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Themen Existenzsicherung

Der Sozialverband lässt Sie in dieser schwierigen Phase nicht allein. Nutzen Sie unsere Sozialberatung. Kommen Sie rechtzeitig, damit Ihnen keine wichtigen Ansprüche verloren gehen.

SoVD-Umfrage: Große Sorgen um die Pflege

SoVD-Umfrage: Große Sorgen um die Pflege

27.11.2026

Zwei Drittel der Befragten befürchten, im Pflegefall schlecht versorgt zu werden – 80 Prozent schätzen Unterstützung für pflegende Angehörige als zu niedrig ein.

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Eine Pflegekraft hilft einer älteren Frau beim Aufstehen vom Sofa. Gut gepflegt im Alter? Daran haben viele Zweifel. Foto: Robert Knechte / Abobe Stock

In der Pflege steht die Bundesregierung vor großen Aufgaben. Wie auch bei anderen Politikfeldern soll eine Kommission Lösungen liefern, das System nachhaltig zu finanzieren und zukunftssicher aufzustellen. Der Handlungsbedarf ist offenkundig, denn schon jetzt verlieren die Menschen im Land das Vertrauen in das Pflegesystem und darin, bei eigener Pflegebedürftigkeit gut umsorgt zu werden. 

Wie die repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag des SoVD ergab, rechnen knapp zwei Drittel der Menschen mit einer schlechten Versorgung im Pflegefall, nur rund jede*r Zehnte erwartet eine gute Pflege. Besonders düster sind die Erwartungen bei Frauen und der Generation der aktuell 40- bis 49-Jährigen. 

Viele Frauen tragen privat Pflegeverantwortung, während die „Sandwich-Generation“ oft schon selbst pflegt und zugleich an die eigene Versorgung denkt. 


Hoher Zuspruch zur Bürgerversicherung

Der SoVD betrachtet diese Zahlen mit Sorge und führt sie auf Versäumnisse der Politik zurück. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier stellt fest: „Dass nur jeder Zehnte auf eine gute Versorgung im Alter vertraut, offenbart den massiven Vertrauensverlust gegenüber der Pflegepolitik. Über Jahre hinweg wurden notwendige Reformen verschleppt, während immer neue Sparvorgaben diskutiert wurden. Das hat Spuren hinterlassen.“

80 Prozent der Befragten sprachen sich außerdem für die Einführung einer solidarischen Pflegeversicherung, die alle Bürger*innen unabhängig vom Berufsstatus einbezieht, aus. Selbst unter Beamten ist der Zuspruch mit rund 42 Prozent überraschend hoch, bei Selbstständigen liegt er sogar über 69 Prozent. „Wenn selbst Beamte, die bisher klare Vorteile im dualen Pflegesystem genießen, sowie viele Selbstständige, die bisher außen vor bleiben, sich in großer Zahl für eine Bürgerversicherung bei der Pflege aussprechen, ist das ein starkes Signal an die Politik“, betont Engelmeier. Der SoVD fordert seit langem eine Pflege-Bürgerversicherung, in die alle einzahlen und die das Pflegerisiko solidarisch und gerecht absichert.


SoVD: Pflegende Angehörige entlasten

Ebenfalls 80 Prozent kritisieren in der SoVD-Umfrage die nicht ausreichenden staatlichen Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige, nur zehn Prozent halten die Unterstützung für gut. Da fast 90 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden, wiegt dieses Urteil besonders schwer. 

Der SoVD fordert daher gezielte Entlastungen, etwa durch den Ausbau der Tages- und Verhinderungspflege, die Einführung von Pflegezeiten mit Entgeltersatz analog zum Elterngeld sowie eine bessere rentenrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger. „Sonntagsreden helfen pflegenden Angehörigen nicht – sie brauchen endlich konkrete Entlastung“, so Engelmeier.

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Koalitionsausschuss einigt sich auf Verschärfungen beim Bürgergeld

Koalitionsausschuss einigt sich auf Verschärfungen beim Bürgergeld

09.10.2025

Ein neuer Name, schärfere Sanktionen für Terminverweigerer und die Rückkehr des Vermittlungsvorrangs: Das ändert sich bei der Grundsicherung. 

Ein großes Display mit der Aufschrift "Jobcenter" vor dem die Silhouette einer Person steht.

Die Jobcenter sollen Grundsicherungsbeziehende bei Terminversäumnissen künftig stärker sanktionieren können – bis hin zum kompletten Leistungsentzug. Foto: PhotoGranary / Adobe Stock

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD), Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) und der CSU-Vorsitzende Markus Söder haben am Morgen die Ergebnisse der mehrstündigen Sitzung des Koalitionsausschusses am Mittwochabend vorgestellt.

Aus dem Bürgergeld wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die schon im Koalitionsvertrag angekündigten Reformen haben nun konkrete Gestalt angenommen. Eine der wichtigsten Änderungen: Grundsicherungsbeziehende, die nicht mit dem Jobcenter zusammenarbeiten und mehrfach Termine versäumen, sollen künftig deutlich härter sanktioniert werden können.

Komplettes Streichen der Leistungen soll möglich werden

Leistungsberechtigte, die einen ersten Termin im Jobcenter versäumen, sollen unverzüglich zu einem zweiten Termin eingeladen werden. Nehmen sie auch diesen nicht wahr, werden die Leistungen um 30 Prozent gekürzt – bisher waren es 10 Prozent. Beim dritten Versäumnis werden die Regelsätze komplett eingestellt, bei weiterem Fernbleiben auch die Kosten für die Unterkunft gestrichen.

Generell verschiebt sich der Fokus der Jobcenter wieder stärker darauf, Menschen in Arbeit zu bringen. Dazu werden der Vermittlungsvorrang und die Mitwirkungspflicht der Leistungsbeziehenden festgeschrieben. Menschen in der Grundsicherung sollen verpflichtet werden, auch einen möglicherweise weniger passenden Job anzunehmen.

Staffelung statt Karenzzeit beim Schonvermögen

Wer nach dem Bezug von Arbeitslosengeld in die Grundsicherung rutscht, muss sich auf Änderungen beim Schonvermögen und bei den Regelungen zur Angemessenheit der Wohnung einstellen. Bei der Vermögensanrechnung gibt es künftig keine Karenzzeit mehr. Stattdessen wird das Schonvermögen an die Lebensleistung der Betroffenen gekoppelt – etwa durch Orientierung an Alter und bisherigen Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung. Der SoVD hatte im Vorfeld davor gewarnt, dass ältere Arbeitslose ihre Altersvorsorge verlieren könnten, wenn sie Grundsicherung beziehen.

Für die Kosten der Unterkunft und die Wohnungsgröße gibt es bislang noch keine konkreten Beschlüsse. Der SoVD weist darauf hin, dass die Realitäten auf dem Wohnungsmarkt in vielen Fällen gar nicht zulassen dürften, dass Grundsicherungsbeziehende einfach in eine günstigere Wohnung wechseln. Gegenüber der Funke-Mediengruppe unterstrich die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Es ist nachvollziehbar, dass keine Luxuswohnungen vom Amt gegenfinanziert werden sollen. Gleichzeitig zeigt aber die Praxis, dass niemand sofort umziehen kann, weil die Miete nicht vom Amt übernommen wird – gerade auf dem extrem angespannten Wohnungsmarkt, wo es immer weniger bezahlbaren Wohnraum gibt. Den Betroffenen bleibt also keine Alternative als den Regelbedarf für die Miete zu nutzen.

Sozialministerin Bärbel Bas betonte in der Pressekonferenz, die Maßnahmen sollten „nicht die Falschen treffen“. Auf besondere Lebenslagen von Menschen mit Einschränkungen oder psychischen Erkrankungen werde bei der Anwendung der neuen Regelungen Rücksicht genommen.

Konkrete Einsparungen erst einmal gering

Eine große Frage rund um das Bürgergeld betrifft seit jeher die Kosten. Von den mehreren Milliarden Euro, die vor allem die Union an möglichen Einsparungen in Aussicht gestellt hat, wird in der Realität wohl nur wenig übrig bleiben. Stattdessen setzt die Regierung darauf, dass deutlich mehr Menschen durch Arbeitsaufnahme aus dem Grundsicherungsbezug ausscheiden.

Der SoVD berät viele seiner Mitglieder in Fragen der Grundsicherung. Der Verband wird intensiv beobachten, wie sich die Änderungen in der Praxis auswirken.

Zugleich ist es dem Verband wichtig, Solidarität von allen Gesellschaftsschichten einzufordern. Wenn Einsparungen immer nur die Schwächsten treffen, ohne Vermögende in die Verantwortung zu nehmen, schwächt das den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Michaela Engelmeier betont deshalb: „Ich bin überzeugt davon, dass wir auch in die andere Richtung blicken müssen – nämlich nach oben. Solidarität bedeutet nämlich auch, dass diejenigen mehr beitragen, die auch mehr haben. Der Staat lässt sich jedes Jahr Milliarden der Hochvermögenden durch die Lappen gehen, mit dem er das Loch im Haushalt ohne Probleme stopfen könnte. Stattdessen aber spart er nun beim Bürgergeld überall da, wo er sparen kann. Dabei sind das Kleckerbeträge gemessen am gesamten Haushaltsetat. Wir müssen endlich hin zu einer Debatte kommen, wie wir Vermögende in unsere solidarische Gesellschaft stärker einbeziehen können statt nur nach unten zu treten.“

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Verzicht auf Senkung der Stromsteuer

Verzicht auf Senkung der Stromsteuer ist fatales Signal

03.07.2025

Die versprochene Entlastung für alle ist abgesagt. Der SoVD kritisiert, dass die Politik Menschen mit kleinen Einkommen im Stich lässt.

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Die Stromkosten sind in Deutschland höher als in vielen anderen Ländern. Für die Verbraucher sinkt die Stromsteuer vorerst nicht. Foto: thomaslerchphoto / Adobe Stock

Es war das Aufregerthema der vergangenen Tage: Wie die Regierung aus Union und SPD Anfang der Woche bekannt gab und nach dem Koalitionsausschuss am Mittwoch noch einmal bekräftigte, sinkt die Stromsteuer ab 2026 erst einmal nur für Großbetriebe sowie die Forst- und Landwirtschaft. Der Rest bleibt außen vor.
Damit wird die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, die Stromsteuer im Zuge einer Sofortmaßnahme „für alle“ auf den europäischen Mindestsatz von 0,1 Cent pro Kilowattstunde zu senken, vorerst nicht umgesetzt. Private Verbraucher*innen zahlen weiterhin mehr als 2 Cent pro Kilowattstunde. 
Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier bezeichnete diese Entscheidung als ein „fatales Signal“ für die Menschen. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur führte sie weiter aus: „Gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten brauchen sie spürbare Entlastungen.“

SoVD: Sparpotentiale bei klimaschädlichen Subventionen

Die nötigen Spielräume im Haushalt könnten etwa durch Reformen bei klimaschädlichen Subventionen geschaffen werden, regt sie an. „Wenn Bundeskanzler Merz sagt, es gehe nicht mehr, weil das Geld fehle, sei daran erinnert: Klimaschädliche Subventionen wie Diesel- und Dienstwagenprivilegien kosten den Staat jedes Jahr rund 23,5 Milliarden Euro.“ 

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SoVD zum Koalitionsvertrag

SoVD zum Koalitionsvertrag: Gute Absichten, aber noch Leerstellen

10.04.2025

Der SoVD begrüßt Vorhaben wie die Sicherung des Rentenniveaus, sieht aber etwa in der Gesundheitspolitik noch Verbesserungsbedarf.

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Eingang des Reichstags, im Hintergrund das Kanzleramt bei sonnigem Wetter.
Im Bundestag und im Kanzleramt geht die Arbeit nach der Bildung der Regierung bald wieder richtig los. Mit dem Koalitionsvertrag liegt eine Übersicht der wichtigsten Vorhaben vor. Foto: david harding / Adobe Stock

Union und SPD haben am Mittwoch den Koalitionsvertrag vorgestellt, in dem sie ihre Vorhaben für die gemeinsame Regierung festhalten. In dem umfangreichen Schriftstück steckt einiges Gutes drin, gerade aus sozialpolitischer Sicht klaffen aber auch gravierende Lücken. In einer ersten Reaktion begrüßt die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier, dass der Koalitionsvertrag nun steht und die Regierung bald ihre Arbeit aufnehmen kann. Putins Ukrainekrieg, Trumps Zollpolitik, eine drohende wirtschaftliche Abwärtsspirale und die Gefährdung der Demokratie seien bedeutende Herausforderungen

Zugleich kritisiert sie, dass gerade in der Sozialpolitik vieles noch unsicher sei, oder nicht mutig angegangen werde: „Hier wird deutlich, dass auf einigen Feldern die Entscheidungen vertagt werden, anderen nötige Reformen nicht angepackt werden oder dringend erforderliche Sofortmaßnahmen ausbleiben. Unklar bleibt an manchen Stellen, wie die milliardenschweren Projekte gegenfinanziert werden sollen oder ob überhaupt Geld da sein wird, um sie anzugehen. Hier hätten wir uns mehr Mut gewünscht“, so Engelmeier.

Sicheres Rentenniveau bis 2031

Der SoVD hat zu seinen Kernanliegen im Koalitionsvertrag Stellung bezogen. Dabei lobt er ausdrücklich den bei der Rente gefundenen Kompromiss, wonach Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Das beugt Altersarmut in dieser Gruppe vor und ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Erwerbstätigenversicherung. Der SoVD begrüßt außerdem, dass das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert werden soll. Er wird sich dennoch weiterhin für ein dauerhaftes Sicherungsniveau von 53 Prozent einsetzen. Mit der Ausweitung der Mütterrente wird eine SoVD-Forderung umgesetzt. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass die Finanzierung aus Steuermitteln erfolgen soll.

Der SoVD setzt sich für einen deutlich höheren Mindestlohn ein. Insofern lobt er, dass beim Mindestlohn die rasche Erhöhung auf 15 Euro Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat, auch wenn es sich hierbei lediglich um eine Perspektive und keine gesetzliche Vorgabe handelt.

Konkrete Vorschläge bei Gesundheit und Pflege fehlen

Kritisch äußert der SoVD sich zur Gesundheitspolitik. Hier fehlen Maßnahmen, wie der Anstieg der Krankenkassenbeiträge gestoppt werden kann. Gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe betonte Michaela Engelmeier: „Keine Rede von konkreten, kurzfristigen Schritten zur Stabilisierung der Beitragssätze. Das ist zu wenig, hierum muss sich die Koalition nun dringend schneller in der täglichen Regierungsarbeit kümmern.“ Auch bei der Pflege wird zwar eine Reform angekündigt, inhaltliche Zusagen fehlen aber.

Positiv ist dagegen, dass der Bund künftig den bisher für die Gesetzliche Krankenversicherung vorgesehenen Anteil für den Transformationsfonds für Krankenhäuser übernimmt und dies aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert. Damit folgt die kommende Bundesregierung dem SoVD, der eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern zur hälftigen Finanzierung des Transformationsfonds von bis zu 25 Milliarden Euro von Anfang an scharf kritisiert hat.

Der SoVD unterstreicht, dass bei der sozialen Sicherung nicht gespart werden dürfe. Für den Verband ist es deshalb eine gute Nachricht, dass im Koalitionsvertrag wurde vereinbart wurde, die soziale Sicherung zu reformieren und zugänglicher zu gestalten. Wichtig ist dabei, dass das Versprechen, das soziale Schutzniveau zu bewahren, auch wirklich konsequent eingehalten wird.

Verlängerung der Mietpreisbremse

Hervorzuheben ist auch, dass Union und SPD die Krisensituation am Wohnungsmarkt erkannt haben. Im Koalitionsvertrag werden endlich Maßnahmen gegen rechtswidrige Mietpreisüberhöhungen in Aussicht gestellt. Außerdem soll die Mietpreisbremse um vier Jahre verlängert und Kurzzeitvermietung sowie Indexklauseln besser reguliert werden. Positiv sind auch die geplanten höheren Investitionen in den Bau von Sozialwohnungen.

In der Familienpolitik wird mit der Weiterentwicklung des Elterngeldes eine Forderung des SoVD umgesetzt. Für den Verband ist eine Erhöhung des Elterngeldes – gerade für Familien, die wenig haben – überfällig. Der SoVD spricht sich für die Erhöhung des Elterngeldes auf 80 Prozent des entgangenen Nettoeinkommens aus, wenn beide Eltern zu gleichen Teilen Elterngeld und Elternzeit beantragen und in Anspruch nehmen. Zudem gab es seit 18 Jahren keine Änderungen beim Elterngeld; eine gesetzlich verankerte Dynamisierung ist notwendig und es muss jährlich angepasst werden.

SoVD: “Stehen als Ansprechpartner bereit”

Der SoVD wird die Arbeit der Regierung kritisch begleiten und für die Interessen seiner Mitglieder eintreten. Michaela Engelmeier gibt den Koalitionären auf den Weg: „Ganz Deutschland wartet darauf, dass der sachpolitische Stillstand der letzten Wochen beendet wird und die vielen Probleme aus den letzten Jahrzehnten nun nachhaltig angepackt werden. Gerade das Soziale darf nicht aus den Augen verloren werden, um der Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Vor der neuen Bundesregierung liegt viel Arbeit, der SoVD steht mit seiner Expertise in sozialen Fragen als Ansprechpartner bereit.“

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Deutschlandticket bezahlbar?

SoVD: Deutschlandticket muss bezahlbar bleiben

23.09.2024

Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende fordert eine zuverlässige Finanzierung des Deutschlandtickets und ein ergänzendes Sozialticket.

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Das Deutschlandticket hat den Nahverkehr für Viele günstiger gemacht. Nun kommt es darauf an, diese Errungenschaft zu behalten. Foto: Markus Mainka / Adobe Stock

Heute treffen sich die Verkehrsminister der Länder zu einer Sonderkonferenz, um über die Zukunft des Deutschlandtickets zu sprechen. Das erfolgreiche und viel genutzte Angebot kostet derzeit 49 Euro im Monat. Ob es dabei bleibt, ist fraglich. Schon im Vorfeld der Konferenz wurde eine Preiserhöhung auf bis zu 64 Euro im Monat in den Raum gestellt.
Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, dem auch der SoVD angehört, erteilt solchen Plänen eine klare Absage. Die Mitglieder des Bündnisses sind sich einig: „Das Deutschlandticket darf nicht zu einer kurzen Episode in der Geschichte unseres Landes werden. Es muss dauerhaft und preisstabil etabliert werden“, schreiben sie in einer Pressemitteilung.

Zusätzliches Sozialticket einführen

Dafür müsse die Finanzierung sichergestellt werden, auch über die nächsten beiden Jahre hinaus. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier stellt dazu fest: „Von der Sonder-Verkehrsministerkonferenz muss ein starkes Signal für bezahlbare und nachhaltige Mobilität ausgehen. Preiserhöhungen beim Deutschlandticket wären der falsche Weg, denn dann würden die Menschen wieder verstärkt auf das Auto umsteigen.“

Mehr Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr

Als weitere Prioritäten mahnt das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende den Ausbau und die Modernisierung des ÖPNV, die Verbesserung der Situation der Beschäftigten bei den Verkehrsunternehmen sowie Schritte hin zu mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Nah- und Fernverkehr an.
 

Update, 23.09.: Wie nach der Sitzung bekannt wurde, soll der Preis für das Deutschlandticket ab Januar 2025 um 9 Euro auf dann 58 Euro im Monat steigen.

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Mehr Bürgergeld

Mehr Bürgergeld ab 2024

29.08.2023

Grundsicherung soll 2024 auf 563 Euro monatlich steigen. Der SoVD begrüßt geplante Anpassung der Regelsätze.

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Besonders Menschen mit wenig Einkommen leiden unter der hohen Inflation. Für Grundsicherungsbeziehende gibt es 2024 etwa 60 Euro mehr pro Monat.

Laut Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sollen Empfänger*innen von Bürgergeld im kommenden Jahr spürbar höhere Leistungen erhalten. SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier bezeichnete die Entscheidung als ein gutes Signal.


Ende August machte Heil seine Pläne öffentlich und nannte dabei konkrete Zahlen. So soll etwa der Satz für Alleinstehende Anfang des kommenden Jahres von 502 auf 563 Euro im Monat steigen. Angesichts der immensen Preissteigerungen in vielen Bereichen dürfte dies für Betroffene eine gute Nachricht sein.


SoVD: Auch andere Personen mit wenig Einkommen beachten


Auch beim SoVD stießen die Pläne aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Zustimmung. Die Erhöhung, sagte Michaela Engelmeier, sei auch eine Entlastung für Hunderttausende, die Grundsicherung im Alter erhielten oder mit ihrer Erwerbsminderungsrente nicht über die Runden kämen.


Dennoch warnte die Vorstandsvorsitzende des SoVD: „Die Politik darf die Personengruppen mit einem Einkommen knapp über dem Grundsicherungsniveau nicht aus dem Blick verlieren. Rentnerinnen und Rentner haben bisher keinen Inflationsausgleich bekommen. Und auch die vielen Menschen im Niedriglohnsektor sind trotz Vollzeitbeschäftigung finanziell am Rande. Dafür braucht es jetzt schnell einen armutsfesten Mindestlohn.“

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Früher als zwei Jahre vorher in Rente

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Kann ich auch früher als zwei Jahre vorher in Rente?

25.04.2023

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte benötigen Sie mindestens 45 Jahre Wartezeit. Sind die erfüllt, dürfen Sie bis zu zwei Jahre früher in die vorgezogene Rente – ohne Abschläge. Ist es darüber hinaus möglich, noch früher eine Altersrente zu beziehen? Dann mit Abzügen?

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In Deutschland gibt es aktuell zwei Möglichkeiten, ohne Abschläge vorzeitig in die Altersrente zu gehen. Entweder haben Sie eine Schwerbehinderung und erfüllen die Wartezeit von 35 Jahren. Oder Sie bringen es ohne SB-Ausweis auf mindestens 45 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung.

In diesem Beitrag soll es um die Variante nach 45 Versicherungsjahren gehen – also um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Aber warum kommt man auf diese Idee?

45 Jahre Wartezeit: Zwei Jahre vorzeitig in Rente

Wenn wir in die Statistik schauen, ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte die Rentenoption mit den höchsten Auszahlungen. Mit Abstand. Im Jahr 2021 waren es durchschnittlich 1427,06 Euro, die monatlich überwiesen wurden. 

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Zahlen betreffen nur „Neu-Renten“ im Jahr 2021

Doch dafür müssen Sie zunächst die Hürde mit 45 Versicherungsjahren überspringen. Die meisten Etappen aus Ihrem Lebenslauf zählen hier mit: Zeiten, in denen Sie angestellt waren, Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen und auch – in aller Regel – der Bezug von Arbeitslosengeld I. Wenn Sie jedoch längere Zeit sehr krank waren und eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen mussten oder ausschließlich vom Jobcenter betreut wurden – dann werden diese Zeiten nicht bei den 45 Jahren angerechnet.

Wie genau der Versicherungsverlauf bei Ihnen aussieht, können Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung in Erfahrung bringen. Fordern Sie hierfür am besten eine aktuelle Rentenauskunft an.

Sobald Sie jedoch diese 45 Jahre „im Sack“ haben, können Sie zwei Jahre früher Ihre Altersrente beziehen. Und das ohne Abschläge.

Nur zwei Jahre früher?

Wann genau das dann ist, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Falls Sie zum Beispiel 1964 oder später geboren wurden, könnten Sie mit 65 erstmals eine abschlagsfreie Rente beziehen.

Viele Mitglieder des SoVD treten jedoch mit folgender Frage an uns heran:

„Die 45 Jahre sind bereits erfüllt, ich möchte aber nicht bis zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze warten. Kann ich meine Altersrente auch früher beziehen? Ich wäre auch bereit, dafür Abschläge hinzunehmen.“ 

Und hier lautet die klare Antwort: Ja! Das ist möglich. Aber der Abschlag wird höher ausfallen, als Sie vermuten.

Rentenarten nicht kombinierbar

Das liegt daran, dass Sie die Varianten der vorgezogenen Altersrente nicht miteinander vermengen können. Die Rente nach 45 Versicherungsjahren beschert eine Rente ohne Abzug. Aber eben maximal zwei Jahre früher. Wenn Sie nun noch früher in den vorgezogenen Ruhestand wechseln möchten, geht das nur über die Altersrente für langjährig Versicherte.

Hier ist Ihr 63. Geburtstag der früheste Start. Aber mit einem Haken: Denn die Abschläge beginnen ab der Regelaltersgrenze.

Dazu ein Beispiel:

Wolfgang (63) ist Jahrgang 1961, er erfüllt bereits jetzt die 45-jährige Versicherungszeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Damit könnte er mit 64 und sechs Monaten eine abschlagsfreie Rente beziehen.
Doch Wolfgang möchte gern schon jetzt – mit 63 und sechs Monaten – in die Rente.
Das ist möglich. Doch dafür würde der Abschlag 10,8 Prozent betragen. 36 Monate x 0,3 Prozent. Warum? Weil Wolfgang für sein Vorhaben, mit 63 eineinhalb in die Rente zu gehen, die Altersrente für langjährig Versicherte wählen müsste. Und hier schlägt der Abzug ab der Regelaltersgrenze zu. In Wolfgangs Fall also ab 66 und sechs Monaten. Nicht bei 64 und sechs Monaten.

Flexibel nur mit Schwerbehinderung

Nur wenn Sie eine aktuelle Schwerbehinderung haben, können Sie über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen solch einen Weg mit geringen Abzügen gehen: Zwei Jahre früher ohne Abschlag. Und darüber hinaus kostet jeder Monat 0,3 Prozent Abschlag. Nicht ab der Regelaltersgrenze, sondern ab der Schwelle, ab der Sie abschlagsfrei in die vorgezogene Rente kommen.

Bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren ist das nicht möglich.

„Mit 45 Versicherungsjahren kommen Sie bis zu zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Eher geht es nicht. Dann nur über die Altersrente für langjährig Versicherte mit sehr hohen Abzügen.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Sobald Sie 45 Versicherungsjahre zusammen haben, erfüllen Sie das wichtigste Kriterium zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nun können Sie zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Mehr geht nicht. Wenn Sie nicht so lange warten wollen, müssen Sie eine andere Rentenart wählen. Diese ist jedoch mit relativ hohen Abschlägen verbunden.

Eine wirklich gute Alternative gibt es nur, wenn Sie schwerbehindert sind. Oder Sie schieben den Rentenbezug über andere Optionen in die Zukunft. Etwa über den Bezug von Arbeitslosengeld.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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„Das kann doch nicht richtig sein!“

„Das kann doch nicht richtig sein!“

21.03.2023

Seit acht Jahren bezieht Andreas Freund aus Ahrensburg eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. „Früher war ich beruflich immer auf der Überholspur. Habe sehr viel gearbeitet und nicht schlecht verdient. Erst als Küchenchef, später in der Versicherungsbranche.“ Doch dann kann er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Dauerhaft. Seitdem lebt er nach Abzug seiner Fixkosten von 240 Euro im Monat.

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Schlimm genug. Doch was den 60-Jährigen besonders stört, sind die aktuellen Regeln zum Hinzuverdienst. Weil die Rente allein nicht zum Leben reicht, bezieht Andreas Freund zusätzlich die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Ähnlich wie eine Aufstockung beim Jobcenter. Aber nur ähnlich. Denn beim Hinzuverdienst gibt es einen wichtigen Unterschied.

„Wenn ich jetzt einen Nebenjob machen würde, dürfte ich nur 30 Prozent des Lohns behalten. Den Rest bekommt das Sozialamt, so das SoVD-Mitglied aus Ahrensburg. „Wer hingegen Bürgergeld bezieht, darf die ersten 100 Euro eines Minijobs komplett in die eigene Tasche stecken. Das kann doch nicht richtig sein!“

Andreas Freund hat recht: Das neue Bürgergeld, früher „Hartz IV“, wird durch das Sozialgesetzbuch (SGB) II geregelt. Die Grundsicherung jedoch findet sich im SGB XII. Die Richtlinien zum Hinzuverdienst sind unterschiedlich – obwohl Empfängerinnen und Empfänger beider Leistungen ansonsten nach fast identischen Regeln behandelt werden. Die monatliche Geldleistung vom Amt zum Beispiel ist gleich hoch. „Genau das ist eine schreiende Ungerechtigkeit“, so Andreas Freund. „Es ist doch sonst alles gleich. Dieselben Kosten. Der eine darf, der andere nicht. Das kann doch nicht richtig sein!“

Auch der SoVD in Schleswig-Holstein hält die Regelung für nicht mehr zeitgemäß. „Wer Geld vom Amt bekommt und sich etwas dazu verdienen möchte, sollte dort Unterstützung finden“, so der SoVD-Landesvorsitzende Alfred Bornhalm. „Es ist nicht nachzuvollziehen, warum der eine im Jobcenter die ersten 100 Euro komplett behalten darf, der andere beim Sozialamt aber nur 30 Prozent. Die Politik muss das so schnell wie möglich ändern!“

Das wünscht sich Andreas Freund. Er sagt: „Am schlimmsten ist, dass ich durch meine Krankheit nicht mehr selbst für meinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Aber zumindest etwas hinzuverdienen – und das dann auch behalten, das würde ich gern.“

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Mit Bürgergeld-Rechner Ansprüche prüfen

Mutterschutz nach Krankengeld

25.01.2023

Seit Januar gibt es das neue Bürgergeld. Mit einem Rechner der Stiftung Warentest lässt sich die Höhe kalkulieren.

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Auf der Website der Stiftung Warentest lässt sich online die Höhe des möglichen Bürgergelds berechnen. fizkes / Adobe Stock

Das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) wurde zum Jahresbeginn vom Bürgergeld abgelöst. Damit hat sich manches geändert, unter anderem sind die monatlichen Regelsätze um etwa 50 Euro gestiegen.

Viele Fragen, etwa zum Schonvermögen oder der Angemessenheit der Wohnung, beantwortet der SoVD auf seiner Themenseite zum Bürgergeld.

Daten eingeben und Höhe berechnen lassen

Wie hoch das Bürgergeld individuell ausfällt, hängt vom Bescheid des Jobcenters ab. Eine erste Orientierung bietet der Bürgergeld-Rechner der Stiftung Warentest. Basierend auf den Angaben zu Kaltmiete und Heizkosten, der Kinderzahl sowie der Höhe des Einkommens, liefert der Rechner einen Richtwert.

Auch mögliche Zuschläge für Alleinerziehende fließen in die Berechnung ein.

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Weniger Schonvermögen, mehr Sanktionen

Einigung beim Bürgergeld: Weniger Schonvermögen, mehr Sanktionen

22.11.2022

Das Bürgergeld kann zum Januar 2023 eingeführt werden. Der SoVD kritisiert, dass Betroffene stigmatisiert werden, statt Vertrauen zu erhalten.

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Mit dem Bürgergeld steigen die Regelsätze in der Grundsicherung. Doch viele andere Verbesserungen sind nach dem Kompromiss erheblich verwässert.Foto: Teona Swift / pexels

Nach der Blockade der Einführung des Bürgergelds durch die Unionsparteien im Bundesrat zeichnet sich jetzt eine Lösung ab. Vor der Tagung des Vermittlungsausschusses am Mittwoch sind erste Details bekannt geworden.


An der geplanten Höhe der Grundsicherung – ab Januar 502 Euro im Monat – gibt es keine Änderung, es kommt jedoch gegenüber dem Gesetzentwurf zu Verschärfungen bei Karenzzeiten und dem Schonvermögen.

Erleichterungen bei Wohnung und Schonvermögen zurückgenommen

Das Schonvermögen soll im ersten Jahr des Bezugs demnach bei 40.000 Euro und 15.000 Euro pro weiterer Person im Haushalt liegen. Im ursprünglichen Entwurf waren 60.000 und 30.000 pro Person vorgesehen. Die Zeitspanne dafür, wird ebenso wie die Karenzzeit, in der die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft wird, von zwei Jahren auf eines verkürzt.
Zudem werden die Sanktionsmöglichkeiten deutlich weniger aufgeweicht als zuvor angedacht. Während im Gesetzentwurf geplant war, keine Sanktionen in den ersten sechs Monaten auszusprechen, wird diese „Vertrauenszeit“ nun gestrichen und Grundsicherungsbeziehende müssen bei fehlender Mitwirkung direkt mit Sanktionen rechnen.

SoVD: Bürgergeld in dieser Form keine Überwindung von Hartz IV

Der SoVD kritisiert, dass es damit nicht gelingt, das Hartz-IV-System zu überwinden. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michael Engelmeier stellt in einem Statement fest: „Mit der Streichung der Vertrauenszeit wurde der Reform ein Herzstück genommen. Es ist traurig, dass ein neues, auf Vertrauen setzendes Klima, keine Mehrheit gefunden hat. Hier erinnere ich immer wieder daran: nur 3 Prozent der Leistungsbezieher* werden überhaupt sanktioniert. Statt die Vertrauenszeit zu erhalten und damit den Weg frei zu machen für einen zugewandten Sozialstaat, verfallen wir wieder in alte Hartz-IV-Muster. Daher fordere ich: Die pauschale Stigmatisierung der Betroffenen muss aufhören.“
Grundsätzlich begrüßt der Verband, dass das neue Bürgergeld den Betroffenen mehr Sicherheit gibt. Sie wissen nun, dass ab 2023 etwas mehr Geld in ihrem Portemonnaie ist, um im Supermarkt einkaufen zu können. Die 53 Euro mehr reichen aus Sicht des SoVD trotzdem nicht aus, um das Existenzminimum zu sichern. 

Zusammen mehr erreichen

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