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Themen Rente

Neben den unterschiedlichen Varianten der Altersrente beraten wir Sie selbstverständlich in allen Fragen der Erwerbsminderungsrente. Auch wenn es um Witwen- oder Hinterbliebenenrenten geht, sind wir beim Sozialverband ein kompetenter Ansprechpartner.

EM-Rente: Jetzt vorzeitig Altersrente beantragen?

EM-Rente unbefristet: Jetzt vorzeitig Altersrente beantragen?

15.12.2022

Wenn die Erwerbsminderungsrente unbefristet bewilligt wurde, läuft sie erst beim Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Es sei denn, Sie möchten schon vorher in die Altersrente. Wie das geht und ob das überhaupt sinnvoll sein kann – darum geht es in diesem Beitrag.

EM-Rente_unbefristet_-_jetzt_vorzeitig_Altersrente_beantragen

In den meisten Fällen werden EM-Renten befristet ausgestellt. Ein Jahr, zwei oder auch drei Jahre. In dieser Konstellation kommt es für die betroffenen Menschen vor allem darauf an, rechtzeitig eine Verlängerung zu erreichen. Es sei denn, die Gesundheit lässt eine Rückkehr in den alten Beruf zu.

Man sollte also meinen, dass die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen Erwerbsminderung die meisten Menschen komplett zufrieden stellt. So ist es auch in der Praxis. Außer dann, wenn man sich der eigenen Regelaltersgrenze nähert. In dieser Situation kommen immer wieder Mitglieder zu uns – mit dem Wunsch, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen. Oftmals eine Rente mit Schwerbehinderung.

Aber warum kommt man auf diese Idee?

EM-Rente vorzeitig in Altersrente umwandeln

Beim Übergang von der EM- in die Altersrente gibt es eine Besonderheit, die Sie kennen sollten: Liegen zwischen dem Ende der Erwerbsminderungs- und dem Beginn der Altersrente weniger als 24 Monate, tritt ein Bestandsschutz ein.

Das bedeutet: Ihre Altersrente kann niemals niedriger sein als die zuvor bezogene EM-Rente. Da die Erwerbsminderungsrente in den allermeisten Fällen höher ausfällt als die prognostizierte Altersrente, ist das ein guter Deal.

Warum sollte man also auf die Idee kommen, aus dieser komfortablen Lage vorzeitig auszubrechen?

In der Regel gibt es keinen schwerwiegenden Grund, von der EM- in eine vorgezogene Altersrente zu gehen. Mitglieder, die mit diesem Wunsch in unsere Sozialberatung kommen, kann man davon in den allermeisten Fällen abraten. Und zwar mit folgendem Hintergrund:

Ihre Erwerbsminderungsrente wird bei der Bewilligung hochgerechnet. Inzwischen bis zu Ihrer individuellen Regelaltersgrenze – das war übrigens nicht immer so. Diese sogenannte Zurechnungszeit bewirkt, dass die Zahlung an Sie deutlich höher ausfällt. Denn Sie werden so gestellt, als ob Sie mit Ihrem bisherigen Verdienst weitergearbeitet hätten. Bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters.

„Wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Ende Ihrer Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechseln, greift ein Bestandsschutz. Auch bei einer vorgezogenen Altersrente.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Gehen Sie jetzt den Schritt in die vorgezogene Rente, wird die Zurechnungszeit wieder heruntergerechnet. Um die Anzahl der Monate, die Sie vorzeitig in die Altersrente gehen. Das wiederum führt dazu, dass Ihre Rente gekürzt wird. Zumindest im Grundsatz.

Aber: Wenn Sie im innerhalb von 24 Monaten nach dem Auslaufen Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung in eine Altersrente wechseln, greift der schon oben angesprochene Bestandschutz. Auch bei einer vorgezogenen Altersrente.

2023: Neue Regeln beim Hinzuverdienst

Ab dem 01.01.2023 könnte sich an dieser eindeutigen Betrachtungsweise jedoch etwas ändern. Denn ab diesem Zeitpunkt entfallen in der gesetzlichen Rentenversicherung die Hinzuverdienstgrenzen. In der Praxis bedeutet das, dass Sie im Rahmen Ihrer vorgezogenen Altersrente so viel hinzuverdienen können, wie Sie möchten. Freilich geht das nur, wenn sich Ihre gesundheitliche Verfassung zu diesem Zeitpunkt auf einem Level bewegt, auf dem das möglich ist.

Der springende Punkt ist: Im Rahmen der Erwerbsminderungsrente steigt die Hinzuverdienstgrenze zwar auch – aber ab einem gewissen Einkommen wird Ihre Rente eben immer noch gekürzt. Mit dieser neuen Rechnung muss man sich einen geplanten Wechsel von der EM- in die Altersrente also noch einmal anschauen.

Auch die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen Erwerbsminderung steigt 2023 deutlich an.

Fazit

Grundsätzlich ist der vorzeitige Wechsel von einer EM-Rente in eine Altersrente für Sie keine Verbesserung. Durch den Bestandsschutz verlieren Sie jedoch auch kein Geld. Wir müssen abwarten, wie sich das Auslaufen der Hinzuverdienstgrenze ab 2023 auf diese Rechnung auswirkt.

Doch eines ist sicher: Nur wer gesundheitlich überhaupt dazu in der Lage ist, neben der Rente ein größeres Einkommen zu erwirtschaften, kann von dieser Änderung profitieren. Daher bleibt es bei der schon bekannten Warnung: In den allermeisten Fällen sollten Sie Ihre Erwerbsminderungsrente bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter ausreizen.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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SoVD.TV zur Rentenpolitik

SoVD.TV zur Rentenpolitik

28.10.2022

Für eine zukunftsfähige Rente sind Reformen nötig. Wie diese aussehen könnten, ist am 31.10. Thema bei SoVD.TV.

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Die Bevölkerung wird immer älter. Die Rente muss deshalb zukunftsfähig gemacht werden. Foto: Pressmaster / Adobe Stock

Mit 21 Millionen Menschen sind etwa ein Viertel der deutschen Bevölkerung Rentner*innen und durch den demografischen Wandel wird sich dieser Anteil in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Eine gute Absicherung im Ruhestand ist deshalb von großer Bedeutung – doch die aktuellen Entwicklungen gehen in eine andere Richtung: „Fast jeder sechste Mensch über 65 ist aktuell armutsgefährdet. Und es wird noch schlimmer: nach aktuellen Studien droht sogar jedem zweiten Menschen, der ab 2030 in Rente geht, Altersarmut“, hält die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier fest.

Aus Sicht des SoVD ist klar. Hier muss gehandelt werden, die Bundesregierung ist gefordert, die dringend nötigen Reformen auf den Weg zu bringen. Wie diese aussehen könnten, ist Thema der nächsten Ausgabe von SoVD.TV am Montag, 31.10. um 13 Uhr.

Experten aus Politik und Gewerkschaft zu Gast

Zum Thema „Welche Rentenreform brauchen wir jetzt?“ diskutieren Matthias Birkwald, parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion im Deutschen Bundestag und Ingo Schäfer, Rentenexperte beim DGB-Bundesvorstand. Für den SoVD ist Henriette Wunderlich, Referentin für Arbeit und Rente dabei.
Die Sendung wird übertragen auf dem Youtube-Kanal des SoVD, live im Fernsehprogramm von Alex Berlin und die SoVD-Facebookseite.

 

SoVD.TV „Welche Rentenreform brauchen wir jetzt?“ hier im Stream

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Zwangsrente bei Hartz IV wird abgeschafft

Zwangsrente bei Hartz IV wird abgeschafft

27.09.2022

Sie bekommen Arbeitslosengeld II und sind über 63? Dann konnte das Jobcenter Sie bisher – unter bestimmten Voraussetzungen – in die Altersrente schicken. Ob Sie wollen oder nicht. Doch das soll bald anders sein.

Zwangsrente-bei-Hartz-IV-wird-abgeschafft

So sieht es ein neuer Gesetzentwurf zum Bürgergeld vor. Diseser besagt: Ab dem 01.01.2023 – also mit der offiziellen Umwandlung von „Hartz IV“ zum Bürgergeld – sollen die sogenannten Zwangsverrentungen durch das Jobcenter der Vergangenheit angehören. Erst einmal. Denn während es im Referentenentwurf noch hieß, dass diese Praxis komplett abgeschafft werden soll, steht im Gesetzentwurf lediglich etwas von einem Moratorium – also einer Pause, in der es keine Zwangsverrentungen geben darf.

Bis 2027 keine Zwangsverrentung durch das Jobcenter

Konkret heißt es unter § 12a SGB II nun im Gesetzentwurf:

„Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 findet Satz 2 Nummer 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass Leistungsberechtigte nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.“

Wie das Prozedere im Anschluss weitergehen soll, wissen wir noch nicht. Die Politik hat sich mit dieser Formulierung eine Hintertür gelassen, mit der das Instrument der Zwangsrente ab 2027 wiederbelebt werden kann.

Darf mich das Arbeitsamt in die Rente zwingen?

Ab 2023 also keine Zwangsrente mehr durch das Jobcenter. Aber wie ist es heute?

Falls Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und die 35-jährige Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung erfüllen, darf das Jobcenter Sie zu einem Rentenantrag auffordern. Hintergrund ist: Sie könnten nun die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen – eine der drei gängigen Varianten der vorgezogenen Altersrente.

Das Problem ist nur: Bei dieser Rentenart kostet der vorzeitige Ruhestand bares Geld. 0,3 Prozent pro Monat. Gerechnet ab der Regelaltersgrenze.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie also eigentlich bis 66 arbeiten müssen – als Beispiel für den Jahrgang 1958 – dann müssten Sie mit einer dauerhaften Kürzung in Höhe von 10,8 Prozent leben. 36 Monate x 0,3 Prozent Abschlag. Freiwillig würde das wohl kaum ein Bezieher von Arbeitslosengeld II tun. Doch über die Zwangsverrentung kann das Jobcenter Sie zu diesem Schritt drängen.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Aber schon heute gelten einige Ausnahmen. Wenn auch nur einer dieser Punkte auf Ihre Situation zutrifft, brauchen Sie sich wegen des Instruments der Zwangsrente keine Sorgen zu machen. Konkret handelt es sich um folgende drei Punkte, die aus der sogenannten „Unbilligkeitsverordnung“ hervorgehen.

Diese Ausnahmen bewahren Sie schon heute vor einer Zwangsverrentung durch das Jobcenter. Ab 2023 ist diese Maßnahme dann für alle Leistungsbezieher aus dem Spiel. Zumindest erst einmal bis 2027.

Zwangsrente nur im Jobcenter

Noch ein wichtiger Hinweis: Viele Menschen, die unsere Sozialberatung nutzen, unterscheiden nicht zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter. Das ist aber notwendig, wenn wir über die Zwangsrente sprechen. Denn wer Arbeitslosengeld I erhält und folglich bei der Arbeitsagentur betreut wird, kann nicht in die Altersrente gedrängt werden. Niemals.

Bis Ende des Jahres ist das nur möglich, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen – also „Hartz IV“. Dieses wird durch das Jobcenter gezahlt. Und in dieser Behörde kann man Sie – Stand heute – auch noch in die Rente komplimentieren. Zumindest dann, wenn Sie mindestens 63 Jahre alt sind und keine der oben genannten Ausnahmen auf Sie zutrifft.

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Antrag zur Erwerbsminderungsrente

Antrag zur Erwerbsminderungsrente: Wie bin ich krankenversichert?

15.09.2022

Wenn Sie eine EM-Rente beantragen, erhalten Sie den Bescheid im Anschluss nicht über Nacht. Vielmehr ist es so, dass Sie mitunter einige Wochen oder sogar Monate auf das Ergebnis warten müssen. Zu diesem Zeitpunkt gibt es vielleicht kein Kranken- oder Arbeitslosengeld mehr. Das wirft die Frage auf: Wie steht es jetzt um Ihren Krankenversicherungsschutz?

Antrag-zur-Erwerbsminderungsrente--Wie-bin-ich-krankenversichert

Eine Erwerbsminderungsrente ist normalerweise der letzte Ausweg. Sowohl aus gesundheitlicher als auch aus finanzieller Perspektive. Denn Chancen auf eine volle EM-Rente haben Sie nur dann, wenn ein Gutachter der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes „Restleistungsvermögen von maximal drei Stunden diagnostiziert. Darüber hinaus müssen Sie sogar noch einige formelle Wartezeiten erfüllen. Mehr über die allgemeinen Voraussetzungen bei der Erwerbsminderungsrente haben wir in diesem Video erklärt.

Krankenversicherung auf dem Weg zur EM-Rente

Doch vor der Rente wegen Erwerbsminderung steht bei den meisten Menschen ein längerer Leidensweg. In dieser Zeit wird vielerorts Krankengeld bezogen, bis zu eineinhalb Jahre. Im Anschluss kommt die „Aussteuerung“, häufig geht es nun bei der Arbeitsagentur weiter. Während dieser meist beschwerlichen Odyssee müssen Sie sich zumindest über eine Sache keine Gedanken machen: Sie sind die ganze Zeit über krankenversichert. Während des Krankengeldes und auch danach mit Arbeitslosengeld I.

Es kann jedoch die Situation eintreten, dass es kein Krankengeld mehr gibt. Und vielleicht auch kein Arbeitslosengeld. Im ersten Moment sind Sie nun erst einmal abgesichert – denn in den ersten vier Wochen nach dem Auslaufen solch einer Lohnersatzleistung gilt der Nachversicherungschutz. In dieser Phase zahlen Sie zwar keine Beiträge an die Krankenkasse – versichert sind Sie aber trotzdem.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Aber was passiert im Anschluss? Immer wieder berichten uns Mitglieder, dass das Kranken- oder Arbeitslosengeld bereits ausgelaufen ist – die Rentenversicherung aber immer noch nicht über den Antrag zur EM-Rente entschieden hat. Wie steht es jetzt um Ihren Krankenversicherungsschutz?

Falls Sie tatsächlich eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, genießen Sie ab diesem Zeitpunkt den Schutz der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Auch ohne regelmäßiges Einkommen von Krankenversicherung oder Arbeitsamt ist also sichergestellt, dass Sie im Krankheitsfall behandelt werden. Die finanzielle Lücke zwischen Ihren bisherigen Geldleistungen und der angestrebten Rente bleibt zwar bestehen – mehr dazu hier. Doch zumindest der Krankenversicherungsschutz verursacht in dieser Zeit keine schlaflosen Nächte.

Fazit

Vor allem eines ist wichtig: Lassen Sie sich rechtzeitig persönlich beraten, wenn Sie während der Schwangerschaft lange krankheitsbedingt ausfallen. Je nach Situation hat das Auswirkungen auf die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes. Während Sie diese Lohnersatzleistung beziehen, pausiert die Zahlung von Kranken- oder Arbeitslosengeld.

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Rente nach 45 Jahren: Wirklich keine Nachteile?

Rente nach 45 Jahren: Wirklich keine Nachteile?

30.08.2022

Wichtigste Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind 45 Jahre einer ganz bestimmten Wartezeit. Nur wenn Sie die erfüllt haben, kommen Sie abschlagsfrei in den Ruhestand.

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Allerdings nicht sofort. Und auch nicht mehr zum 63. Geburtstag. Dieser Zug ist abgefahren und war lediglich ganz bestimmten Jahrgängen vorbehalten. Nein, mit 45 Versicherungsjahren im Rahmen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte kommen Sie genau zwei Jahre früher in die Altersrente. Abschlagsfrei. Nicht mehr und nicht weniger.

Die „Rente mit 63“ gibt es zwar auch noch. Hierbei handelt es sich jedoch um die „für langjährig Versicherte“ – und die kommt immer mit Abschlägen daher. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video

Hat die Rente nach 45 Jahren einen Haken?

Zwei Jahre früher also. Und dann abschlagsfrei. Das klingt erst einmal hervorragend. Aber haben wir hier etwas übersehen? Beinhaltet die Altersrente für besonders langjährig Versicherte einen Haken, auf den Sie vorbereitet sein müssen?

Nun, einen wirklichen Nachteil suchen Sie bei dieser Rentenvariante vergeblich. Auch die reinen Fakten sprechen eine eindeutige Sprache. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche überwiesene Bruttorente bei satten 1.427,06 Euro. Satt im Vergleich zu anderen Rentenarten, die oben erwähnte „Rente mit 63“ etwa kommt in dieser Statistik gerade einmal auf 1.074,02. Im offiziellen Datenportal der DRV finden Sie dazu noch weitere Infos.

Aber natürlich müssen Sie eines bedenken, wenn Sie zwei Jahre früher in die Altersrente einkehren. Wenn auch ohne Abzüge. Sie zahlen in dieser Zeit auch 24 Monate weniger auf Ihr Rentenkonto ein. Auch die Beiträge des Arbeitgebers fließen in dieser Zeit nicht mehr. Klar, es gibt zwei Jahre früher eine abschlagsfreie Rente. Aber diese Rente wäre 24 Monate später dennoch höher. Bei gutem Verdienst sogar spürbar höher.

Zwei Jahre keine zusätzlichen Rentenbeiträge

Vor diesem Hintergrund ist das Haar in der Suppe tatsächlich einzig und allein die fehlenden zusätzlichen Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Darüber hinaus ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ein sogenannter „No-brainer“, also ein Punkt, über den Sie eigentlich nicht nachdenken müssen. Keine weiteren Nachteile.

Sollten Sie also die Option haben, zwei Jahre früher in die Rente einzusteigen, braucht es nur einen Blick auf die aktuelle Renteninformation. Ist die Rente für Ihre Pläne in den kommenden Jahren ausreichend? Möchten Sie gern schon jetzt deutlich mehr Zeit für sich und die Enkelkinder? Dann einen schönen Start in den Ruhestand! Falls die Rentenhöhe allerdings nicht zufriedenstellend ist, kommt vielleicht auch Plan B in Betracht. Und Sie lassen sich noch ein wenig Zeit.

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Die Super-Rente

Die Super-Rente: 45 Versicherungsjahre und Schwerbehinderung

16.06.2022

Träumen auch Sie davon, einige Jahre früher in die Altersrente einzusteigen? Im optimalen Fall sogar mit minimalen oder überhaupt keinen Abschlägen? Möglich ist das mit einem aktuellen SB-Ausweis. Aber auch wenn Sie 45 Versicherungsjahre erfüllen, winkt eine vorgezogene Rente ohne Abzüge. Da stellt sich natürlich die Frage: Was, wenn beides zusammenkommt?

Die_Superrente

Sowohl die Altersrente für schwerbehinderte Menschen als auch die für besonders langjährig Versicherte bieten Ihnen die Option, genau zwei Jahre früher ohne Abschlag eine Altersrente zu beziehen. Wer noch zeitiger aus dem Berufsleben ausscheiden möchte, muss entweder dauerhaft auf einen Teil seiner Rente verzichten oder den Weg über andere Lohnersatzleistungen gehen.

In jedem dieser Fälle sollten Sie eine fachmännische Beratung in Anspruch nehmen. Zumindest bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie darüber hinaus weitere offene Fragen klären möchten, können Sie sich gern an uns wenden.

Schwerbehinderung + 45 Beitragsjahre: Wann kann ich in Rente?

Falls Sie tatsächlich ohne Rentenabschläge in den Ruhestand starten möchten, gibt es keinen Zaubertrick, mit dem Sie sich noch vor diesen zwei Jahren aus der Firma verabschieden können. SB-Ausweis und 45 Versicherungsjahre – beide „Errungenschaften“ bringen Sie maximal zwei Jahre vor der sogenannten Regelaltersgrenze in die Rente.

Harmut aus Süderbrarup ist Jahrgang 1960. Seine Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und vier Monaten. Da Hartmut jedoch seit seiner Lehre ununterbrochen gearbeitet hat, wird er bald seine 45 Jahre auf dem Rentenkonto beisammen haben.
Dann kann er genau zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Also mit 64 Jahren und vier Monaten. Nicht früher – selbst wenn er die 45 Jahre bereits mit 63 erreichen sollte.

Das gleiche Beispiel könnten wir auch mit Schwerbehindertenausweis vorstellen:

Hartmuts Frau Rita verfügt zwar nur über 37 Jahre Wartezeit, dafür hat sie jedoch einen unbefristeten SB-Ausweis. Da man für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen lediglich 35 Versicherungsjahre vorweisen können muss, könnte Rita ebenfalls zwei Jahre früher in die Rente. Da auch sie im Jahr 1960 geboren wurde, darf sie mit 64 und vier Monaten ohne Abschläge eine Altersrente beziehen.


Früher geht es nicht. Höchstens mit finanziellen Abstrichen.

Ihre-persoenliche-Regelaltersgrenze

Bis wann Sie arbeiten müssen, hängt von Ihrem Jahrgang ab.

Und jetzt kommen wir zur spannenden Frage:

Was würde passieren, wenn Hartmut nicht nur über 45 Versicherungsjahre auf seinem Rentenkonto verfügen würde, sondern darüber hinaus auch noch über eine aktuelle Schwerbehinderung? Also einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50?

Gar nichts. Denn Sie können nur eine Form der vorzogenenen Altersrente in Anspruch nehmen. Falls Sie beide Voraussetzungen erfüllen – also Schwerbehinderung und die 45-jährige Wartezeit – dann erhalten Sie automatisch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Fazit

Egal ob Sie 45 Jahre gearbeitet haben, schwerbehindert sind oder beide Kriterien erfüllen: Eine Super-Rente, mit der Sie noch früher als zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand kommen, gibt es nicht.

Zwei Jahre früher. Ohne Abschläge. Das ist momentan das Optimum. Alles andere ist mit Abschlägen verbunden.

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Energiepauschale: So bekommen auch Rentner die 300 Euro

Energiepauschale: So bekommen auch Rentner die 300 Euro

12.05.2022

Die von der Bundesregierung beschlossene Energiepauschale ist höchst umstritten. Vor allem deshalb, weil bestimmte Bevölkerungsgruppen davon ausgenommen sind. Zumindest auf den ersten Blick. Denn mit einem kleinen Trick kommen auch Rentnerinnen und Rentner an die 300 Euro.

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden mit dem September-Gehalt ihre Energiepauschale bekommen. Ganz automatisch. Allerdings nicht brutto für netto – denn die Energiepauschale wird versteuert. Ein Teil des Geldsegens wandert so direkt weiter an das Finanzamt. Für große Diskussionen sorgt vor allem, dass nur die arbeitende Bevölkerung von der Energiepauschale profitieren soll. Menschen, die bereits eine Rente beziehen – dazu zählt auch die Erwerbsminderungsrente – gehen leer aus. Wenn Sie also auf Arbeitslosengeld I oder II angewiesen sind, wird es für Sie wohl auch keine 300 Euro geben. Wie es beim Krankengeld aussieht, konnte uns bisher niemand beantworten. Sobald wir etwas erfahren, werden wir es natürlich hier mit Ihnen teilen.

Energiepauschale_-_So_kommen_Sie_an_Ihre_300_Euro

Auch Rentnerinnen und Rentner haben Aussichten, die 300 Euro über die Energiepauschale zu erhalten. Allerdings nur über einen Umweg.

Rentnerinnen und Rentner: Wie bekomme ich die Energiepauschale?

Doch es gibt einen Lichtblick am Horizont: Sollten Sie bereits eine Rente beziehen, kommen Sie über einen kleinen und nervigen Umweg an Ihre 300 Euro. Sie müssen in diesem Jahr, also 2022, einen Minijob ausüben. Ein Tag reicht bereits, sogar eine Stunde. Wichtig ist, dass Ihre Tätigkeit offiziell angemeldet ist.

Das kann bei einer Firma sein, theoretisch aber auch in einem Privathaushalt. Sobald Sie offiziell über den Minijob entlohnt werden, qualifizieren Sie sich für die Energiepauschale. Allerdings bekommen Sie das Geld nicht bereits im September.

Nein, die Kohle kommt in diesem Fall erst 2023 auf Ihrem Konto an. Und auch nur dann, wenn Sie zuvor eine Steuererklärung für das Jahr 2022 abgegeben haben. Extrem nervig und umständlich. Aber leider hat sich die Politik nicht auf eine einfachere Lösung einigen können – im Bundesrat wurde über einen Antrag abgestimmt, bei dem die Pauschale automatisch mit der Rente überwiesen worden wäre. Für alle Rentnerinnen und Rentner.

Fazit

Auch mit Rente ist es möglich, die 300 Euro zur Energiepauschale zu ergattern. Dafür müssen Sie in diesem Jahr mindestens einen Tag als Minijobber aktiv sein. Im kommenden Jahr folgt dann der zweite Teil Ihrer Hausaufgaben, und es ist eine Steuererklärung erforderlich. Über diese komplizierten Umweg sichern Sie sich das Geld auch als Rentner.

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Rente mit Abschlag oder warten?

Rente mit Abschlag oder warten?

Zum Ende des Berufslebens müssen Sie möglicherweise eine wichtige Entscheidung treffen: Wenn eine Altersrente nur mit Abschlägen drin ist – sollten Sie in den sauren Apfel beißen und den Antrag stellen? Oder ist es besser, ALG zu beziehen – und dann erst später in die Rente zu gehen? Ohne oder mit geringeren Abzügen?

Rente mit Abschlag oder warten?

Bei der Altersrente gibt es drei grundsätzliche Möglichkeiten. Entweder gehen Sie zur Regelaltersgrenze in den Ruhestand – also mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Oder Sie nehmen eine vorgezogene Altersrente in Anspruch. Und die gibt es dann auch noch mal in zwei Kategorien. Ohne Abschlag oder mit Abschlag.

(Mehr über die verschiedenen Formen der vorgezogenen Altersrente finden Sie in diesem Beitrag.)

Heute wollen wir uns eingehender mit folgender Frage beschäftigen: Ist es besser, eine Rente mit Abzügen zu beantragen? Oder sollte man lieber so spät wie möglich eine Altersrente beziehen und die Zeit bis dahin anders überbrücken? Zum Beispiel mit Arbeitslosengeld?
Ihre persönliche Regelaltersgrenze Das gesetzliche Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

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Das gesetzliche Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Rente oder Arbeitsamt?

Eine Rente mit Abschlägen können Sie entweder mit Schwerbehindertenausweis beziehen – dann bis zu fünf Jahre vor der regulären Altersgrenze. Oder auch ohne Schwerbehinderung ab dem 63. Geburtstag.

Das bedeutet: Die Frage Rente oder ALG? wird Sie ganz konkret mit Anfang 60 beschäftigen. Rein finanziell ist es natürlich am besten, wenn Sie möglichst lange arbeiten. Auf diese Weise kommen Monat für Monat neue Rentenpunkte auf Ihr Konto.

Wenn das aber nicht möglich ist – vielleicht weil Sie Ihren Job verloren haben oder gesundheitlich stark angekratzt sind– dann heißt es erst einmal Wartezeiten zählen. Denn für die eben angesprochenen Rentenarten benötigen Sie jeweils 35 Jahre Versicherungszeit. Ob Sie mit Anfang 60 dabei sind, entnehmen Sie ganz einfach Ihrer Rentenauskunft. Die kommt ab 55 ganz automatisch mit der Post.

Wenn wir davon ausgehen, dass Sie die 35 Versicherungsjahre zusammenbekommen, folgt die nächste wichtige Frage: Wie hoch wäre Ihre Rente, wenn Sie diese zeitnah beantragen würden? Um das zu erfahren, fragen Sie am besten bei der Deutschen Rentenversicherung nach. Als Faustregel können Sie sich aber merken: Jeder Monat, den Sie früher in Rente gehen, kostet 0,3 Prozent Abschlag.

Außerdem gehen noch rund elf Prozent von der Bruttorente für Kranken- und Pflegeversicherung weg. Ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt unter anderem davon ab, ob die Rente Ihre einzige Einkommensquelle ist. Das, was übrig bleibt, vergleichen Sie jetzt mit Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Um diesen zu ermitteln, nutzen Sie am besten einen der zahlreichen Gratis-Rechner im Internet. Ab 58 haben Sie bis zu zwei Jahre Anspruch. Allerdings nur, wenn Sie vorher 48 Monate eingezahlt haben.

Und jetzt kommt es darauf an: Ist das ALG deutlich höher als die Rente, dann kommt aus finanziellen Gründen eigentlich nur der Weg zum Arbeitsamt in Betracht. Erstens weil Sie dann schon jetzt mehr Geld bekommen. Und zweitens weil sich Ihre spätere Rente mit jedem Monat um 0,3 Prozent erhöht – denn die Abzüge fallen weg.

Vergleich Rente und ALG

Liegen ALG und Rente eng beieinander, müssen Sie abwägen. Auch in diesem Fall wäre die Rente zwei Jahre später um 7,2 Prozent höher als heute – 24 Monate x 0,3 Prozent. Nicht vergessen: Diese Abschläge wirken ein Leben lang. Aus rein finanzieller Perspektive ist der Bezug von Arbeitslosengeld also in der Regel sinnvoll.

Aber das ist noch nicht alles. Denn wer ALG erhält, steht auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Auch mit Anfang 60. Das heißt für Sie konkret: Wenn Ihnen der Arbeitsvermittler Stellenvorschläge zukommen lässt, müssen Sie sich dort bewerben. Zumindest wenn das Jobangebot grundsätzlich zu Ihrer Qualifikation passt. Will der Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur Sie zum Bewerbungstraining oder in eine andere Maßnahme schicken, müssen Sie auch das über sich ergehen lassen. Auch mit 63. Je nachdem, wem Sie im Arbeitsamt gegenüber sitzen und welche politischen Umstände gerade herrschen, zahlen Sie für die zwei Jahre ALG also einen hohen Preis. Nicht finanziell, aber vielleicht mit den Nerven.

Eine Sache darf der Arbeitsvermittler jedoch nicht – er darf Sie niemals in die vorgezogene Rente zwingen. Das ist beim Arbeitslosengeld ausgeschlossen.

Fazit

Beim Abwägen zwischen einer Rente mit Abschlag oder dem Arbeitslosengeld ist der Bezug von ALG in den meisten Fällen finanziell die bessere Wahl. Zumindest wenn Sie kein Problem damit haben, sich in den letzten Monaten vor dem Ruhestand noch aktiv um Arbeit zu bemühem Oder es zumindest so aussehen lassen. Denn der Bezug von Arbeitslosengeld vor der Rente ist kein Vorruhestand.

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EM-Rente: Kennen Sie die 5-5-3-Regel?

EM-Rente: Kennen Sie die 5-5-3-Regel?

23.11.2021

Fast jede zweite Erwerbsminderungsrente in Deutschland wird abgelehnt. Warum? Vor allem weil die gesundheitlichen Voraussetzungen extrem schwer zu erfüllen sind. Doch was genau bedeutet das konkret?
Einfach merken lässt sich das mit der 5-5-3-Regel.

em-rente

Über 70 Prozent aller abgelehnten Anträge erfüllen laut Daten der Deutschen Rentenversicherung nicht die erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen. Allein im vergangenen Jahr waren das mehr als 100.000. Weit dahinter werden die weiteren Gründe angeführt: Mangelnde Mitwirkung und die gute alte Wartezeit.

In diesem Beitrag möchten wir uns nicht mit den gesundheitlichen Aspekten für eine Erwerbsminderungsrente beschäftigten. Wenn Sie hierüber mehr erfahren möchten, finden Sie in unserem Blog zahlreiche weitere Artikel – zum Beispiel diesen hier über den Termin beim Gutachter.

EM-Rente_2020

Fast jeder zweite Antrag zur EM-Rente wurde 2020 abgelehnt

Fünf. Fünf. Drei.

Im heutigen Beitrag geht es um die andere Seite der Voraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente. Um die versicherungsrechtlichen Aspekte.

Bis auf wenige Ausnahmen – dazu gleich mehr – müssen Sie nämlich die 5-5-3-Regel einhalten. Sonst bekommen Sie keine „Frührente“. Auch nicht, wenn jeder Arzt auf der Welt Ihnen bescheinigt, dass Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können.

1 Sie müssen mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein.
2 Innerhalb der letzten fünf Jahre benötigen Sie zudem 36 Monate Pflichtversicherungszeit.

Was heißt das nun konkret?

Stichtag ist immer der Beginn einer Erwerbsminderung. Diese wird von einem Gutachter der Deutschen Rentenversicherung festgestellt. Es geht also nicht unbedingt um den Tag, an dem Sie Ihre Rente beantragt haben.

Willy (55) aus Sankt Peter-Ording beantragt am 16.5.2021 eine Erwerbsminderungsrente. Nach einigen Monaten erhält er den Bescheid der DRV: Volle Erwerbsminderung, und zwar rückwirkend ab dem 01.11.2020.

Stichtag für das Anwenden der 5-5-3-Regel ist also der 01.11.2020.

Wenn wir beim oben dargestellten Beispiel bleiben, muss Willy für die Auszahlung seiner Rente zwei Voraussetzungen erfüllen. Er muss zum einen fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung gemeldet sein. Insgesamt, seit der ersten Erfassung. In Willys Fall kann das zum Beispiel der Beginn seiner Ausbildung vor rund 40 Jahren sein.

Zum zweiten ist der Blick auf die letzten fünf Jahre vor dem Beginn der Erwerbsminderung entscheidend. Der Rententräger schaut also ab dem 01.11.2020 rückwärts – auf die Zeit bis zum 30.10.2015. Wurden in diesem Zeitfenster mindestens 36 Monate (also drei Jahre) Pflichtbeiträge eingezahlt? In der Regel erfolgt das über Ihre Arbeit, manchmal auch über den Bezug von Krankengeld, ALG I nach der Aussteuerung oder einen Minijob.

EM-Rente_-_gesundheitliche_Voraussetzungen

Neben den „rentenrechtlichen“ müssen Sie auch die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen


5-5-3 – sei dabei!

Nur wenn Sie Ihre 36 Kalendermonate zusammenbekommen, gibt es die Erwerbsminderungsrente. Doch wie so oft im Sozialrecht existieren diverse Ausnahmen, die Ihnen das eine oder andere Schlupfloch bieten. Zum Beispiel verlängert der Bezug von „Hartz IV“ den 5-Jahres-Zeitraum, so dass Ihnen die Zeit beim Jobcenter keinen Strich durch die Rechnung macht.

In diesem Fall könnte man also von einer 5-x-3-Regel sprechen – wobei das x für eine Variable steht, in die verschiedene Jahreszahlen eingetragen werden können. Erforderlich bliebe also die allgemeine fünfjährige Versicherungszeit sowie 36 Monate mit Pflichtbeiträgen – aber nicht unbedingt in den letzen fünf Jahren.

Darüber hinaus gibt es einige weitere Ausnahmen, die vor allem für junge Menschen von Bedeutung sind. Die 5-5-3-Regel findet keine Anwendung, wenn …

Weitere Details zu den hier aufgeführten Ausnahmen finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

Fazit

Nur knapp 20 Prozent aller Anträge, die im Jahr 2020 abgelehnt wurden, scheiterten an der nicht erfüllten Wartezeit. Die meisten Menschen können – zumindest nach Auffassung der DRV – immer noch mehr als drei Stunden am Tag arbeiten und erhalten deswegen keine EM-Rente.

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