Ulrike Koether
Informatives für den Alltag
Hilfe und Tipps für den Alltag
Der SoVD ist für seine Mitglieder da und unterstützt sie in sozialrechtlichen Angelegenheiten. In diesem Bereich finden Sie Service-Artikel zu aktuellen Themen und unseren Youtube Kanal mit interessanten Videos.
Früher als zwei Jahre vorher in Rente
„Das kann doch nicht richtig sein!“
Jahrgang 1962 und Rente
Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024
Mit Bürgergeld-Rechner Ansprüche prüfen
EM-Rente: Jetzt vorzeitig Altersrente beantragen?
Weniger Schonvermögen, mehr Sanktionen
Wird die Höhe des Krankengeldes angepasst?
Streit um das Bürgergeld
SoVD.TV zur Rentenpolitik
Zwangsrente bei Hartz IV wird abgeschafft
Antrag zur Erwerbsminderungsrente
Rente nach 45 Jahren: Wirklich keine Nachteile?
Etwa jede*r sechste von Armut bedroht
18. Geburtstag: Bye bye, Merkzeichen H?
Sozialverbände klagen für mehr Grundsicherung
Pflege zum Leben
Die Super-Rente
Versorgung für alle sicherstellen
Energiepauschale: So bekommen auch Rentner die 300 Euro
Mutterschutz nach Krankengeld
Krankengeld und zwei Jobs
Hartz IV richtig beantragen
Krankengeld und Psyche
Rente mit Abschlag oder warten?
SoVD.TV startet
Nach der Reha: Ist mein Krankengeld jetzt niedriger?
ALG – gibt es bei der Höhe eine Deckelung?
EM-Rente: Kennen Sie die 5-5-3-Regel?
Zum YouTube-Kanal
des SoVD

Alle Ausgaben von SoVD.TV und viele weitere Video-Inhalte des SoVD sind auch auf dem Youtube-Kanal des Verbandes abrufbar.
Früher als zwei Jahre vorher in Rente
„Das kann doch nicht richtig sein!“
Jahrgang 1962 und Rente
Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024
Mit Bürgergeld-Rechner Ansprüche prüfen
EM-Rente: Jetzt vorzeitig Altersrente beantragen?
Weniger Schonvermögen, mehr Sanktionen
Wird die Höhe des Krankengeldes angepasst?
Streit um das Bürgergeld
SoVD.TV zur Rentenpolitik
Zwangsrente bei Hartz IV wird abgeschafft
Antrag zur Erwerbsminderungsrente
Rente nach 45 Jahren: Wirklich keine Nachteile?
Etwa jede*r sechste von Armut bedroht
18. Geburtstag: Bye bye, Merkzeichen H?
Sozialverbände klagen für mehr Grundsicherung
Pflege zum Leben
Die Super-Rente
Versorgung für alle sicherstellen
Energiepauschale: So bekommen auch Rentner die 300 Euro
Mutterschutz nach Krankengeld
Krankengeld und zwei Jobs
Hartz IV richtig beantragen
Krankengeld und Psyche
Rente mit Abschlag oder warten?
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Nach der Reha: Ist mein Krankengeld jetzt niedriger?
ALG – gibt es bei der Höhe eine Deckelung?
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Früher als zwei Jahre vorher in Rente
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Kann ich auch früher als zwei Jahre vorher in Rente?
25.04.2023
Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte benötigen Sie mindestens 45 Jahre Wartezeit. Sind die erfüllt, dürfen Sie bis zu zwei Jahre früher in die vorgezogene Rente – ohne Abschläge. Ist es darüber hinaus möglich, noch früher eine Altersrente zu beziehen? Dann mit Abzügen?

In Deutschland gibt es aktuell zwei Möglichkeiten, ohne Abschläge vorzeitig in die Altersrente zu gehen. Entweder haben Sie eine Schwerbehinderung und erfüllen die Wartezeit von 35 Jahren. Oder Sie bringen es ohne SB-Ausweis auf mindestens 45 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung.
In diesem Beitrag soll es um die Variante nach 45 Versicherungsjahren gehen – also um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Aber warum kommt man auf diese Idee?
45 Jahre Wartezeit: Zwei Jahre vorzeitig in Rente
Wenn wir in die Statistik schauen, ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte die Rentenoption mit den höchsten Auszahlungen. Mit Abstand. Im Jahr 2021 waren es durchschnittlich 1427,06 Euro, die monatlich überwiesen wurden.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Zahlen betreffen nur „Neu-Renten“ im Jahr 2021
Doch dafür müssen Sie zunächst die Hürde mit 45 Versicherungsjahren überspringen. Die meisten Etappen aus Ihrem Lebenslauf zählen hier mit: Zeiten, in denen Sie angestellt waren, Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen und auch – in aller Regel – der Bezug von Arbeitslosengeld I. Wenn Sie jedoch längere Zeit sehr krank waren und eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen mussten oder ausschließlich vom Jobcenter betreut wurden – dann werden diese Zeiten nicht bei den 45 Jahren angerechnet.
Wie genau der Versicherungsverlauf bei Ihnen aussieht, können Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung in Erfahrung bringen. Fordern Sie hierfür am besten eine aktuelle Rentenauskunft an.
Sobald Sie jedoch diese 45 Jahre „im Sack“ haben, können Sie zwei Jahre früher Ihre Altersrente beziehen. Und das ohne Abschläge.
Nur zwei Jahre früher?
Wann genau das dann ist, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Falls Sie zum Beispiel 1964 oder später geboren wurden, könnten Sie mit 65 erstmals eine abschlagsfreie Rente beziehen.

Viele Mitglieder des SoVD treten jedoch mit folgender Frage an uns heran:
„Die 45 Jahre sind bereits erfüllt, ich möchte aber nicht bis zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze warten. Kann ich meine Altersrente auch früher beziehen? Ich wäre auch bereit, dafür Abschläge hinzunehmen.“
Und hier lautet die klare Antwort: Ja! Das ist möglich. Aber der Abschlag wird höher ausfallen, als Sie vermuten.
Rentenarten nicht kombinierbar
Das liegt daran, dass Sie die Varianten der vorgezogenen Altersrente nicht miteinander vermengen können. Die Rente nach 45 Versicherungsjahren beschert eine Rente ohne Abzug. Aber eben maximal zwei Jahre früher. Wenn Sie nun noch früher in den vorgezogenen Ruhestand wechseln möchten, geht das nur über die Altersrente für langjährig Versicherte.
Hier ist Ihr 63. Geburtstag der früheste Start. Aber mit einem Haken: Denn die Abschläge beginnen ab der Regelaltersgrenze.
Dazu ein Beispiel:
Wolfgang (63) ist Jahrgang 1961, er erfüllt bereits jetzt die 45-jährige Versicherungszeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Damit könnte er mit 64 und sechs Monaten eine abschlagsfreie Rente beziehen.
Doch Wolfgang möchte gern schon jetzt – mit 63 und sechs Monaten – in die Rente.
Das ist möglich. Doch dafür würde der Abschlag 10,8 Prozent betragen. 36 Monate x 0,3 Prozent. Warum? Weil Wolfgang für sein Vorhaben, mit 63 eineinhalb in die Rente zu gehen, die Altersrente für langjährig Versicherte wählen müsste. Und hier schlägt der Abzug ab der Regelaltersgrenze zu. In Wolfgangs Fall also ab 66 und sechs Monaten. Nicht bei 64 und sechs Monaten.
Flexibel nur mit Schwerbehinderung
Nur wenn Sie eine aktuelle Schwerbehinderung haben, können Sie über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen solch einen Weg mit geringen Abzügen gehen: Zwei Jahre früher ohne Abschlag. Und darüber hinaus kostet jeder Monat 0,3 Prozent Abschlag. Nicht ab der Regelaltersgrenze, sondern ab der Schwelle, ab der Sie abschlagsfrei in die vorgezogene Rente kommen.
Bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren ist das nicht möglich.

„Mit 45 Versicherungsjahren kommen Sie bis zu zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Eher geht es nicht. Dann nur über die Altersrente für langjährig Versicherte mit sehr hohen Abzügen.“
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Fazit
Sobald Sie 45 Versicherungsjahre zusammen haben, erfüllen Sie das wichtigste Kriterium zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nun können Sie zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Mehr geht nicht. Wenn Sie nicht so lange warten wollen, müssen Sie eine andere Rentenart wählen. Diese ist jedoch mit relativ hohen Abschlägen verbunden.
Eine wirklich gute Alternative gibt es nur, wenn Sie schwerbehindert sind. Oder Sie schieben den Rentenbezug über andere Optionen in die Zukunft. Etwa über den Bezug von Arbeitslosengeld.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.
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„Das kann doch nicht richtig sein!“
„Das kann doch nicht richtig sein!“
21.03.2023
Seit acht Jahren bezieht Andreas Freund aus Ahrensburg eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. „Früher war ich beruflich immer auf der Überholspur. Habe sehr viel gearbeitet und nicht schlecht verdient. Erst als Küchenchef, später in der Versicherungsbranche.“ Doch dann kann er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Dauerhaft. Seitdem lebt er nach Abzug seiner Fixkosten von 240 Euro im Monat.

Schlimm genug. Doch was den 60-Jährigen besonders stört, sind die aktuellen Regeln zum Hinzuverdienst. Weil die Rente allein nicht zum Leben reicht, bezieht Andreas Freund zusätzlich die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Ähnlich wie eine Aufstockung beim Jobcenter. Aber nur ähnlich. Denn beim Hinzuverdienst gibt es einen wichtigen Unterschied.
„Wenn ich jetzt einen Nebenjob machen würde, dürfte ich nur 30 Prozent des Lohns behalten. Den Rest bekommt das Sozialamt, so das SoVD-Mitglied aus Ahrensburg. „Wer hingegen Bürgergeld bezieht, darf die ersten 100 Euro eines Minijobs komplett in die eigene Tasche stecken. Das kann doch nicht richtig sein!“
Andreas Freund hat recht: Das neue Bürgergeld, früher „Hartz IV“, wird durch das Sozialgesetzbuch (SGB) II geregelt. Die Grundsicherung jedoch findet sich im SGB XII. Die Richtlinien zum Hinzuverdienst sind unterschiedlich – obwohl Empfängerinnen und Empfänger beider Leistungen ansonsten nach fast identischen Regeln behandelt werden. Die monatliche Geldleistung vom Amt zum Beispiel ist gleich hoch. „Genau das ist eine schreiende Ungerechtigkeit“, so Andreas Freund. „Es ist doch sonst alles gleich. Dieselben Kosten. Der eine darf, der andere nicht. Das kann doch nicht richtig sein!“
Auch der SoVD in Schleswig-Holstein hält die Regelung für nicht mehr zeitgemäß. „Wer Geld vom Amt bekommt und sich etwas dazu verdienen möchte, sollte dort Unterstützung finden“, so der SoVD-Landesvorsitzende Alfred Bornhalm. „Es ist nicht nachzuvollziehen, warum der eine im Jobcenter die ersten 100 Euro komplett behalten darf, der andere beim Sozialamt aber nur 30 Prozent. Die Politik muss das so schnell wie möglich ändern!“

Das wünscht sich Andreas Freund. Er sagt: „Am schlimmsten ist, dass ich durch meine Krankheit nicht mehr selbst für meinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Aber zumindest etwas hinzuverdienen – und das dann auch behalten, das würde ich gern.“
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Weichen für die Zukunft des SoVD gestellt
Weichen für die Zukunft des SoVD gestellt – Alfred Bornhalm bis zum Herbst des Jahres zum Präsidenten des Bundesverbandes gewählt
07.03.2023
Auf seiner außerordentlichen Bundesverbandstagung am 3. März unter dem Motto „Unser Weg in die Zukunft“ hat der SoVD-Bundesverband in Berlin Weichen gestellt. Die Delegierten sprachen sich mit klarem Votum für Strukturveränderungen aus.

Nachdem Michaela Engelmeier als neue Vorstandsvorsitzende des SoVD im September letzten Jahres hauptamtlich an die Spitze des Bundesverbandes kam, wurden jetzt die Voraussetzungen für eine Strukturreform im Verband getroffen, mit dem Ziel, die Bundesverbandsspitze zu professionalisieren. Künftig soll ein hauptamtlich geführter Vorstand das ehrenamtliche geführte Präsidium ersetzen.
Mit großer Mehrheit stimmten die Delegierten in Berlin einer dafür angepassten Verbandssatzung zu.
Bis zum Wirksamwerden der neuen Verbandssatzung im Herbst des Jahres ist der Landesvorsitzende des SoVD in Schleswig-Holstein Alfred Bornhalm ebenfalls mit ganz großer Mehrheit zum ehrenamtlichen Präsidenten des Bundesverbandes gewählt worden.
„Ich freue mich über die tatkräftige Unterstützung des neuen Kurses durch die Bundesverbandstagung. Jetzt sind die Weichen für die Zukunft gestellt. Als „Übergangspräsident“ will ich mit dafür sorgen, dass Kurs gehalten wird und die Reform bis zum Herbst des Jahres abgeschlossen werden kann“, so der neue Präsident.
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Jahrgang 1962 und Rente
Jahrgang 1962 und Rente: Wann geht es in den Ruhestand?
28.02.2023
Der Renteneinstieg hängt IMMER von Ihrem Jahrgang ab. Wenn Sie 1962 geboren wurden, haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere Möglichkeiten, in den Ruhestand zu starten. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten vor.

Wenn wir über den Einstieg in die gesetzliche Rente sprechen, ist vor allem eines wichtig: das gesetzliche Renteneintrittsalter – auch Regelaltersgrenze genannt. Das ist der Zeitpunkt, an dem Sie definitiv ohne Abschläge in die „normale“ Standard-Altersrente rutschen können.
Für den Jahrgang 1962 liegt diese Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und acht Monaten. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie in die Regelaltersrente.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Nur etwa die Hälfte der Deutschen arbeitet tatsächlich bis zum Erreichen dieser Altersgrenze. Alle anderen beginnen Ihren Ruhestand deutlich früher. Oft rund um das Alter 63. Und auch mit dem Jahrgang 1962 ist das möglich.
Grundsätzlich stehen Ihnen drei unterschiedliche Optionen der vorgezogenen Altersrente zur Verfügung. Wir stellen alle drei konkret für Ihren Jahrgang vor. Allgemeine Infos zu diesem wichtigen Punkt erfahren Sie in diesem Beitrag.
Da gibt es die Altersrente für …
- schwerbehinderte Menschen
- besonders langjährig Versicherte
- langjährig Versicherte
Wir beginnen mit der „besten“ Variante. Für diese benötigen Sie den Schwerbehindertenausweis.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Den SB-Ausweis erhalten Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Das ist die magische Grenze – darunter erfüllen Sie die Voraussetzung für diese Rentenart nicht.
Außerdem benötigen Sie auf Ihrem Rentenkonto insgesamt 35 Versicherungsjahre. Hier zählt nicht nur Arbeit mit, sondern zum Beispiel auch die Kindererziehung oder Phasen der Arbeitslosigkeit.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Kommt beides zusammen, dürfen Sie genau zwei Jahre vorher in eine abschlagsfreie Rente. Für Ihren Jahrgang 1962 bedeutet das: Statt bis 66 und acht Monate zu warten, geht es bereits mit 64 Jahren und acht Monaten.
Ohne Abzüge. Der Ehrlichkeit wegen müssen wir aber hinzufügen: Natürlich ist die Rente trotzdem niedriger, als wenn Sie noch zwei Jahre weiter gearbeitet hätten. Denn in diesen 24 Monaten kämen weitere Rentenpunkte hinzu. Durch Sie und Ihren Arbeitgeber.
Bis zu fünf Jahre früher in Rente
Das Tolle an der Rente mit Schwerbehinderung ist aber, dass Sie theoretisch bis zu fünf Jahre früher in den Ruhestand kommen. Ganz legal, ohne Tricks und Arbeitslosigkeit.
Falls Ihnen also die zwei Jahre nicht reichen, können Sie noch einmal bis zu drei Jahre früher in die Rente – dann mit Abschlägen. Jeder weitere Monat schlägt mit 0,3 Prozent zu Buche. Gehen Sie den ganzen Weg und scheiden bereits mit 61 und acht Monaten aus dem Job aus, müssten Sie also auf 10,8 Prozent Ihrer Brutto-Rente verzichten.
Wichtiger Hinweis: Von Ihrer Brutto-Rente geht in jedem Fall noch der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das sind rund elf Prozent.
Altersrente mit 45 Versicherungsjahren
Sie haben keinen aktuellen Schwerbehindertenausweis? Aber Sie möchten trotzdem in die abschlagsfreie „Frührente“? Dann benötigen Sie nicht 35, sondern 45 Versicherungsjahre.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Damit sind wir bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte angekommen. Auch über diesen Weg kommen Sie genau zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Also frühestens mit 64 und acht Monaten beim Jahrgang 1962.
Das Problem in der Praxis ist in dieser Rentenvariante die Wartezeit. Denn wesentliche Phasen aus Ihrem Leben zählen hier vielleicht nicht mit. Angefangen bei der Arbeitslosigkeit – hier wird nur Arbeitslosengeld I berücksichtigt, und auch nicht kurz vor der Rente – bis zu einer wirklich ungerechten Regelung bei der Erwerbsminderungsrente.
Über diesen Zeitraum hinaus geht es aber nicht früher in Rente. Auch nicht mit zusätzlichen Abschlägen. Wenn Ihnen die zwei Jahre also nicht reichen und Sie nicht schwerbehindert sind, bleibt nur noch die dritte der gängigen Rentenoptionen.
Altersrente für langjährig Versicherte
In den Medien wird diese häufig mit der „besonders langjährigen“ verwechselt. Es gibt aber große Unterschiede.
Zum einen geht hier nichts ohne Abschlag. Ab dem ersten Monat unterhalb der Regelaltersgrenze – wir erinnern uns, 66 Jahre und acht Monate – verlieren Sie hier 0,3 Prozent. Wenn Sie es sich leisten können, ist ein Rentenbeginn zum 63. Geburtstag drin. Jetzt mit einem Abzug von 13,2 Prozent.

„Nicht vergessen: Zusätzlich zum Abschlag geht noch der Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung weg! Noch einmal rund elf Prozent weniger.“
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Die „Rente mit 63“ muss man sich also leisten können – und wollen. Wenn Sie dazu bereit sind, ist der Rentenbeginn jedoch sehr flexibel. Irgendwo zwischen Ihrer Regelaltersgrenze und dem 63. Geburtstag.
Einzige, wirklich einzige Voraussetzung, sind die 35 Versicherungsjahre, die wir bereits von der Altersrente für schwerbehinderte Menschen kennen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Neben der Rente hinzuverdienen?
Wichtig ist noch die Frage, wie es um einen möglichen Nebenjob bestellt ist. Mit Regelaltersrente können Sie schon seit vielen Jahre so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Anders war das lange Zeit für die hier vorgestellten vorgezogenen Renteneinstiege. Doch seit Anfang 2023 gibt es auch hier keine Begrenzungen mehr.
Ganz konkret heißt das: Sobald Sie Ihre Altersrente beziehen, dürfen Sie „nebenbei“ unbegrenzt hinzuverdienen. Ohne, dass Ihre Rente gekürzt wird.
Fazit
Eigentlich müssten Sie mit Baujahr 1962 arbeiten, bis Sie 66 und acht Monate alt sind. Doch durch die unterschiedlichen Varianten der vorgezogenen Altersrente ist das nicht unbedingt notwendig.
Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen der Wartezeit erfüllen. Vielleicht ist ein Schwerbehindertenausweis zu haben? Und schauen Sie auf Ihre letzte Rentenauskunft. Darin finden Sie wichtige Informationen zur voraussichtlichen Rentenhöhe und vor allem zu den bisher erreichten Wartezeiten. Im Zweifel lassen Sie sich kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.
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Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024
Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024: Und wenn ich da schon Altersrente bekomme?
31.01.2023
Zum Juli 2024 erfolgt endlich die lang ersehnte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für all diejenigen, deren Rente bereits vor 2019 bewilligt wurde. Doch was passiert, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehen? Gehen Sie dann wieder leer aus?

Die Ungerechtigkeit ist schon lange bekannt – und wirklich behoben wird sie auch im Juli 2024 nicht. Aber immerhin wird es zu diesem Zeitpunkt deutlich mehr Geld für die sogenannten Bestandsrentnerinnen und Rentner wegen Erwerbsminderung geben.
Worum geht es?
Wer so krank ist, dass er dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, bekommt unter gewissen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Weil Sie in dieser Situation noch sehr jung sein können, wird die EM-Rente künstlich hoch gerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) tut also so, als ob Sie weitergearbeitet hätten. Andernfalls würde Ihre Rente wegen Erwerbsminderung extrem niedrig ausfallen.
Diese Hochrechnung nennt sich Zurechungszeit. Und seit 2019 erfolgt diese bis zur Regelaltersgrenze.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Doch das war nicht immer so. Vor 2019 endete die Zurechnungszeit deutlich früher – und wurde dann stufenweise immer wieder angehoben. Mit anderen Worten: Je eher Sie Ihre Erwerbsminderungsrente zum ersten Mal erhalten haben, desto geringer dürfte diese sein. Und das ist ungerechnet.
Welche Verbesserungen wird es 2024 geben?
Wichtig: Die erhöhten Renten im Bestand werden erst im Juli 2024 ausgezahlt. Nicht früher. Wie hoch der Rentenzuschlag ausfällt, hängt davon ab, wann genau Sie Ihre EM-Rente zum ersten Mal erhalten haben.
- Wenn das zwischen Januar 2001 und dem 30.06.2014 war, erhalten Sie demnächst 7,5 Prozent mehr. Dauerhaft.
- Fiel der Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente auf einen Zeitpunkt zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, gibt es 4,5 Prozent mehr.
Sie beziehen Ihre Rente wegen Erwerbsminderung noch länger? Dann gehen Sie bei der Erhöhung im Juli 2024 leer aus. Denn weil erst 2001 die Abschläge zur Erwerbsminderungsrente eingeführt wurden, will der Gesetzgeber an dieser Stelle neue Ungerechtigkeiten vermeiden. Zumindest wird so argumentiert.
Gibt es das Geld auch, wenn ich zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehe?
Viele Menschen werden sich nun zwei Fragen stellen: Warum erst im Juli 2024, wenn diese Ungerechtigkeit schon seit so vielen Jahren besteht? Und wie sieht es aus, wenn ich zu diesem Zeitpunkt gar kein EM-Rentner mehr bin? Sondern bereits eine Altersrente erhalte?
Nun, die erste Frage können wir leider nicht beantworten. Viele Jahre lang fehlte der politische Wille, den sogenannten Bestand finanziell besserzustellen. Eine wirklich gerechte Lösung ist die einmalige Erhöhung auch nicht – das haben unsere Kollegen in Berlin nachgerechnet.
Und jetzt – da das Gesetz endlich verabschiedet wurde – dauert es wieder mehr als ein Jahr, bis die Menschen das zusätzliche Geld erhalten. Eine wirklich überzeugende Begründung für die späte Auszahlung gibt es nicht.
Doch genauso interessant ist die Frage, wie es beim Wechsel in die Altersrente aussieht. Gilt die Rentenanpassung auch in diesem Fall?

Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Ja, das ist die gute Nachricht in diesem Beitrag: Die Rentenerhöhung im Juli 2024 gilt auch für Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Erwerbsminderungs-, sondern in der Altersrente sind. Ohne Abstriche.
Fazit
Wir müssen leider festhalten, dass die Anpassung für den „Bestand“ in der EM-Rente nicht so hoch ausfällt wie erhofft. Es wird keine wirkliche Gleichstellung mit denjenigen erfolgen, die ihre Rente wegen Erwerbsminderung erst seit 2019 beziehen. Positiv bleibt jedoch festzuhalten, dass die Erhöhung auch dann greift, wenn Sie nur „ehemaliger“ Erwerbsminderungsrentner sind und mittlerweile eine Altersrente beziehen.
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Mit Bürgergeld-Rechner Ansprüche prüfen
Mutterschutz nach Krankengeld
25.01.2023
Seit Januar gibt es das neue Bürgergeld. Mit einem Rechner der Stiftung Warentest lässt sich die Höhe kalkulieren.

Auf der Website der Stiftung Warentest lässt sich online die Höhe des möglichen Bürgergelds berechnen. fizkes / Adobe Stock
Das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) wurde zum Jahresbeginn vom Bürgergeld abgelöst. Damit hat sich manches geändert, unter anderem sind die monatlichen Regelsätze um etwa 50 Euro gestiegen.
Viele Fragen, etwa zum Schonvermögen oder der Angemessenheit der Wohnung, beantwortet der SoVD auf seiner Themenseite zum Bürgergeld.
Daten eingeben und Höhe berechnen lassen
Wie hoch das Bürgergeld individuell ausfällt, hängt vom Bescheid des Jobcenters ab. Eine erste Orientierung bietet der Bürgergeld-Rechner der Stiftung Warentest. Basierend auf den Angaben zu Kaltmiete und Heizkosten, der Kinderzahl sowie der Höhe des Einkommens, liefert der Rechner einen Richtwert.
Auch mögliche Zuschläge für Alleinerziehende fließen in die Berechnung ein.
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EM-Rente: Jetzt vorzeitig Altersrente beantragen?
EM-Rente unbefristet: Jetzt vorzeitig Altersrente beantragen?
15.12.2022
Wenn die Erwerbsminderungsrente unbefristet bewilligt wurde, läuft sie erst beim Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Es sei denn, Sie möchten schon vorher in die Altersrente. Wie das geht und ob das überhaupt sinnvoll sein kann – darum geht es in diesem Beitrag.

In den meisten Fällen werden EM-Renten befristet ausgestellt. Ein Jahr, zwei oder auch drei Jahre. In dieser Konstellation kommt es für die betroffenen Menschen vor allem darauf an, rechtzeitig eine Verlängerung zu erreichen. Es sei denn, die Gesundheit lässt eine Rückkehr in den alten Beruf zu.
Man sollte also meinen, dass die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen Erwerbsminderung die meisten Menschen komplett zufrieden stellt. So ist es auch in der Praxis. Außer dann, wenn man sich der eigenen Regelaltersgrenze nähert. In dieser Situation kommen immer wieder Mitglieder zu uns – mit dem Wunsch, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen. Oftmals eine Rente mit Schwerbehinderung.

Aber warum kommt man auf diese Idee?
EM-Rente vorzeitig in Altersrente umwandeln
Beim Übergang von der EM- in die Altersrente gibt es eine Besonderheit, die Sie kennen sollten: Liegen zwischen dem Ende der Erwerbsminderungs- und dem Beginn der Altersrente weniger als 24 Monate, tritt ein Bestandsschutz ein.
Das bedeutet: Ihre Altersrente kann niemals niedriger sein als die zuvor bezogene EM-Rente. Da die Erwerbsminderungsrente in den allermeisten Fällen höher ausfällt als die prognostizierte Altersrente, ist das ein guter Deal.
Warum sollte man also auf die Idee kommen, aus dieser komfortablen Lage vorzeitig auszubrechen?
In der Regel gibt es keinen schwerwiegenden Grund, von der EM- in eine vorgezogene Altersrente zu gehen. Mitglieder, die mit diesem Wunsch in unsere Sozialberatung kommen, kann man davon in den allermeisten Fällen abraten. Und zwar mit folgendem Hintergrund:
Ihre Erwerbsminderungsrente wird bei der Bewilligung hochgerechnet. Inzwischen bis zu Ihrer individuellen Regelaltersgrenze – das war übrigens nicht immer so. Diese sogenannte Zurechnungszeit bewirkt, dass die Zahlung an Sie deutlich höher ausfällt. Denn Sie werden so gestellt, als ob Sie mit Ihrem bisherigen Verdienst weitergearbeitet hätten. Bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters.

„Wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Ende Ihrer Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechseln, greift ein Bestandsschutz. Auch bei einer vorgezogenen Altersrente.“
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Gehen Sie jetzt den Schritt in die vorgezogene Rente, wird die Zurechnungszeit wieder heruntergerechnet. Um die Anzahl der Monate, die Sie vorzeitig in die Altersrente gehen. Das wiederum führt dazu, dass Ihre Rente gekürzt wird. Zumindest im Grundsatz.
Aber: Wenn Sie im innerhalb von 24 Monaten nach dem Auslaufen Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung in eine Altersrente wechseln, greift der schon oben angesprochene Bestandschutz. Auch bei einer vorgezogenen Altersrente.
2023: Neue Regeln beim Hinzuverdienst
Ab dem 01.01.2023 könnte sich an dieser eindeutigen Betrachtungsweise jedoch etwas ändern. Denn ab diesem Zeitpunkt entfallen in der gesetzlichen Rentenversicherung die Hinzuverdienstgrenzen. In der Praxis bedeutet das, dass Sie im Rahmen Ihrer vorgezogenen Altersrente so viel hinzuverdienen können, wie Sie möchten. Freilich geht das nur, wenn sich Ihre gesundheitliche Verfassung zu diesem Zeitpunkt auf einem Level bewegt, auf dem das möglich ist.
Der springende Punkt ist: Im Rahmen der Erwerbsminderungsrente steigt die Hinzuverdienstgrenze zwar auch – aber ab einem gewissen Einkommen wird Ihre Rente eben immer noch gekürzt. Mit dieser neuen Rechnung muss man sich einen geplanten Wechsel von der EM- in die Altersrente also noch einmal anschauen.

Auch die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen Erwerbsminderung steigt 2023 deutlich an.
Fazit
Grundsätzlich ist der vorzeitige Wechsel von einer EM-Rente in eine Altersrente für Sie keine Verbesserung. Durch den Bestandsschutz verlieren Sie jedoch auch kein Geld. Wir müssen abwarten, wie sich das Auslaufen der Hinzuverdienstgrenze ab 2023 auf diese Rechnung auswirkt.
Doch eines ist sicher: Nur wer gesundheitlich überhaupt dazu in der Lage ist, neben der Rente ein größeres Einkommen zu erwirtschaften, kann von dieser Änderung profitieren. Daher bleibt es bei der schon bekannten Warnung: In den allermeisten Fällen sollten Sie Ihre Erwerbsminderungsrente bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter ausreizen.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.
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Weihnachtsgeschenke für die Tafel
SoVD Bad Oldesloe macht Menschen, die auf die Tafel angewiesen sind, eine Freude
Leider ist unser Sozialstaat nicht so gut aufgestellt, wie manch ein Politiker denkt. Die Diskussion um das Bürgergeld hat dies deutlich gezeigt, haben doch Menschen, die diese Not nicht kennen, darüber entschieden, dass ein nicht ganz so guter Gesetzesentwurf, noch weiter verschlechtert wurde.

Das Bürgergeld sollte den Menschen ein Stück Würde zurückgeben und Teilhabe ermöglichen, so das ursprüngliche Ziel, denn viele Menschen sind unverschuldet in ihre prekäre Situation geraten. Durch die Ausübung von Sanktionen wird nur Widerstand und nicht Motivation erzeugt. So wird die Spaltung der Gesellschaft nicht überwunden werden. In unserem reichen Land gibt es viel zu viel arme und von Armut bedrohte Menschen. Menschen, die auf die Tafeln angewiesen sind. Erschreckenderweise nimmt die Anzahl der betroffenen Menschen weiter zu. Der SoVD Ortsverband Bad Oldesloe rief seine Mitglieder auf, Weihnachtsgeschenke für die Tafel in Bad Oldesloe zu packen. Wer wollte, sollte sein Geschenk mit zur Weihnachtsfeier am 27.11.22 mitbringen.
Einige der Mitglieder brachten sogar mehr als ein liebevoll eingepacktes Geschenk mit. Geschenke für Kinder wurden extra ausgewiesen
Bereits am nächsten Tag nahm Frau Franke von der Tafel in Bad Oldesloe die Geschenkeladung freudig überrascht entgegen.
„Wir wollten Menschen, die besonders wirtschaftlich bedürftig sind, eine Freude machen und wir wissen, dass dies nur eine Geste ist“ so der Ortsverbandsvorsitzende Andreas Guhr.
