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Ulrike Koether

18. Geburtstag: Bye bye, Merkzeichen H?

18. Geburtstag: Bye bye, Merkzeichen H?

19.07.2022

Das Merkzeichen H steht für „hilflos“. Personen mit diesem Eintrag im Schwerbehindertenausweis benötigen also fortlaufend Unterstützung – zum Beispiel beim Essen, dem An- und Ausziehen oder auch beim Reisen. In unserer Sozialberatung haben wir allerdings die Erfahrung gemacht, dass es zum 18. Geburtstag Probleme geben kann.

18. Geburtstag- Bye bye, Merkzeichen H

Um die heutigen Schwierigkeiten zu verstehen, müssen wir einen kleinen Schlenker in die Vergangenheit machen. Denn bis Ende 2016 gab es in der gesetzlichen Pflegeversicherung die sogenannten Pflegestufen. Welche davon Ihnen zuerkannt wurde, hing ganz maßgeblich davon ab, wie viele Minuten Sie an Pflegebedarf hatten. Also zum Beispiel zur Unterstützung beim Duschen, beim Ankleiden oder auch außerhalb der eigenen vier Wände.

In diesem Zusammenhang sprach man deshalb häufig von der „Minutenpflege“.

Einführung der Pflegegrade

Zum Januar 2017 wurden diese Pflegestufen jedoch durch Pflegegrade ersetzt. Und damit auch die starre Einteilung nach Minuten.

Was hat all das mit dem Merkzeichen „H“ zu tun? Eine ganze Menge: Denn zu Zeiten der „Minutenpflege“ war die Vergabe dieses Merkzeichens recht klar geregelt: Wer pro Tag mehr als 120 Minuten an Unterstützungsbedarf hatte, bekam in aller Regel auch das Merkzeichen „H“ im Schwerbehindertenausweis.

Wurde vom Gutachter des Medizinischen Dienstes (früher MdK) zwischen ein und zwei Stunden am Tag veranschlagt, kam es auf den Einzelfall an. Und bei weniger als 60 Minuten war das Merkzeichen „H“ normalerweise unerreichbar.

120 Minuten Pflegebedarf: Merkzeichen "H"

Mit Wegfall der Pflegestufen fehlt uns in der Beurteilung nun die einfache Minuteneinteilung für das Merkzeichen „H“. Bei allen Schwächen der früheren „Minutenpflege“ – in diesem ganz speziellen Fall ist es nun komplizierter geworden. Auch nicht immer zum Vorteil für den Patienten.

Eigentlich sollte es jedoch kein großes Problem für das Landesamt für soziale Dienste sein, eine individuelle und gerechte Einschätzung zum Merkzeichen „H“ abzugeben. Denn im Schwerbehindertenrecht kommt es ohnehin sehr auf den Einzelfall an. Wer einen Antrag zum Schwerbehindertenausweis stellt, entbindet seine Ärzte von der Schweigepflicht, damit diese ausführliche Berichte zum Gesundheitszustand einreichen. Und auf dieser Basis werden dann Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen vergeben.

Wichtige Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen „H“

Achtung beim 18. Geburtstag!

Eigentlich. Doch im Rahmen unserer Sozialberatung beim SoVD erleben wir es leider immer wieder, dass das Landesamt für soziale Dienste das Merkzeichen „H“ zum 18. Geburtstag einkassieren möchte. Quasi als Automatismus.

Natürlich kann es immer wichtige und richtige Gründe dafür geben, dass ein befristetes Merkzeichen – und auch ein ganzer Schwerbehindertenausweis – nicht verlängert wird. Doch diese Entscheidung muss immer im Einzelfall überprüft werden. Anhand der Berichte von Haus- und Facharzt. Sollte also in Ihrer Familie ein solcher Fall bekannt sein, lassen Sie diese Entscheidung bitte überprüfen. Das „Versorgungsamt“ darf das „H“ nicht automatisch zum 18. Geburtstag streichen.

Fazit

Seit dem Wegfall der Minutenpflege ist der 18. Geburtstag ein neuralgischer Punkt für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises. Zumindest dann, wenn es sich um das Merkzeichen „H“ dreht. Sie haben Zweifel, dass die Entscheidung des Landesamtes für soziale Dienste korrekt war? Dann holen Sie sich Unterstützung. Zum Beispiel beim SoVD.

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Ankündigung hat keine Auswirkungen auf die Klage von SoVD und VdK

Ankündigung hat keine Auswirkungen auf die Klage von SoVD und VdK

15.07.2022

SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer: „Als SoVD orientieren wir uns am Modell des Paritätischen Gesamtverbandes. Wenn wir dieses Berechnungsmodell zu Grunde legen, kommen wir auf einen Betrag von 650 Euro monatlich, den wir fordern.“

Berlin. Vor dem Hintergrund seit Monaten explodierender Teuerungsraten hat sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) entschlossen, gegen die Anpassung der Regelsätze für sieben Millionen Menschen, die Grundsicherung im Alter und Hartz IV beziehen, zu klagen. Gemeinsam mit dem Sozialverband VdK wird der SoVD dafür auch bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. 


SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer betont, dass daran auch die von Bundessozialminister Hubertus Heil in Aussicht gestellte Anhebung der Regelsätze um 40 bis 50 Euro im Rahmen der Einführung des Bürgergeldes nichts ändert. „Bei unserer gemeinsamen Klage geht es um die Berechnungsgrundlage nach § 28a SGB XII. Das betrifft die jährliche Anpassung zum 1. Januar. Zusätzlich werden alle fünf Jahre die Regelsätze neu berechnet. Darauf zielt nach unserem Verständnis die Aussage von Hubertus Heil ab. Allerdings reichen 40-50 Euro bei Weitem nicht aus. Als SoVD schlagen wir daher schon seit Langem einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 100 Euro vor, um die Krisenkosten abzudecken. Darüber hinaus ist eine völlig neue Berechnungsmethode, wie sie Hubertus Heil in Aussicht stellt, zwingend notwendig. Daher ergänzen sich die beiden Maßnahmen gut.“


Der SoVD plädiert dafür, die Regelsätze endlich mittels eines transparenteren Statistikmodells zu ermitteln, das sich am Lebensstandard der gesellschaftlichen Mitte orientiert und auf willkürliche, sachlich nicht begründbare Abschläge und normative Streichungen verzichtet. Ausgehend von diesem „Ankerpunkt“ in der gesellschaftlichen Mitte wird dann der Referenzeinkommensbereich zur Bestimmung der Regelsätze abgeleitet. Die vorhandenen Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) müssen dabei mit den tatsächlichen aktuellen Lebenshaltungskosten abgeglichen werden, um Regelbedarfe zu bestimmen, die die tatsächlichen Bedarfe abdecken. „Als SoVD orientieren wir uns am Modell des Paritätischen Gesamtverbandes. Wenn wir dieses Berechnungsmodell zu Grunde legen, kommen wir auf einen Betrag von 650 Euro monatlich, den wir fordern“, so die SoVD-Vizepräsidentin.

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Sozialverbände klagen für mehr Grundsicherung

Sozialverbände klagen für mehr Grundsicherung

14.07.2022

„Die letzte Anpassung der Regelsätze für „Hartz IV“ und die Grundsicherung war ein Witz. 0,76 Prozent mehr, bei einer Inflation von mittlerweile über sieben Prozent“, sagt Alfred Bornhalm, Landesvorsitzender im SoVD Schleswig-Holstein. Deswegen klagen wir gemeinsam mit dem VdK vor dem Bundesverfassungsgericht!

Sozialverbände klagen für mehr Grundsicherung

Angesichts explodierender Teuerungsraten klagen der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) gemeinsam gegen die Anpassung der Regelsätze für sieben Millionen Menschen, die Grundsicherung im Alter und Hartz IV beziehen. „Die Bundesregierung verstößt mit der Anhebung um drei – und für Kinder sogar nur um zwei – Euro Anfang des Jahres gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Daran ändern auch die einmaligen Entlastungszahlungen sowie die zusätzlichen 20 Euro im Monat für Kinder in Grundsicherung nichts. Sie verpuffen angesichts der steigenden Kosten“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.


Beide Verbände wollen daher nun in Musterstreitverfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen. Dieses soll klären, ob der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, auf Preissteigerungen zeitnah zu reagieren. Sie berufen sich dabei auf zwei Urteile aus 2010 und 2014. Dort heißt es unter anderem: „Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.“ (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144).

Das aber, so die beiden Sozialverbände, habe die Bundesregierung getan, als sie die Regelsätze für die Grundsicherung im Alter und Hartz IV Anfang des Jahres um nur 0,76 Prozent angehoben hat. Zu dieser Zeit stieg die Inflationsrate bereits seit Monaten und lag damals bei knapp fünf Prozent. Inzwischen ist sie auf fast acht Prozent (7,6 Prozent im Juni) gestiegen. „Die Bundesregierung verstößt damit gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, kritisiert Bauer.


Die Regelsatzerhöhung um drei Euro ergab sich aus der niedrigen Preisentwicklung von Juni 2020 bis Juli 2021. Damals hatte die Bundesregierung pandemiebedingt die Mehrwertsteuer reduziert. „Schon damals war allen klar, dass diese Anpassung die tatsächliche Preisentwicklung nicht deckt“, sagt Bentele. Eile sei daher nun geboten, betont Bauer: „Inzwischen sind die Kosten für fast alle Produkte des täglichen Lebens aber auch für Energie derart gestiegen, dass das Existenzminimum mit den Regelsätzen nicht mehr gesichert ist.“


Beide Verbände legen nun für ausgewählte Musterkläger*innen Rechtsmittel ein, um eine höchstrichterliche Klärung zu erreichen
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Den Sommer genießen

Mit dem Sozialverband den Sommer genießen

Der SoVD Ortsverband Zarpen hatte am 02.07.2022 eine tolle Tagesfahrt nach Lexfähre mit leckerem Büfett und eine anschließende Raddampfertour auf der Schlei mit Kaffeegedeck.

Die Stimmung war fröhlich und alle genossen diesen schönen Tag, so das auf der Rückfahrt noch begeistert bei dem einen oder anderen Schlager kräftig mit gesungen wurde. Alle freuen sich schon auf die kommende Veranstaltung. Am 30.07.2022 lädt der SoVD Zarpen seine Mitglieder und auch gern gesehene Gäste zum Grill- Nachmittag um 16 Uhr ins Gemeinschaftshaus in Badendorf ein. Somit gibt es wieder einen Grund gemeinsam zu essen, zu klönen und den Sommer zu genießen solange es die Corona-Zeit zulässt.

Ortsverband Zarpen. 02.07.2022 / Pressemitteilung

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Pflege zum Leben

Pflege zum Leben: Die Pflege-Kampagne des SoVD Schleswig-Holstein 2022

24.06.2022

In Schleswig-Holstein erhalten rund 110.000 Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mit steigender Tendenz. Gleichzeitig erfahren wir im Rahmen unserer Sozialberatung immer wieder, wie extrem das ganze System auf Kante genäht ist. Mit unserer neuen Kampagne „Pflege zum Leben“ möchten wir auf die größten Missstände aufmerksam machen.

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Sind Sie durch eine Zeitungsanzeige oder unseren Radio-Spot auf die Kampagne „Pflege zum Leben“ aufmerksam geworden? Dann ist die Chance groß, dass Sie persönlich zwar nicht pflegebedürftig sind – dafür aber jemanden aus der eigenen Familie zu Hause betreuen.

In der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt vieles im Argen. Ausufernde Heimbeiträge, Personalmangel und schlechte Bezahlung sowie Schwierigkeiten, den korrekten Pflegegrad zu bekommen. Ganz besonders schlimm ist jedoch die Situation von pflegenden Angehörigen. Denn wer Mutter, Vater oder den Ehepartner selbst pflegt, steht finanziell ganz schlecht da. Teilweise auf „Hartz IV“.

Darum fordern wir:

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Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige

Bis zu fünf Millionen Menschen in Deutschland sind in die ambulante Pflege von Angehörigen involviert. Sie ermöglichen es tagtäglich, dass Menschen zu Hause unterstützt und gepflegt werden können. Dass sie in ihrem vertrauten Lebensumfeld verbleiben können und ihre Selbständigkeit möglichst lange erhalten bleibt.

Für sie alle gilt aber auch, dass sie für ihren persönlichen Einsatz ein erhöhtes Armutsrisiko jetzt und auch in Zukunft in Kauf nehmen. Wer für die Pflege von Angehörigen im Beruf kürzer tritt oder sogar ganz aussteigt, verzichtet auf Einkommen, persönliche Entfaltungs- und Karrieremöglichkeiten. Für alle diese Menschen muss, analog zum Elterngeld, eine Lohnersatzleistung eingeführt werden, die sowohl hinsichtlich des Einkommens als auch der Rentenbeiträge dieses Risiko kompensiert.

Die zarten und temporären Ansätze des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes reichen bei weitem nicht aus. Der Koalitionsvertrag im Bund sieht zwar die Möglichkeit einer solchen Lohnersatzleistung vor, eine konkrete Umsetzungsperspektive und Details zur Ausgestaltung sind jedoch nicht ersichtlich.

Neben der finanziellen Kompensation benötigen pflegende Angehörige dringend auch Entlastung vom anstrengenden Pflegealltag. Hierfür müssen die Anstrengungen zu einem Ausbau der Kurzzeit- und Verhinderungspflege dringend verstärkt werden. Gleichzeitig müssen pflegende Angehörige durch Beratungsleistungen, Coaching und flexible Hilfen im Alltag unterstützt werden.

Der SoVD fordert deswegen:

Darüber hinaus freuen wir uns, wenn Sie diese Petition „Pflegende Angehörige fordern Lohnersatzleistung“ online unterstützen.

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Pflegeversicherung zur Vollversicherung für alle ausbauen!

Die Pflegeversicherung kann die tatsächlich anfallenden Kosten schon lange nicht mehr abdecken, immer weiter steigende Eigenanteile für die Versicherten sind die Folge. Gleichzeitig leisten wir uns in Deutschland ein unsolidarisches Zwei-Klassen-System mit privater und gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Umbau des bestehenden Versicherungssystems hin zu einer Bürgerversicherung geht nicht von heute auf morgen, muss aber endlich angegangen werden! Das würde bedeuten, dass auch Selbstständige und Beamte in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen würden. Obwohl die Finanzierungslücke seit Langem bekannt ist, stellt die Ampel-Koalition leider nichts weiter als eine Prüfung der Möglichkeit zur Einführung einer Pflegevollversicherung in Aussicht. Der Prüfauftrag sieht außerdem lediglich eine freiwillige Versicherung vor.

Das wird zur Folge haben, dass Menschen mit hohen Einkommen sich aus der Solidargemeinschaft verabschieden können und Menschen mit kleinen Einkommen auf das Einzahlen in eine solche Versicherung verzichten dürften, weil sie das Geld zur Sicherung der aktuellen Lebensführung benötigen. Wir sind der Ansicht, dass die Bundesregierung hier ihrer Verantwortung nicht gerecht wird. Nur eine Bürgerversicherung, die Krankheit und Pflegerisiko umfassend absichert und in die alle Gesellschaftsgruppen gleichermaßen einzahlen, ist gerecht und muss bezahlbar sein!
 

Der SoVD fordert deswegen:

Kommunale_Verantwortung_stärken

Kommunale Verantwortung stärken!

In Zeiten knapper Kassen und gesetzlich vorgeschriebenem Sparzwang haben sich viele Kommunen aus der Pflege weitgehend zurückgezogen. Die Privatisierung von Pflegeeinrichtungen, die Klassifizierung nach Pflegegraden und letztlich die reine Fixierung auf die Rendite bei der Führung von Einrichtungen haben Pflegeleistungen zu einer Ware gemacht, die verkauft und gehandelt wird.

Gesundheits- und Pflegeleistungen sind aber keine Ware wie jede andere. Allein schon deshalb, weil fundamentale Marktmechanismen hier gar nicht greifen. Menschenwürdige Pflege, deren Beurteilung sich am Grad der gesellschaftlichen Wohlstandentwicklung messen lassen muss, ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und keine, die allein dem Markt überlassen werden darf.

Die Kommunen müssen hierbei ihre Steuerungsverantwortung für die Daseinsvorsorge der Menschen endlich wieder ernster nehmen. In einer alternden Gesellschaft müssen Wohn- und Pflegebedarfe der Bevölkerung berücksichtigt und geplant werden. Kommunaler Wohnungsbau unter den Vorgaben der Barrierefreiheit und kommunale Bedarfsplanung in der Pflege sind hierbei die Schlüssel. Es muss ein fundamentales Umdenken und eine Abkehr von der Renditeorientierung stattfinden, um vor Ort Pflege- und Wohnlösungen sicherzustellen.

Der SoVD fordert deswegen:

Gute_Pflege_kostet_Geld

Gute Pflege kostet Geld

Der Ausbau zu einer Pflege-Vollversicherung bleibt das Ziel. Solange dies aber nicht erreicht ist, müssen zur Schließung der aktuellen Finanzierungslücke mehr Steuermittel in die Finanzierung der Pflege fließen. Aber auch hier will die Ampel-Koalition vor allem „beobachten und prüfen“. Sie scheut sich davor, die offenkundige und strukturelle Unterfinanzierung zu konstatieren und zu beheben. Dabei ist beispielsweise allein der Zuzahlungsbetrag für stationäre Pflegeheime im letzten Jahr um 111 Euro auf 2179 Euro gestiegen.

Zwar wurde die Ausbildung in der Alten- und Krankenpflege zusammengelegt, die Verdienstmöglichkeiten unterscheiden sich aber immer noch gravierend und sind in beiden Feldern gemessen an der gesellschaftlichen Bedeutung und auch der Arbeitsbelastung noch deutlich zu niedrig.

Damit entsprechende Verbesserungen in Tarifverhandlungen erreicht werden können, damit die Arbeitsbelastung für Pflegekräfte gesenkt werden kann – und damit die Attraktivität des Pflegeberufs im Hinblick auf den weiter steigenden Bedarf gesteigert werden kann, muss das Pflegesystem mit zusätzlichen Mitteln gestärkt werden.

Die Einführung von neuen verbindlichen Personaluntergrenzen, wie sie die Ampelkoalition vorsieht, ist sinnvoll und richtig. Den strukturellen Mangel an Pflegekräften wird sie aber nicht beseitigen. Wir fordern deshalb von Bundes- und Landespolitik, sich ehrlich zu machen und die Finanzierung der Pflege nachhaltig durch einen Finanzzuschuss zu verbessern. So wird es im Übrigen auch in anderen europäischen Ländern gemacht, die meist auch deutlich mehr Geld für die Pflege ausgeben. Während es in Deutschland nur etwa 1,5 % des Bruttoinlandsprodukts sind, geben Länder wie die Niederlande und die skandinavischen Länder alle deutlich mehr als 2 % der jährlichen Wirtschaftsleistung für die Pflege älterer Menschen aus. Menschenwürdige und menschliche Pflege kostet Geld und dieses Geld muss in die Hand genommen werden.

Der SoVD fordert deswegen:

Zeitungen

Unsere Kampagne in den Medien

Printanzeige

Printkampagne

Sie haben Fragen zu unserer Kampagne? Dann wenden Sie sich gern an:

Dr. Thorsten Harbeke
Telefon: 0431 / 65 95 94 – 24
Mail: sozialpolitik(at)sovd-sh.de
oder
Christian Schultz
Telefon: 0431 / 65 95 94 – 22
Mail: sozialpolitik(at)sovd-sh.de

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Kreisverbandstagung 2022

Kreisverbandstagung 2022

Sozialverband fordert auf Kreisverbandstagung mehr Anstrengungen zur Verbesserung der Pflege

Unter dem Motto „Pflege zum Leben“ stand die diesjährige Kreisverbandstagung des Sozialverbands Kreis Stormarn am Samstag den 18.06.2022 in der Kupfermühle in Rohlfshagen, in der ein neuer Kreisvorstand gewählt wurde.

Kreisverbandstagung Vorstand

Der Gesamtvorstand besteht aus insg. 31 Mitgliedern und 4 Revisoren. Bild: Alfred Bornhalm 2. von links, Irmtraut Sarau (Jersbek) links auf der Bank, Andreas Guhr auf der Bank in der Mitte,  Manuela Fick (Zarpen) recht auf der Bank, Jörg Wischermann (Reinbek) rechts hinter der Bank, Elisabeth Musa-Uder in der Mitte hinter der Bank,

Der Landesverbandsvorsitzende Alfred Bornhalm wies in seinem Grußwort darauf hin, dass die Grundlagen für gute Pflege vor Ort gelegt werden. Er forderte in seiner Rede: „Die Kommunen müssen ihrer Pflicht für die Daseinsvorsorge älterer Menschen viel stärker nachkommen. Neben mehr bezahlbaren barrierefreien Wohnungen brauchen wir auch eine stärkere Planung der künftigen Bedarfe. Der Anteil der älteren Menschen in der Gesellschaft wird größer.“ Auch für die Menschen, die in der Pflege arbeiten, müsse dringend mehr getan werden. Alfred Bornhalm begrüßte die Resolution des SoVD Kreisverbandes zur Pflege.
Der DGB Kreisvorsitzende, Joachim Sauer, ergänzte „Es braucht bessere Arbeitsbedingungen und schlicht mehr Geld in der Lohntüte für Pflegerinnen und Pfleger. Es reicht nicht, sich auf den Balkon zu stellen und zu klatschen, davon kann keiner seine Wohnung bezahlen und satt werden.“, er fügte hinzu, dass der Kreis noch viel mehr tun könne „Als reicher Kreis ist er in der Pflicht, den ÖPNV besser aufzustellen, damit Arbeitsplätze, Berufsschulen, Ärzte uvm. in angemessener Zeit erreicht werden können. Die schwarze 0 im Haushalt hilft den Schwachen nicht!“
Auch Landrat Dr. Henning Görtz nahm das Thema Wohnraum auf und versprach, dass der Kreis weiter daran arbeitet diesen bezahlbar bereitstellen zu können. Herr Görtz stellte die gute und wichtige Zusammenarbeit mit dem SoVD Kreisverband Stormarn heraus.
Der Kreisvorsitzende Andreas Guhr erinnerte noch einmal daran, dass bezahlbarer Wohnraum bedeutet, dass die Warmmiete nicht mehr als 30% des Haushaltseinkommens ausmachen dürfe.


Nach Grußworten und Berichten wurde der Kreisvorstand von den Delegierten für die letzten 4 Jahre einstimmig entlastet.
Der Kreisvorsitzende Andreas Guhr (Bad Oldesloe), seine Stellvertreter*in Irmtraut Sarau (Jersbek) und Jörg Wischermann (Reinbek) wurden wiedergewählt. Neue stellv. Vorsitzende wurde zusätzlich Manuela Fick (Zarpen). Als neue Mitglieder im geschäftsführenden Vorstand wurden Diana Wild als stellv. Frauensprecherin und Elisabeth Musa-Uder als stellv. Schriftführerin gewählt. Alle anderen Positionen wurden von den Delegierten bestätigt. Großen Zuwachs gab es bei den Beisitzern. Aus den 29 Ortsverbänden des SoVD wurden 21 Beisitzer in den Kreisvorstand gewählt.
„Dass sich so viele Ehrenamtler in der Kreisverbandstagung zur Wahl stellten, ist der guten Arbeit der letzten 4 Jahre zu verdanken“, zeigt sich der neue und alte Kreisvorsitzende Andreas Guhr zufrieden.
Mit dem einstimmigen Beschluss der Resolution „Pflege zum Leben“ setzten die Delegierten ein starkes Zeichen.

Manuela Fick, Irmtraut Sarau, Andreas Guhr

Auf der Kreisverbandstagung wurden die Ortsverbände Kirchwerder und Zarpen aufgrund des stärksten Mitgliederzuwachses in den letzten 4 Jahren vom Vorsitzenden mit einem Präsent geehrt. Bild: Manuela Fick nimmt stellvertretend für Zarpen die Blumen entgegen. Der OV Vorsitzende aus Kirchwerder konnte aufgrund von Corona nicht teilnehmen.

Kreisverband Stormarn. 20.06.2022 / Pressemitteilung

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Resolution „Pflege zum Leben“

Resolution „Pflege zum Leben“

Tremsbüttel/18.06.2022

Delegierte der 29. Kreisverbandstagung beschließen am 18.06.2022 in der Rohlfshagener Kupfermühle folgende Resolution:

Stärkung der kommunalen Verantwortung
Die Kommunen müssen endlich wieder stärkere Verantwortung für die Planung und Organisation guter Pflege übernehmen. Die Daseinsvorsorge gehört zu ihren grundlegenden Aufgaben. Wohn- und Pflegebedarfe älterer Menschen müssen langfristig geplant werden. Es müssen dringend mehr bezahlbare barrierefreie und altersgerechte Wohnungen gebaut werden. Wenn der Markt es nicht regelt, müssen die Kommunen selbst tätig werden.

Mehr Geld ins Pflegesystem!
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind seit Jahren schon nicht mehr ausreichend. Durch immer höhere Zuzahlungen werden viele Menschen, die auf Pflegeleistungen angewiesen sind, in die Armut gestürzt. Wir fordern die Politik auf, diesen erhöhten Finanzbedarf endlich anzuerkennen und durch einen Zuschuss aus Steuermitteln dieses Defizit auszugleichen.

Pflegeversicherung zur Vollversicherung ausbauen!
Wir leisten uns in Deutschland ein unsolidarisches Zwei-Klassensystem in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung muss dringend in eine solidarisch organisierte Vollversicherung ausgebaut werden, die das gesamte Pflegerisiko abdeckt. Mittelfristig fordern wir die Einführung einer solidarischen Bürger*innenversicherung, in die auch Beamt*innen und Selbständige einzahlen.

Für gute Arbeit in der Pflege!
Noch immer klafft eine große Lücke in der Bezahlung von Kranken- und Altenpflegekräften. Gleichzeitig verlassen jährlich tausende ihren Job in der Gesundheits- und Altenpflege aufgrund der immer weiter steigenden Arbeitsanforderungen. Auch wenn in den letzten Jahren bessere Tarifabschlüsse erreicht werden konnten, fordern wir, dass diese Lücke dringend geschlossen werden muss. Schlechte Bezahlung und schlechte Arbeitsbedingungen sind eine Folge der Privatisierungen im Gesundheitswesen und der strukturellen Unterfinanzierung. Auch deswegen muss durch staatliche Mittel dringend mehr Geld ins System.

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Die Super-Rente

Die Super-Rente: 45 Versicherungsjahre und Schwerbehinderung

16.06.2022

Träumen auch Sie davon, einige Jahre früher in die Altersrente einzusteigen? Im optimalen Fall sogar mit minimalen oder überhaupt keinen Abschlägen? Möglich ist das mit einem aktuellen SB-Ausweis. Aber auch wenn Sie 45 Versicherungsjahre erfüllen, winkt eine vorgezogene Rente ohne Abzüge. Da stellt sich natürlich die Frage: Was, wenn beides zusammenkommt?

Die_Superrente

Sowohl die Altersrente für schwerbehinderte Menschen als auch die für besonders langjährig Versicherte bieten Ihnen die Option, genau zwei Jahre früher ohne Abschlag eine Altersrente zu beziehen. Wer noch zeitiger aus dem Berufsleben ausscheiden möchte, muss entweder dauerhaft auf einen Teil seiner Rente verzichten oder den Weg über andere Lohnersatzleistungen gehen.

In jedem dieser Fälle sollten Sie eine fachmännische Beratung in Anspruch nehmen. Zumindest bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie darüber hinaus weitere offene Fragen klären möchten, können Sie sich gern an uns wenden.

Schwerbehinderung + 45 Beitragsjahre: Wann kann ich in Rente?

Falls Sie tatsächlich ohne Rentenabschläge in den Ruhestand starten möchten, gibt es keinen Zaubertrick, mit dem Sie sich noch vor diesen zwei Jahren aus der Firma verabschieden können. SB-Ausweis und 45 Versicherungsjahre – beide „Errungenschaften“ bringen Sie maximal zwei Jahre vor der sogenannten Regelaltersgrenze in die Rente.

Harmut aus Süderbrarup ist Jahrgang 1960. Seine Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und vier Monaten. Da Hartmut jedoch seit seiner Lehre ununterbrochen gearbeitet hat, wird er bald seine 45 Jahre auf dem Rentenkonto beisammen haben.
Dann kann er genau zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Also mit 64 Jahren und vier Monaten. Nicht früher – selbst wenn er die 45 Jahre bereits mit 63 erreichen sollte.

Das gleiche Beispiel könnten wir auch mit Schwerbehindertenausweis vorstellen:

Hartmuts Frau Rita verfügt zwar nur über 37 Jahre Wartezeit, dafür hat sie jedoch einen unbefristeten SB-Ausweis. Da man für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen lediglich 35 Versicherungsjahre vorweisen können muss, könnte Rita ebenfalls zwei Jahre früher in die Rente. Da auch sie im Jahr 1960 geboren wurde, darf sie mit 64 und vier Monaten ohne Abschläge eine Altersrente beziehen.


Früher geht es nicht. Höchstens mit finanziellen Abstrichen.

Ihre-persoenliche-Regelaltersgrenze

Bis wann Sie arbeiten müssen, hängt von Ihrem Jahrgang ab.

Und jetzt kommen wir zur spannenden Frage:

Was würde passieren, wenn Hartmut nicht nur über 45 Versicherungsjahre auf seinem Rentenkonto verfügen würde, sondern darüber hinaus auch noch über eine aktuelle Schwerbehinderung? Also einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50?

Gar nichts. Denn Sie können nur eine Form der vorzogenenen Altersrente in Anspruch nehmen. Falls Sie beide Voraussetzungen erfüllen – also Schwerbehinderung und die 45-jährige Wartezeit – dann erhalten Sie automatisch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Fazit

Egal ob Sie 45 Jahre gearbeitet haben, schwerbehindert sind oder beide Kriterien erfüllen: Eine Super-Rente, mit der Sie noch früher als zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand kommen, gibt es nicht.

Zwei Jahre früher. Ohne Abschläge. Das ist momentan das Optimum. Alles andere ist mit Abschlägen verbunden.

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Wichtiger Tag für die Sozialpolitik

Wichtiger Tag für die Sozialpolitik

Berlin / 03.06.2022

SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Endlich werden langjährige Forderungen des SoVD umgesetzt – vor allem beim Mindestlohn und den Erwerbsminderungsrenten.“

Berlin. Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Freitag nicht nur den Bundeshaushalt verabschieden, sondern auch zentrale sozialpolitische Maßnahmen wie die Ausweitung der Minijobgrenze, die Wiedereinführung des Nachholfaktors und die jährliche Rentenanpassung. Auch der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde steigen und Leistungen für Erwerbsminderungsbestandrenten werden endlich verbessert.

SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Wir begrüßen, dass diese langjährige Forderung des SoVD zum 1. Oktober umgesetzt wird und die Löhne für über sechs Millionen Menschen steigen werden. Das ist gerade in der aktuellen Situation mit Rekordinflation und den enormen Preissteigerungen für viele Menschen schlichtweg existenziell und damit ein wichtiges Zeichen, dass sie nicht vergessen werden. Aber: Ein Vorziehen der Mindestlohnanhebung wäre noch besser gewesen, ebenso wie ein Mindestlohn von 13 Euro.“

Viele Jahre hat sich der SoVD dafür eingesetzt, dass die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner*innen aus den Jahren 2014 und 2019 auch auf den Bestand ausgeweitet werden. Das am Nachmittag zur Abstimmung stehende Rentenpaket sieht Zuschläge in Höhe von 7,5 Prozent und 4,5 Prozent vor, gestaffelt nach dem erstmaligen Bezug einer Erwerbsminderungsrente.

„Vor dem Hintergrund, dass eine Erwerbsminderung ein zentrales Armutsrisiko ist und ein Großteil der EM-Rentnerinnen und -rentner auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sind, ist das insgesamt sehr zu begrüßen. Um eine vollständige Angleichung zu erreichen, sind Zuschläge in Höhe von 8 bzw. 13 Prozent notwendig. Offenbar ist den Sozialpolitikerinnen und -politikern ein finanzieller Rahmen gesetzt worden. Dass jedoch an anderer Stelle Milliarden ausgegeben werden, aber für diese Kleinstrentnerinnen und -rentner kein Geld übrig sein soll, ist für den SoVD ein rentenpolitischer Skandal“, ergänzt Bauer.

V.iS.d.P.: Peter-Michael Zernechel

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Versorgung für alle sicherstellen

Versorgung für alle sicherstellen

25.05.2022

 

Bei der SoVD.TV-Sendung am 25. Mai ging es um den Zustand der öffentlichen Gesundheitsversorgung in Deutschland und damit verbundene Probleme und Aufgaben.

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Moderator Peter-Michael Zernechel mit den zugeschalteten Gästen Kathrin Vogler (li.) und Stefan Schwartze. Foto: Wolfgang Borrs

Zu Gast waren Stefan Schwartze, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Patient*innen, und Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linken sowie deren Obfrau im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Zudem gab es ein Interview mit Claudia Moll, Bevollmächtigte der Bundesregierung für die Pflege.

Eingangs ging es um die Lebenserwartung in Deutschland, die niedriger liegt als im westeuropäischen Vergleich. Stefan Schwartze nannte als Ursache eine mangelhafte Ernährung der Bevölkerung, den hohen Konsum von Alkohol und Tabak sowie einen eklatanten Bewegungsmangel.

Wer reich ist, lebt länger

Kathrin Vogler wies außerdem auf den Zusammenhang zwischen sozialem Status und Lebenserwartung hin. So lebten Menschen mit hohem Einkommen im Schnitt zehn Jahre länger als arme Menschen. Gründe dafür seien der fehlende Zugang zum Gesundheitssystem oder auch fehlende Kenntnisse über eigene Behandlungsansprüche, fügte Stefan Schwartze hinzu.

Eng mit der Frage nach der Gesundheit verbunden ist der große Komplex der Pflege. Die Gäste prognostizierten einen großen Bedarf an Pflegefachkräften für die Zukunft. In einem Interview stellte Claudia Moll viele Verbesserungen durch die Umsetzung des Koalitionsvertrages in Aussicht. Die Herausforderungen blieben dennoch groß, waren sich die Beteiligten einig.

Privatisierungen im Gesundheitswesen stoppen

Abschließend ging es um die zunehmende Privatisierung im Gesundheitswesen, die zur Folge habe, dass die Gesundheitsversorgung häufig kommerziellen Interessen unterliege. Dieser Trend dürfe sich nicht verstärken, so der Tenor der Gäste. Wichtig sei es, das Geld der Beitragszahlenden im System zu halten und damit eine hochwertige und für alle erreichbare Versorgung sicherzustellen.

Sendung im Video

Zusammen mehr erreichen

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