahlungen, u.a. bei Schwangerschaft und Geburt, Wohnungsersteinrichtung und Behinderung, erhalten.

Die Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über 15 Jahren, hinzukommen ggf. der Partner oder die Partnerin, die Eltern und die unter Umständen im Haushalt lebenden unter 25-jährigen unverheirateten Kinder. Die Kinder zählen aber nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. Partner oder Partnerin sind die nicht dauernd getrenntlebende Ehefrau bzw. der Ehemann oder die Person, mit der die Antragstellerin bzw. der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.

Von einer Haushaltsgemeinschaft spricht man, wenn mehrere Personen zusammenwohnen und gemeinsam wirtschaften. Eine Haushaltsgemeinschaft besteht aber nur zwischen verwandten oder verschwägerten Personen.

Erscheinen Sie als Empfänger*in von Arbeitslosengeld II (ALG II) ohne rechtfertigenden Grund nicht zu einem Termin beim Jobcenter, obwohl sie vorher über die Folgen des Fehlens informiert wurden, dann können Ihnen 10 Prozent Ihrer Leistungen gestrichen werden.
Kommen Sie als Arbeitslosengeld-II-Empfänger*in Ihren Pflichten nicht nach, dann können Ihnen Leistungen gekürzt werden. Pflichtverletzungen liegen vor, wenn Sie z.B. Ihre in der Eingliederungsvereinbarung abgesprochenen Bemühungen zur Jobsuche nicht einhalten, Arbeits- oder Ausbildungsangebote ohne ersichtlichen Grund ablehnen, Jobmaßnahmen vorzeitig abbrechen oder Sie einen Job gar nicht erst antreten. Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von November 2019 dürfen Jobcenter die Leistungen nur noch bis zu 30 Prozent kürzen. Außerdem müssen sich die Jobcenter jeden Fall einzeln anschauen – wenn nötig, bei einer persönlichen Anhörung.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ein Sozialleistungssystem für Menschen über 65 Jahre oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen. Die Grundsicherung soll den notwendigen Lebensunterhalt sichern, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.

Einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung haben Sie, wenn Sie mindestens 65 Jahre und älter sind (beachten Sie bitte die schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 65 Jahren für Menschen, die nach 1946 geboren wurden), oder wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Außerdem müssen Sie noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben sowie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen bestreiten können. Berechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten (z.B. im Urlaub), erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen. Bitte lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.

Jetzt mitmachen!

Sie möchten Mitglied im SoVD werden?

Laden Sie sich hier den Mitgliedsantrag als PDF-Dokument herunter, füllen ihn aus und schicken ihn unterschrieben an uns zurück.

Wir freuen uns auf Sie!

Hartz IV richtig beantragen Read More »

Krankengeld und Psyche

Krankengeld und Psyche

18.01.2022

Wer gesundheitsbedingt länger als sechs Wochen ausfällt, rutscht ins Krankengeld. In der Sozialrechtsberatung des SoVD müssen wir häufig Mitglieder unterstützen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in diese Situation geraten sind. Zum Beispiel bei einer Depression oder Angststörung.

Krankengeld_und_Psyche

Das gesetzliche Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Rente mit Abschlag oder warten?

Psychische Erkrankungen werden in Deutschland immer häufiger. So ist es nicht verwunderlich, dass dieses Krankheitsbild inzwischen für einen großen Teil der Krankengeld-Zahlungen hierzulande verantwortlich ist. 

Das wissen natürlich auch die Krankenkassen. Und offenbar versuchen einige davon, den steigenden Kostendruck dadurch zu bekämpfen, indem man es den betroffenen Patienten besonders schwermacht, im Krankengeld-Bezug zu bleiben.

Wir sind uns bewusst, dass die Krankenversicherungen in den allermeisten Fällen sehr redlich und gewissenhaft arbeiten. Aus unseren Beratungsstellen wissen wir jedoch auch: Es gibt sie, die besonders harten Methoden, mit denen zum Teil gegenüber psychisch kranken Menschen gearbeitet wird. In diesem Beitrag möchten wir auf dieses sensible Thema hinweisen.

Wenn das Telefon mehr als zweimal klingelt

Diesen Punkt hören wir häufig in unseren Beratungszentren– und in den meisten Fällen von Patienten mit psychischer Erkrankung. Ein Mitarbeiter der Krankenkasse ruft an und erkundigt sich nach dem gesundheitlichen Wohlbefinden. Manchmal geschieht das sogar zu einem Zeitpunkt, an dem der Patient noch gar nicht im Krankengeld-Bezug ist.

Soweit, so gut. Aber hin und wieder weitet sich dieses Prozedere zu einem regelrechten Anruf-Dauerfeuer aus. Auch der Tonfall kann sich ändern. Von freundlichen Nachfragen zur Krankheit zu „Sind Sie etwa immer noch krank?“

Die wichtige Botschaft lautet: Sie müssen sich das nicht antun. Wenn solche Anrufe überhand nehmen, bestehen Sie einfach darauf, dass ab jetzt alles schriftlich läuft. Basta.


„Kündigen Sie doch lieber…“

Auch dieses Phänomen sehen wir besonders häufig bei Menschen mit seelischen Leiden. Der Sachbearbeiter der Krankenkasse lenkt das Gespräch in folgende Richtung:

„Ihre Erkrankung hat doch sicherlich Gründe, die mit Ihrem Arbeitsplatz zu tun haben, oder? Gab es Mobbing? Ja? Wäre es dann nicht besser, wenn Sie das Problem an der Wurzel packen und einfach kündigen? Sie haben dann ja Anspruch auf Arbeitslosengeld.“

Das klingt für viele Betroffene tatsächlich erst einmal nach einer sinnvollen Lösung. Und häufig hängt die Krankheit wirklich mit dem Job zusammen. Zumindest teilweise.

Trotzdem sollten Sie sich auf keinen Fall darauf einlassen. Sollte die Krankenkasse tatsächlich versuchen, Ihnen eine Kündigung schmackhaft zu machen – dann holen Sie sich bitte umgehend Hilfe. Zum Beispiel in der Rechtsberatung des SoVD. Auf gar keinen Fall sollten Sie ohne eine umfassende unabhängige Beratung Ihren Arbeitsvertrag auflösen.

„Es kann Situationen geben, in denen eine Kündigung sinnvoll ist – auch im Krankengeld. Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie sich aber unbedingt unabhängig beraten lassen. In diesem Fall aber nicht bei der Krankenkasse.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein


„Aber ich bin doch krank“

Das größte Problem kommt in der Regel erst auf, wenn das Krankengeld ausläuft. Jetzt melden Sie sich bei der Arbeitsagentur. Hier wird dann zunächst geprüft, ob Ihnen Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung zusteht.

Und jetzt kommt’s: Wenn diese Regelung bei Ihnen nicht greift – dann müssen Sie sich für das ALG offiziell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Und diese Tatsache ist selbst für die gesündesten von uns eine gedankliche Herkulesaufgabe.

Arbeitsvertrag? Läuft noch. Krankheit? Schlimmer denn je. Und jetzt Bewerbungen schreiben? Das ist eine ganz schwierige Situation – für jeden Betroffenen. Aus unserer Erfahrung sind Patienten mit bestimmten psychischen Erkrankungen jedoch besonders gestraft.

Fazit

In den meisten Fällen wird das Krankengeld anstandslos überwiesen. Doch gerade bei psychischen Leiden hören wir immer wieder von kleinen Tricks seitens der Krankenkasse, unter denen vor allem Menschen mit seelischen Erkrankungen zu leiden haben. Daher unsere klare Empfehlung: Sichern Sie sich professionelle Unterstützung. Damit Sie sich auf die Bewältigung Ihrer Krankheit kümmern können.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!

Startseite » Aktuelles » Seite 5

Krankengeld und Psyche Read More »

Rente mit Abschlag oder warten?

Rente mit Abschlag oder warten?

Zum Ende des Berufslebens müssen Sie möglicherweise eine wichtige Entscheidung treffen: Wenn eine Altersrente nur mit Abschlägen drin ist – sollten Sie in den sauren Apfel beißen und den Antrag stellen? Oder ist es besser, ALG zu beziehen – und dann erst später in die Rente zu gehen? Ohne oder mit geringeren Abzügen?

Rente mit Abschlag oder warten?

Bei der Altersrente gibt es drei grundsätzliche Möglichkeiten. Entweder gehen Sie zur Regelaltersgrenze in den Ruhestand – also mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Oder Sie nehmen eine vorgezogene Altersrente in Anspruch. Und die gibt es dann auch noch mal in zwei Kategorien. Ohne Abschlag oder mit Abschlag.

(Mehr über die verschiedenen Formen der vorgezogenen Altersrente finden Sie in diesem Beitrag.)

Heute wollen wir uns eingehender mit folgender Frage beschäftigen: Ist es besser, eine Rente mit Abzügen zu beantragen? Oder sollte man lieber so spät wie möglich eine Altersrente beziehen und die Zeit bis dahin anders überbrücken? Zum Beispiel mit Arbeitslosengeld?
Ihre persönliche Regelaltersgrenze Das gesetzliche Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen-mit-und-ohne-Abschlag-768x576

Das gesetzliche Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Rente oder Arbeitsamt?

Eine Rente mit Abschlägen können Sie entweder mit Schwerbehindertenausweis beziehen – dann bis zu fünf Jahre vor der regulären Altersgrenze. Oder auch ohne Schwerbehinderung ab dem 63. Geburtstag.

Das bedeutet: Die Frage Rente oder ALG? wird Sie ganz konkret mit Anfang 60 beschäftigen. Rein finanziell ist es natürlich am besten, wenn Sie möglichst lange arbeiten. Auf diese Weise kommen Monat für Monat neue Rentenpunkte auf Ihr Konto.

Wenn das aber nicht möglich ist – vielleicht weil Sie Ihren Job verloren haben oder gesundheitlich stark angekratzt sind– dann heißt es erst einmal Wartezeiten zählen. Denn für die eben angesprochenen Rentenarten benötigen Sie jeweils 35 Jahre Versicherungszeit. Ob Sie mit Anfang 60 dabei sind, entnehmen Sie ganz einfach Ihrer Rentenauskunft. Die kommt ab 55 ganz automatisch mit der Post.

Wenn wir davon ausgehen, dass Sie die 35 Versicherungsjahre zusammenbekommen, folgt die nächste wichtige Frage: Wie hoch wäre Ihre Rente, wenn Sie diese zeitnah beantragen würden? Um das zu erfahren, fragen Sie am besten bei der Deutschen Rentenversicherung nach. Als Faustregel können Sie sich aber merken: Jeder Monat, den Sie früher in Rente gehen, kostet 0,3 Prozent Abschlag.

Außerdem gehen noch rund elf Prozent von der Bruttorente für Kranken- und Pflegeversicherung weg. Ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt unter anderem davon ab, ob die Rente Ihre einzige Einkommensquelle ist. Das, was übrig bleibt, vergleichen Sie jetzt mit Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Um diesen zu ermitteln, nutzen Sie am besten einen der zahlreichen Gratis-Rechner im Internet. Ab 58 haben Sie bis zu zwei Jahre Anspruch. Allerdings nur, wenn Sie vorher 48 Monate eingezahlt haben.

Und jetzt kommt es darauf an: Ist das ALG deutlich höher als die Rente, dann kommt aus finanziellen Gründen eigentlich nur der Weg zum Arbeitsamt in Betracht. Erstens weil Sie dann schon jetzt mehr Geld bekommen. Und zweitens weil sich Ihre spätere Rente mit jedem Monat um 0,3 Prozent erhöht – denn die Abzüge fallen weg.

Vergleich Rente und ALG

Liegen ALG und Rente eng beieinander, müssen Sie abwägen. Auch in diesem Fall wäre die Rente zwei Jahre später um 7,2 Prozent höher als heute – 24 Monate x 0,3 Prozent. Nicht vergessen: Diese Abschläge wirken ein Leben lang. Aus rein finanzieller Perspektive ist der Bezug von Arbeitslosengeld also in der Regel sinnvoll.

Aber das ist noch nicht alles. Denn wer ALG erhält, steht auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Auch mit Anfang 60. Das heißt für Sie konkret: Wenn Ihnen der Arbeitsvermittler Stellenvorschläge zukommen lässt, müssen Sie sich dort bewerben. Zumindest wenn das Jobangebot grundsätzlich zu Ihrer Qualifikation passt. Will der Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur Sie zum Bewerbungstraining oder in eine andere Maßnahme schicken, müssen Sie auch das über sich ergehen lassen. Auch mit 63. Je nachdem, wem Sie im Arbeitsamt gegenüber sitzen und welche politischen Umstände gerade herrschen, zahlen Sie für die zwei Jahre ALG also einen hohen Preis. Nicht finanziell, aber vielleicht mit den Nerven.

Eine Sache darf der Arbeitsvermittler jedoch nicht – er darf Sie niemals in die vorgezogene Rente zwingen. Das ist beim Arbeitslosengeld ausgeschlossen.

Fazit

Beim Abwägen zwischen einer Rente mit Abschlag oder dem Arbeitslosengeld ist der Bezug von ALG in den meisten Fällen finanziell die bessere Wahl. Zumindest wenn Sie kein Problem damit haben, sich in den letzten Monaten vor dem Ruhestand noch aktiv um Arbeit zu bemühem Oder es zumindest so aussehen lassen. Denn der Bezug von Arbeitslosengeld vor der Rente ist kein Vorruhestand.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!

Startseite » Aktuelles » Seite 5

Rente mit Abschlag oder warten? Read More »

SoVD.TV startet

SoVD.TV startet mit Ausgabe zur Behindertenpolitik ins neue Jahr

Die Sendung am 10. Januar mit interessanten Gästen steht unter dem Titel „Quo vadis Behindertenpolitik –
Neue Regierung, neue Chance?“

In diesem Studio zeichnet der SoVD seine Talkrunde auf.

Am Montag, den 10. Januar um 12 Uhr wird die zweite Ausgabe von SoVD.TV ausgestrahlt. Zu Gast sind die ehemalige Bundesgesundheitsministerin und derzeitige Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, Christina Marx aus der Geschäftsleitung der AKTION MENSCH sowie Carola Nacke. Sie war zuletzt eine der erfolgreichen Beschwerdeführerinnen vorm Bundesverfassungsgericht zur Triage.

Sie widmen sich der Fragestellung „Quo vadis Behindertenpolitik – Neue Regierung, neue Chance?“ und diskutieren diesmal die vielen zu bewältigenden Aufgaben der Ampel für Menschen mit Behinderung. Die Diskussionsrunde wird an dieser Stelle und auf dem Youtube-Kanal des SoVD zu sehen sein.

 

Adolf Bauer: Regierung steht vor großen Herausforderungen

Damit schlägt die Sendung den Bogen zum „Inklusionstalk“ im vergangenen Jahr, der eine Bilanz der Behindertenpolitik der Großen Koalition zog. SoVD-Präsident Adolf Bauer freut sich auf die neue Sendung: „Die Herausforderungen der neuen Regierung sind hier äußerst vielschichtig. Denn schon vor der Pandemie gab es in der Behindertenpolitik große Baustellen, doch Corona hat viele Missstände auch hier erst so richtig zu deutlich gemacht. Diese Ausgabe ist für uns gleich von doppelter Bedeutung, da der SoVD in diesem Jahr das Sekretariat des Deutschen Behindertenrats innehat.“

Erste Ausgabe behandelte Rentenpolitik

SoVD.TV ist eine Polit-Talksendung, die sich zwei Mal im Monat mit allen wichtigen sozialpolitischen Themen beschäftigt, wie u.a. Gesundheit und Pflege, Armut, Rente oder Jugend, Frauen und Gleichstellung. Im Dezember feierte SoVD.TV seine erfolgreiche Premiere mit der Sendung „Sind unsere Renten noch sicher?“

Mit dabei waren hier unter anderem der Fraktionsvorsitzende der Linken im Deutschen Bundestag, Dietmar Bartsch und der Hamburger FDP-Landeschef Michael Kruse, MdB.

Die Sendung hier anschauen

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!

Startseite » Aktuelles » Seite 5

SoVD.TV startet Read More »

Nach der Reha: Ist mein Krankengeld jetzt niedriger?

Nach der Reha: Ist mein Krankengeld jetzt niedriger?

Wenn Sie längere Zeit Krankengeld beziehen, kann es passieren, dass Sie Post von der Krankenkasse erhalten. Darin enthalten: eine Aufforderung zur Reha.

Nach_der_Reha_-_ist_mein_Krankengeld_jetzt_niedriger

Rente mit Abschlag oder warten?


In aller Regel laufen solche LTAs (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) über die Deutsche Rentenversicherung. Folglich bekommen Sie innerhalb dieser meist stationären Reha kein Krankengeld, sondern eine finanzielle Unterstützung über die Rentenversicherung – das sogenannte Übergangsgeld. Erst nachdem die Maßnahme beendet ist, muss die Krankenkasse wieder zahlen – zumindest dann, wenn noch Anspruch auf Krankengeld besteht.

Viele unserer Mitglieder fragen sich dann jedoch: Fällt das Krankengeld nach der Reha niedriger aus als vorher?

Zunächst einmal einen Schritt zurück: Die Krankenkasse darf Sie auch gegen Ihren Willen in eine Reha schicken. Oder besser ausgedrückt – die Kasse kann Sie zum Reha-Antrag zwingen. Denn wenn Sie nicht innerhalb von zehn Wochen einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen, dreht Ihnen die Krankenversicherung den Geldhahn zu.

Warum? Weil aus Sicht der Krankenkasse die Chance besteht, dass Sie aus dieser Reha mit einem Entlassungsbericht nach Hause kommen, der nach einer Erwerbsminderungsrente schreit. Dann gäbe es für Sie kein Krankengeld mehr, sondern eine Art Frührente aus gesundheitlichen Gründen. Blöd nur, dass die durchschnittliche Zahlung für eine neu bewilligte EM-Rente im Jahr 2020 gerade mal 881,62 Euro betrug. Brutto.

Höhe_Krankengeld_vs._Übergangsgeld

Finanziell macht es einen Unterschied, ob Sie Kranken- oder Übergangsgeld beziehen.
Aber so weit sind wir noch gar nicht. Erst einmal gilt es, die Reha zu absolvieren. In dieser Zeit erhalten Sie von der Rentenkasse das Übergangsgeld. Und jetzt wird es interessant: Denn Übergangsgeld ersetzt gerade einmal 68 Prozent Ihres letzten Netto-Einkommens. Mit Kindern im Haus 75 Prozent. Zur Erinnerung: Das Krankengeld beläuft sich auf 70 Prozent vom Brutto – aber maximal 90 Prozent Ihres letzten Netto-Einkommens. Im Normalfall zahlt die Krankenkasse also deutlich mehr als die Deutsche Rentenversicherung.

Die Frage, ob Sie Übergangs- oder Krankengeld bekommen ist aus finanzieller Perspektive also sehr relevant. Je länger die Reha, desto größer wird vermutlich auch Ihr finanzieller Verlust gegenüber dem Bezug von Krankengeld ausfallen. Da eine LTA in der Regel drei Wochen dauert, sollten Sie das jedoch verkraften. Auch wenn es wehtut.

Und nach der Reha?

Aber wie verhält es sich, wenn die Reha zu Ende ist und Sie wieder Geld von der Krankenkasse bekommen? Geht das Krankengeld dann runter, weil Sie in der Zwischenzeit vom Übergangsgeld leben mussten? Hat die Reha also einen direkten negativen Einfluss auf Ihr zukünftiges Krankengeld?

Nein, das Krankengeld wird auch nach der Reha in der gleichen Höhe weitergezahlt wie vorher. Denn die Berechnungsgrundlage ist und bleibt Ihr Arbeitseinkommen, bevor Sie krank geworden sind. Auch wenn Sie in der Zwischenzeit das niedrigere Übergangsgeld beziehen, hat das keinen negativen Einfluss auf Ihr Krankengeld.

Fazit

Es ist richtig, dass Sie finanzielle Abstriche machen müssen, wenn Sie eine Reha durchlaufen. Glücklicherweise hat diese Tatsache jedoch keine weiteren Auswirkungen, falls Sie im Anschluss erneut auf Krankengeld angewiesen sind. Hier kommt es einzig und allein darauf an, was Sie vor Ihrer Erkrankung im Job verdient haben.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

Der Sozialverband hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!

Startseite » Aktuelles » Seite 5

Nach der Reha: Ist mein Krankengeld jetzt niedriger? Read More »

ALG – gibt es bei der Höhe eine Deckelung?

ALG - gibt es bei der Höhe eine Deckelung?

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Klar, es orientiert sich an Ihrem vorherigen Einkommen. Aber mit wie viel Geld können Sie am Ende genau rechnen? Und wie hoch ist das ALG maximal? Gibt es beim ALG eine Deckelung für die Höhe?

Als Angestellter zahlen Sie jeden Monat automatisch mit Ihrem Gehalt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Aktuell 2,4 Prozent Ihres Brutto-Einkommens, die Hälfte davon überweist jedoch Ihr Arbeitgeber. Im Gegenzug beziehen Sie nach dem Verlust Ihres Jobs Arbeitslosengeld. Aber hier lohnt ein Blick in die Details.

Arbeitslosengeld ist nicht gleich Arbeitslosengeld

Denn wir müssen unterscheiden. Zwischen dem Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II). Im Volksmund wird das erste häufig einfach als Arbeitslosengeld bezeichnet, das zweite gern als „Hartz IV“. Leider vermischen viele Menschen die beiden Geldleistungen – dabei bestehen fundamentale Unterschiede.

Arbeitslosengeld I gibt es grundsätzlich erst nach zwölf Monaten.

Denn: ALG I ist eine Versicherungsleistung. Sie haben nur Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn Sie zuvor ausreichend lange eingezahlt haben. Grundsätzlich braucht es dafür zwölf Monate – auch wenn bis Ende 2022 eine „verkürzte Anwartschaftszeit“ reichen kann. „Hartz IV“ dagegen ist eine Sozialleistung. Um Leistungen vom Jobcenter zu erhalten, müssen Sie zwar bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Zahlung von bestimmten Beitragszeiten gehört aber nicht dazu.

So lässt sich auch einfach erklären, dass Arbeitslosengeld in der Regel deutlich höher ausfällt als ALG II. Denn das Arbeitslosengeld basiert auf dem, was Sie vorher in Ihrem Job verdient haben. Arbeitslosengeld II dagegen ist als Sozialleistung stark vereinheitlicht. Als alleinstehende Person bekommen Sie aktuell (im Jahr 2021) gerade einmal 446 Euro. Dazu kommen noch die angemessenen Kosten der Unterkunft. Das heißt: Wenn Sie im Jobcenter landen, spielt es keine Rolle mehr, was Sie vorher verdient haben. Sie bekommen genau so viel wie alle anderen.

Berechnung ALG I

Aber jetzt Butter bei die Fische. Wie hoch kann dagegen das Arbeitslosengeld I ausfallen?

Wie schon gesagt: Maßgeblich hängt die Zahlung von Ihrem vorherigen Verdienst ab. Letztlich aber vom Netto-Einkommen. Das bedeutet: Mit einer günstigen Steuerklasse erhalten Sie auch ein höheres Arbeitslosengeld. Darüber hinaus spielt jedoch außerdem eine Rolle, in welchem Bundesland Sie zu Hause sind und ob Kinder bei Ihnen im Haushalt leben.

Freddy (46 Jahre) lebt mit Frau und drei Kindern in Schleswig. Da seine Firma ihn entlassen musste, beantragt Freddy Arbeitslosengeld I. Zuvor hat er mehr als elf Jahre im gleichen Betrieb gearbeitet und monatlich 4000 Euro brutto verdient.

Um das Arbeitslosengeld zu berechnen, geht die Arbeitsagentur nun wie folgt vor.

  1. Bemessungsentgelt errechnen
  2. Abzug von Sozialabgaben, Lohnsteuer und Soli
  3. 60 Prozent oder 67 Prozent?
  4. Monatlicher Zahlbetrag

Gehen wir die einzelnen Schritte einmal für Freddy aus unserem Beispiel durch. Das Bemessungsentgelt ergibt sich, wenn wir das Jahres-Bruttoeinkommen durch 365 teilen. 4000 x 12 sind 48.000 Euro. Geteilt durch 365 macht das 131,50 Euro.

Jetzt müssen wir eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 Prozent abziehen. Außerdem die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag. Abzüglich der Sozialversicherung landen wir bei 103, 90 Euro. Bei den Steuern machen wir es uns einfach und ziehen bummelig bei Steuerklasse 3 noch einmal zehn Prozent ab. Es bleiben 93,50 Euro.

Da Freddy und seine Frau Kinder haben, wird dieser Betrag nun mit 0,67 multipliziert. Ohne Kinder wären es nur 60 Prozent. In Freddys Fall ergibt das 62,64 Euro.

Um das monatliche Arbeitslosengeld zu berechnen, wird dieser Betrag jetzt noch mit 30 multipliziert. Macht insgesamt 1879,38 Euro.

Das maximale ALG?

Allerdings gibt es beim Arbeitslosengeld I eine Begrenzung. Wer mehr als 85.200 Euro brutto im Jahr verdient, erhält daraus keinen zusätzlichen Cent für das spätere Arbeitslosengeld. Im Jahr 2021 ist das die aktuelle Bemessungsgrenze für Westdeutschland. Diese liegt im Osten des Landes bei 80.400 Euro.

Wenn wir also für Westdeutschland mit einem Betrag von 7.100 Euro pro Monat (85.200 Euro im Jahr) rechnen, kommen wir auf ein maximales Arbeitslosengeld von 2925 Euro bei Steuerklasse III und Kindern im Haus. Ein sehr gut verdienender Single mit Steuerklasse I würde maximal 2237 Euro von der Arbeitsagentur erhalten.

„Die Höhe des ALG I hängt vor allem von Ihrem Einkommen aus den letzten zwölf Monaten ab. Darüber hinaus ist wichtig, ob Kinder im Haus sind und welche Steuerklasse Sie aktuell nutzen. Wenn Sie sehr viel verdient haben, ist außerdem wichtig, ob Sie in West- oder Ostdeutschland leben.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Arbeitslosengeld I wird also gedeckelt. Die aktuellen Bemessungsgrenzen für das Jahr 2021 liegen bei 85.200 Euro für den Westen und 80.400 Euro für den Osten der Republik. Bei Steuerklasse I und keinen Kindern im Haushalt kann so ein Maximalanspruch in Höhe von 2237 Euro monatlich entstehen. Alleinverdiener mit Familie und sehr hohem Verdienst kommen auf knapp 3000 Euro.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!

Startseite » Aktuelles » Seite 5

ALG – gibt es bei der Höhe eine Deckelung? Read More »

EM-Rente: Kennen Sie die 5-5-3-Regel?

EM-Rente: Kennen Sie die 5-5-3-Regel?

23.11.2021

Fast jede zweite Erwerbsminderungsrente in Deutschland wird abgelehnt. Warum? Vor allem weil die gesundheitlichen Voraussetzungen extrem schwer zu erfüllen sind. Doch was genau bedeutet das konkret?
Einfach merken lässt sich das mit der 5-5-3-Regel.

em-rente

Über 70 Prozent aller abgelehnten Anträge erfüllen laut Daten der Deutschen Rentenversicherung nicht die erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen. Allein im vergangenen Jahr waren das mehr als 100.000. Weit dahinter werden die weiteren Gründe angeführt: Mangelnde Mitwirkung und die gute alte Wartezeit.

In diesem Beitrag möchten wir uns nicht mit den gesundheitlichen Aspekten für eine Erwerbsminderungsrente beschäftigten. Wenn Sie hierüber mehr erfahren möchten, finden Sie in unserem Blog zahlreiche weitere Artikel – zum Beispiel diesen hier über den Termin beim Gutachter.

EM-Rente_2020

Fast jeder zweite Antrag zur EM-Rente wurde 2020 abgelehnt

Fünf. Fünf. Drei.

Im heutigen Beitrag geht es um die andere Seite der Voraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente. Um die versicherungsrechtlichen Aspekte.

Bis auf wenige Ausnahmen – dazu gleich mehr – müssen Sie nämlich die 5-5-3-Regel einhalten. Sonst bekommen Sie keine „Frührente“. Auch nicht, wenn jeder Arzt auf der Welt Ihnen bescheinigt, dass Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können.

1 Sie müssen mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein.
2 Innerhalb der letzten fünf Jahre benötigen Sie zudem 36 Monate Pflichtversicherungszeit.

Was heißt das nun konkret?

Stichtag ist immer der Beginn einer Erwerbsminderung. Diese wird von einem Gutachter der Deutschen Rentenversicherung festgestellt. Es geht also nicht unbedingt um den Tag, an dem Sie Ihre Rente beantragt haben.

Willy (55) aus Sankt Peter-Ording beantragt am 16.5.2021 eine Erwerbsminderungsrente. Nach einigen Monaten erhält er den Bescheid der DRV: Volle Erwerbsminderung, und zwar rückwirkend ab dem 01.11.2020.

Stichtag für das Anwenden der 5-5-3-Regel ist also der 01.11.2020.

Wenn wir beim oben dargestellten Beispiel bleiben, muss Willy für die Auszahlung seiner Rente zwei Voraussetzungen erfüllen. Er muss zum einen fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung gemeldet sein. Insgesamt, seit der ersten Erfassung. In Willys Fall kann das zum Beispiel der Beginn seiner Ausbildung vor rund 40 Jahren sein.

Zum zweiten ist der Blick auf die letzten fünf Jahre vor dem Beginn der Erwerbsminderung entscheidend. Der Rententräger schaut also ab dem 01.11.2020 rückwärts – auf die Zeit bis zum 30.10.2015. Wurden in diesem Zeitfenster mindestens 36 Monate (also drei Jahre) Pflichtbeiträge eingezahlt? In der Regel erfolgt das über Ihre Arbeit, manchmal auch über den Bezug von Krankengeld, ALG I nach der Aussteuerung oder einen Minijob.

EM-Rente_-_gesundheitliche_Voraussetzungen

Neben den „rentenrechtlichen“ müssen Sie auch die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen


5-5-3 – sei dabei!

Nur wenn Sie Ihre 36 Kalendermonate zusammenbekommen, gibt es die Erwerbsminderungsrente. Doch wie so oft im Sozialrecht existieren diverse Ausnahmen, die Ihnen das eine oder andere Schlupfloch bieten. Zum Beispiel verlängert der Bezug von „Hartz IV“ den 5-Jahres-Zeitraum, so dass Ihnen die Zeit beim Jobcenter keinen Strich durch die Rechnung macht.

In diesem Fall könnte man also von einer 5-x-3-Regel sprechen – wobei das x für eine Variable steht, in die verschiedene Jahreszahlen eingetragen werden können. Erforderlich bliebe also die allgemeine fünfjährige Versicherungszeit sowie 36 Monate mit Pflichtbeiträgen – aber nicht unbedingt in den letzen fünf Jahren.

Darüber hinaus gibt es einige weitere Ausnahmen, die vor allem für junge Menschen von Bedeutung sind. Die 5-5-3-Regel findet keine Anwendung, wenn …

Weitere Details zu den hier aufgeführten Ausnahmen finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

Fazit

Nur knapp 20 Prozent aller Anträge, die im Jahr 2020 abgelehnt wurden, scheiterten an der nicht erfüllten Wartezeit. Die meisten Menschen können – zumindest nach Auffassung der DRV – immer noch mehr als drei Stunden am Tag arbeiten und erhalten deswegen keine EM-Rente.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!

Startseite » Aktuelles » Seite 5

EM-Rente: Kennen Sie die 5-5-3-Regel? Read More »