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Themen Rente

Neben den unterschiedlichen Varianten der Altersrente beraten wir Sie selbstverständlich in allen Fragen der Erwerbsminderungsrente. Auch wenn es um Witwen- oder Hinterbliebenenrenten geht, sind wir beim Sozialverband ein kompetenter Ansprechpartner.

Letzte Chance!

Rente mit 63 - letzte Chance!

26.09.2023

Viele Menschen in Deutschland würden gern mit 63 in Rente gehen. Für die kommenden Jahrgänge gibt es dafür allerdings nur noch eine Möglichkeit.
Letzte Chance auf Rente mit 63

Es sei denn, Sie haben zum gewünschten Rentenbeginn eine aktuelle Schwerbehinderung. Dann steht Ihnen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen offen. Und mit der können Sie auch in den kommenden Jahren noch zum 63. Geburtstag in die Altersrente.

Bei entsprechenden Abschlägen sogar noch früher. Mehr dazu in dieser Grafik.

Doch ohne SB-Ausweis bleibt Ihnen tatsächlich nur noch eine Möglichkeit, zum 63. Geburtstag in die Altersrente zu gehen. Und das auch nur mit finanziellen Abstrichen.

Ja, Sie haben richtig gehört: Die Rente mit 63 gibt es für Sie nur noch mit Abschlägen. Auch bei 45 Versicherungsjahren. Auch wenn Sie 45 Jahre lang non-stop gearbeitet haben. Dann können Sie zwar die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Aber das geht immer erst zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze. Also nicht mehr mit 63. Mehr dazu in diesem Video.

Die Rente mit 63 gibt es also für Sie nur noch mit Abschlägen. Und das geht über die sogenannte „Altersrente für langjährig Versicherte“. Nicht verwechseln mit der eben erwähnten „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Es handelt sich um zwei völlig unterschiedliche Wege, in die vorgezogene Altersrente einzusteigen.

Altersrente für langjährig Versicherte

Denn nur mit der Altersrente für langjährig Versicherte können Sie zum 63. Geburtstag in die Rente. Egal, ob Sie Jahrgang 1960 sind oder 1966. Stand heute ist das für Sie noch machbar. Vorausgesetzt, Sie sind bereit, auf einen Teil Ihrer Rente zu verzichten.

Denn pro Monat kostet diese Rentenoption 0,3 Prozent Abschlag. Oder genauer gesagt: Pro Monat, die Sie vor der Regelaltersgrenze früher Ihre Rente beziehen.

Wenn Sie also eigentlich bis 66 und acht Monate arbeiten müssten, aber schon mit Punkt 66 in die Rente wollen, würde das 2,4 Prozent Ihrer Bruttorente kosten. Acht mal 0,3 Prozent.


„Die Rente mit 63 gibt es nur noch mit Abschlägen!“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Wenn Sie eigentlich bis 67 arbeiten müssten – und das gilt für alle Jahrgänge ab 1964 – dann kostet die Rente zum 63. Geburtstag stolze 14,4 Prozent Abschlag. Und zwar ein Leben lang.

Außerdem dürfen Sie nicht vergessen, dass Ihre Bruttorente noch um weitere Faktoren gekürzt wird: Zum einen zahlen Sie auf jeden Fall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das sind ungefähr elf Prozent, die noch einmal verloren sind. Je nach Einkommen müssen Sie außerdem Steuern zahlen. Bei der Prognose in Ihrer Renteninformation ist also Vorsicht geboten.

Fazit

Man kann also ganz klar sagen: Wenn Sie keine Schwerbehinderung haben, ist die Altersrente für langjährig Versicherte Ihre einzige Fahrkarte in die Rente mit 63. Übrigens benötigen Sie dafür als einzige Voraussetzung 35 Versicherungsjahre. Klingt erst einmal viel – da hier aber so gut wie alles mitzählt, was Sie in Ihrem Leben gemacht haben, ist das für die meisten Menschen kein Problem.

Jetzt müssen Sie sich nur noch die Abschläge leisten können – und wollen. Dann können Sie die letzte Chance zur Rente mit 63 nutzen.

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Minijob bei EM-Rente

Minijob bei EM-Rente: Weiterbewilligung gefährdet?

23.05.2023

Eine Rente wegen Erwerbsminderung erhält man nur, wenn man dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Das ist erst einmal Fakt. Trotzdem ist es möglich, sich neben der Rente etwas dazu zu verdienen. Zumindest dann, wenn Sie auf einige Dinge achten.

Denn wer eine EM-Rente in voller Höhe bezieht, kann aus medizinischer Sicht nur noch bis zu drei Stunden am Tag arbeiten. Im Umkehrschluss bedeutet das: Weniger als drei Stunden geht immer. Wenn Sie das also gesundheitlich schaffen, dürfen Sie – auch mit voller Erwerbsminderungsrente – bis zu drei Stunden pro Tag einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

In der Regel funktioniert das gut im Rahmen eines Minijobs. Viele EM-Rentner verdienen sich etwas mit solchen Nebentätigkeiten hinzu. Es muss einfach gesundheitlich passen.

Nebenjob und EM-Rente: Bis zu drei Stunden sind okay

Umgekehrt gilt das gleiche: Sollten Sie zwar schon lange krank sein, aber immer noch einen „kleinen“ Nebenjob verrichten können – dann kann Ihnen auch in diesem Fall eine volle Rente wegen Erwerbsminderung gewährt werden. Wichtig sind eben die magischen drei Stunden. Wenn Sie mit Ihrer Erkrankung länger arbeiten können, gibt es keine EM-Rente.

Auf den Job, den Sie einmal gelernt bzw. zuletzt ausgeübt haben, kommt es dabei übrigens nicht an. Wichtig ist nur, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden pro Tag schaffen. Egal, was Sie vorher gemacht haben. Der Vollständigkeit halber muss für eine EM-Rente außerdem eine bestimmte Wartezeit erfüllt sein. Hier sprechen wir vereinfacht von der 5-5-3-Regel.

Einkommen aus Nebenjob: Verrechnung mit EM-Rente

Bis Ende 2022 mussten Sie höllisch aufpassen, durch Ihren Nebenjob nicht zu viel zu verdienen. Denn wenn das passierte, wurde die Rente zumindest anteilig gekürzt. Seit Anfang 2023 hat es hier jedoch eine wichtige Änderung gegeben. Die Rente wegen Erwerbsminderung kann nur dann mit Ihrem Arbeitseinkommen verrechnet werden, wenn Sie mehr als 17.000 Euro im Jahr verdienen. Und das müssen Sie erst einmal schaffen, wenn Sie maximal drei Stunden pro Tag arbeiten können.

Es besteht also keinerlei Gefahr, aufgrund Ihres Minijobs den Anspruch auf die EM-Rente zu verlieren. Auch wenn diese nur befristet bewilligt wurde und Sie nun einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen müssen, ist der Nebenjob unproblematisch. Wichtig ist einzig und allein das sogenannte „Restleistungsvermögen“ – also die Frage, inwieweit Sie mit Ihrer Gesundheit überhaupt noch malochen können. Und hier gilt wie oben geschildert die magische Grenze von drei Stunden.

Auch die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen Erwerbsminderung steigt 2023 deutlich an.

Fazit

Sie beziehen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung? Dann können Sie ohne Probleme nebenbei arbeiten gehen. Maximal drei Stunden pro Tag und 15 Stunden in der Woche. Auch die Hinzuverdienstgrenze von mittlerweile über 17.000 Euro pro Jahr ist sehr „versichertenfreundlich“ ausgestaltet. Falls Sie am Tag zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, sind übrigens die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine halbe EM-Rente erfüllt. In diesem Fall können Sie natürlich auch bis zu sechs Stunden pro Tag einem Beruf nachgehen, ohne dass es Probleme gibt.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Früher als zwei Jahre vorher in Rente

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Kann ich auch früher als zwei Jahre vorher in Rente?

25.04.2023

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte benötigen Sie mindestens 45 Jahre Wartezeit. Sind die erfüllt, dürfen Sie bis zu zwei Jahre früher in die vorgezogene Rente – ohne Abschläge. Ist es darüber hinaus möglich, noch früher eine Altersrente zu beziehen? Dann mit Abzügen?

In Deutschland gibt es aktuell zwei Möglichkeiten, ohne Abschläge vorzeitig in die Altersrente zu gehen. Entweder haben Sie eine Schwerbehinderung und erfüllen die Wartezeit von 35 Jahren. Oder Sie bringen es ohne SB-Ausweis auf mindestens 45 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung.

In diesem Beitrag soll es um die Variante nach 45 Versicherungsjahren gehen – also um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Aber warum kommt man auf diese Idee?

45 Jahre Wartezeit: Zwei Jahre vorzeitig in Rente

Wenn wir in die Statistik schauen, ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte die Rentenoption mit den höchsten Auszahlungen. Mit Abstand. Im Jahr 2021 waren es durchschnittlich 1427,06 Euro, die monatlich überwiesen wurden. 

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Zahlen betreffen nur „Neu-Renten“ im Jahr 2021

Doch dafür müssen Sie zunächst die Hürde mit 45 Versicherungsjahren überspringen. Die meisten Etappen aus Ihrem Lebenslauf zählen hier mit: Zeiten, in denen Sie angestellt waren, Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen und auch – in aller Regel – der Bezug von Arbeitslosengeld I. Wenn Sie jedoch längere Zeit sehr krank waren und eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen mussten oder ausschließlich vom Jobcenter betreut wurden – dann werden diese Zeiten nicht bei den 45 Jahren angerechnet.

Wie genau der Versicherungsverlauf bei Ihnen aussieht, können Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung in Erfahrung bringen. Fordern Sie hierfür am besten eine aktuelle Rentenauskunft an.

Sobald Sie jedoch diese 45 Jahre „im Sack“ haben, können Sie zwei Jahre früher Ihre Altersrente beziehen. Und das ohne Abschläge.

Nur zwei Jahre früher?

Wann genau das dann ist, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Falls Sie zum Beispiel 1964 oder später geboren wurden, könnten Sie mit 65 erstmals eine abschlagsfreie Rente beziehen.

Viele Mitglieder des SoVD treten jedoch mit folgender Frage an uns heran:

„Die 45 Jahre sind bereits erfüllt, ich möchte aber nicht bis zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze warten. Kann ich meine Altersrente auch früher beziehen? Ich wäre auch bereit, dafür Abschläge hinzunehmen.“ 

Und hier lautet die klare Antwort: Ja! Das ist möglich. Aber der Abschlag wird höher ausfallen, als Sie vermuten.

Rentenarten nicht kombinierbar

Das liegt daran, dass Sie die Varianten der vorgezogenen Altersrente nicht miteinander vermengen können. Die Rente nach 45 Versicherungsjahren beschert eine Rente ohne Abzug. Aber eben maximal zwei Jahre früher. Wenn Sie nun noch früher in den vorgezogenen Ruhestand wechseln möchten, geht das nur über die Altersrente für langjährig Versicherte.

Hier ist Ihr 63. Geburtstag der früheste Start. Aber mit einem Haken: Denn die Abschläge beginnen ab der Regelaltersgrenze.

Dazu ein Beispiel:

Wolfgang (63) ist Jahrgang 1961, er erfüllt bereits jetzt die 45-jährige Versicherungszeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Damit könnte er mit 64 und sechs Monaten eine abschlagsfreie Rente beziehen.
Doch Wolfgang möchte gern schon jetzt – mit 63 und sechs Monaten – in die Rente.
Das ist möglich. Doch dafür würde der Abschlag 10,8 Prozent betragen. 36 Monate x 0,3 Prozent. Warum? Weil Wolfgang für sein Vorhaben, mit 63 eineinhalb in die Rente zu gehen, die Altersrente für langjährig Versicherte wählen müsste. Und hier schlägt der Abzug ab der Regelaltersgrenze zu. In Wolfgangs Fall also ab 66 und sechs Monaten. Nicht bei 64 und sechs Monaten.

Flexibel nur mit Schwerbehinderung

Nur wenn Sie eine aktuelle Schwerbehinderung haben, können Sie über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen solch einen Weg mit geringen Abzügen gehen: Zwei Jahre früher ohne Abschlag. Und darüber hinaus kostet jeder Monat 0,3 Prozent Abschlag. Nicht ab der Regelaltersgrenze, sondern ab der Schwelle, ab der Sie abschlagsfrei in die vorgezogene Rente kommen.

Bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren ist das nicht möglich.

„Mit 45 Versicherungsjahren kommen Sie bis zu zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Eher geht es nicht. Dann nur über die Altersrente für langjährig Versicherte mit sehr hohen Abzügen.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Sobald Sie 45 Versicherungsjahre zusammen haben, erfüllen Sie das wichtigste Kriterium zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nun können Sie zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Mehr geht nicht. Wenn Sie nicht so lange warten wollen, müssen Sie eine andere Rentenart wählen. Diese ist jedoch mit relativ hohen Abschlägen verbunden.

Eine wirklich gute Alternative gibt es nur, wenn Sie schwerbehindert sind. Oder Sie schieben den Rentenbezug über andere Optionen in die Zukunft. Etwa über den Bezug von Arbeitslosengeld.
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Jahrgang 1962 und Rente

Jahrgang 1962 und Rente: Wann geht es in den Ruhestand?

28.02.2023

Der Renteneinstieg hängt IMMER von Ihrem Jahrgang ab. Wenn Sie 1962 geboren wurden, haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere Möglichkeiten, in den Ruhestand zu starten. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten vor.

Wenn wir über den Einstieg in die gesetzliche Rente sprechen, ist vor allem eines wichtig: das gesetzliche Renteneintrittsalter – auch Regelaltersgrenze genannt. Das ist der Zeitpunkt, an dem Sie definitiv ohne Abschläge in die „normale“ Standard-Altersrente rutschen können.

Für den Jahrgang 1962 liegt diese Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und acht Monaten. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie in die Regelaltersrente.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Nur etwa die Hälfte der Deutschen arbeitet tatsächlich bis zum Erreichen dieser Altersgrenze. Alle anderen beginnen Ihren Ruhestand deutlich früher. Oft rund um das Alter 63. Und auch mit dem Jahrgang 1962 ist das möglich.

Grundsätzlich stehen Ihnen drei unterschiedliche Optionen der vorgezogenen Altersrente zur Verfügung. Wir stellen alle drei konkret für Ihren Jahrgang vor. Allgemeine Infos zu diesem wichtigen Punkt erfahren Sie in diesem Beitrag.

Da gibt es die Altersrente für …

Wir beginnen mit der „besten“ Variante. Für diese benötigen Sie den Schwerbehindertenausweis.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Den SB-Ausweis erhalten Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Das ist die magische Grenze – darunter erfüllen Sie die Voraussetzung für diese Rentenart nicht.

Außerdem benötigen Sie auf Ihrem Rentenkonto insgesamt 35 Versicherungsjahre. Hier zählt nicht nur Arbeit mit, sondern zum Beispiel auch die Kindererziehung oder Phasen der Arbeitslosigkeit.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Kommt beides zusammen, dürfen Sie genau zwei Jahre vorher in eine abschlagsfreie Rente. Für Ihren Jahrgang 1962 bedeutet das: Statt bis 66 und acht Monate zu warten, geht es bereits mit 64 Jahren und acht Monaten.

Ohne Abzüge. Der Ehrlichkeit wegen müssen wir aber hinzufügen: Natürlich ist die Rente trotzdem niedriger, als wenn Sie noch zwei Jahre weiter gearbeitet hätten. Denn in diesen 24 Monaten kämen weitere Rentenpunkte hinzu. Durch Sie und Ihren Arbeitgeber.

Bis zu fünf Jahre früher in Rente

Das Tolle an der Rente mit Schwerbehinderung ist aber, dass Sie theoretisch bis zu fünf Jahre früher in den Ruhestand kommen. Ganz legal, ohne Tricks und Arbeitslosigkeit.

Falls Ihnen also die zwei Jahre nicht reichen, können Sie noch einmal bis zu drei Jahre früher in die Rente – dann mit Abschlägen. Jeder weitere Monat schlägt mit 0,3 Prozent zu Buche. Gehen Sie den ganzen Weg und scheiden bereits mit 61 und acht Monaten aus dem Job aus, müssten Sie also auf 10,8 Prozent Ihrer Brutto-Rente verzichten.

Wichtiger Hinweis: Von Ihrer Brutto-Rente geht in jedem Fall noch der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das sind rund elf Prozent.

Altersrente mit 45 Versicherungsjahren

Sie haben keinen aktuellen Schwerbehindertenausweis? Aber Sie möchten trotzdem in die abschlagsfreie „Frührente“? Dann benötigen Sie nicht 35, sondern 45 Versicherungsjahre.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Damit sind wir bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte angekommen. Auch über diesen Weg kommen Sie genau zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Also frühestens mit 64 und acht Monaten beim Jahrgang 1962.

Das Problem in der Praxis ist in dieser Rentenvariante die Wartezeit. Denn wesentliche Phasen aus Ihrem Leben zählen hier vielleicht nicht mit. Angefangen bei der Arbeitslosigkeit – hier wird nur Arbeitslosengeld I berücksichtigt, und auch nicht kurz vor der Rente – bis zu einer wirklich ungerechten Regelung bei der Erwerbsminderungsrente.

Über diesen Zeitraum hinaus geht es aber nicht früher in Rente. Auch nicht mit zusätzlichen Abschlägen. Wenn Ihnen die zwei Jahre also nicht reichen und Sie nicht schwerbehindert sind, bleibt nur noch die dritte der gängigen Rentenoptionen.

Altersrente für langjährig Versicherte

In den Medien wird diese häufig mit der „besonders langjährigen“ verwechselt. Es gibt aber große Unterschiede.

Zum einen geht hier nichts ohne Abschlag. Ab dem ersten Monat unterhalb der Regelaltersgrenze – wir erinnern uns, 66 Jahre und acht Monate – verlieren Sie hier 0,3 Prozent. Wenn Sie es sich leisten können, ist ein Rentenbeginn zum 63. Geburtstag drin. Jetzt mit einem Abzug von 13,2 Prozent.

„Nicht vergessen: Zusätzlich zum Abschlag geht noch der Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung weg! Noch einmal rund elf Prozent weniger.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Die „Rente mit 63“ muss man sich also leisten können – und wollen. Wenn Sie dazu bereit sind, ist der Rentenbeginn jedoch sehr flexibel. Irgendwo zwischen Ihrer Regelaltersgrenze und dem 63. Geburtstag.

Einzige, wirklich einzige Voraussetzung, sind die 35 Versicherungsjahre, die wir bereits von der Altersrente für schwerbehinderte Menschen kennen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Neben der Rente hinzuverdienen?

Wichtig ist noch die Frage, wie es um einen möglichen Nebenjob bestellt ist. Mit Regelaltersrente können Sie schon seit vielen Jahre so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Anders war das lange Zeit für die hier vorgestellten vorgezogenen Renteneinstiege. Doch seit Anfang 2023 gibt es auch hier keine Begrenzungen mehr.

Ganz konkret heißt das: Sobald Sie Ihre Altersrente beziehen, dürfen Sie „nebenbei“ unbegrenzt hinzuverdienen. Ohne, dass Ihre Rente gekürzt wird.

Fazit

Eigentlich müssten Sie mit Baujahr 1962 arbeiten, bis Sie 66 und acht Monate alt sind. Doch durch die unterschiedlichen Varianten der vorgezogenen Altersrente ist das nicht unbedingt notwendig.

Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen der Wartezeit erfüllen. Vielleicht ist ein Schwerbehindertenausweis zu haben? Und schauen Sie auf Ihre letzte Rentenauskunft. Darin finden Sie wichtige Informationen zur voraussichtlichen Rentenhöhe und vor allem zu den bisher erreichten Wartezeiten. Im Zweifel lassen Sie sich kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

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Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024

Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024: Und wenn ich da schon Altersrente bekomme?

31.01.2023

Zum Juli 2024 erfolgt endlich die lang ersehnte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für all diejenigen, deren Rente bereits vor 2019 bewilligt wurde. Doch was passiert, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehen? Gehen Sie dann wieder leer aus?

Die Ungerechtigkeit ist schon lange bekannt – und wirklich behoben wird sie auch im Juli 2024 nicht. Aber immerhin wird es zu diesem Zeitpunkt deutlich mehr Geld für die sogenannten Bestandsrentnerinnen und Rentner wegen Erwerbsminderung geben.

Worum geht es?

Wer so krank ist, dass er dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, bekommt unter gewissen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Weil Sie in dieser Situation noch sehr jung sein können, wird die EM-Rente künstlich hoch gerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) tut also so, als ob Sie weitergearbeitet hätten. Andernfalls würde Ihre Rente wegen Erwerbsminderung extrem niedrig ausfallen.

Diese Hochrechnung nennt sich Zurechungszeit. Und seit 2019 erfolgt diese bis zur Regelaltersgrenze.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Doch das war nicht immer so. Vor 2019 endete die Zurechnungszeit deutlich früher – und wurde dann stufenweise immer wieder angehoben. Mit anderen Worten: Je eher Sie Ihre Erwerbsminderungsrente zum ersten Mal erhalten haben, desto geringer dürfte diese sein. Und das ist ungerechnet.

Welche Verbesserungen wird es 2024 geben?

Wichtig: Die erhöhten Renten im Bestand werden erst im Juli 2024 ausgezahlt. Nicht früher. Wie hoch der Rentenzuschlag ausfällt, hängt davon ab, wann genau Sie Ihre EM-Rente zum ersten Mal erhalten haben.

Sie beziehen Ihre Rente wegen Erwerbsminderung noch länger? Dann gehen Sie bei der Erhöhung im Juli 2024 leer aus. Denn weil erst 2001 die Abschläge zur Erwerbsminderungsrente eingeführt wurden, will der Gesetzgeber an dieser Stelle neue Ungerechtigkeiten vermeiden. Zumindest wird so argumentiert.

Gibt es das Geld auch, wenn ich zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehe?

Viele Menschen werden sich nun zwei Fragen stellen: Warum erst im Juli 2024, wenn diese Ungerechtigkeit schon seit so vielen Jahren besteht? Und wie sieht es aus, wenn ich zu diesem Zeitpunkt gar kein EM-Rentner mehr bin? Sondern bereits eine Altersrente erhalte?

Nun, die erste Frage können wir leider nicht beantworten. Viele Jahre lang fehlte der politische Wille, den sogenannten Bestand finanziell besserzustellen. Eine wirklich gerechte Lösung ist die einmalige Erhöhung auch nicht – das haben unsere Kollegen in Berlin nachgerechnet.

Und jetzt – da das Gesetz endlich verabschiedet wurde – dauert es wieder mehr als ein Jahr, bis die Menschen das zusätzliche Geld erhalten. Eine wirklich überzeugende Begründung für die späte Auszahlung gibt es nicht.

Doch genauso interessant ist die Frage, wie es beim Wechsel in die Altersrente aussieht. Gilt die Rentenanpassung auch in diesem Fall?

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Ja, das ist die gute Nachricht in diesem Beitrag: Die Rentenerhöhung im Juli 2024 gilt auch für Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Erwerbsminderungs-, sondern in der Altersrente sind. Ohne Abstriche.

Fazit

Wir müssen leider festhalten, dass die Anpassung für den „Bestand“ in der EM-Rente nicht so hoch ausfällt wie erhofft. Es wird keine wirkliche Gleichstellung mit denjenigen erfolgen, die ihre Rente wegen Erwerbsminderung erst seit 2019 beziehen. Positiv bleibt jedoch festzuhalten, dass die Erhöhung auch dann greift, wenn Sie nur „ehemaliger“ Erwerbsminderungsrentner sind und mittlerweile eine Altersrente beziehen.

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EM-Rente: Jetzt vorzeitig Altersrente beantragen?

EM-Rente unbefristet: Jetzt vorzeitig Altersrente beantragen?

15.12.2022

Wenn die Erwerbsminderungsrente unbefristet bewilligt wurde, läuft sie erst beim Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Es sei denn, Sie möchten schon vorher in die Altersrente. Wie das geht und ob das überhaupt sinnvoll sein kann – darum geht es in diesem Beitrag.

In den meisten Fällen werden EM-Renten befristet ausgestellt. Ein Jahr, zwei oder auch drei Jahre. In dieser Konstellation kommt es für die betroffenen Menschen vor allem darauf an, rechtzeitig eine Verlängerung zu erreichen. Es sei denn, die Gesundheit lässt eine Rückkehr in den alten Beruf zu.

Man sollte also meinen, dass die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen Erwerbsminderung die meisten Menschen komplett zufrieden stellt. So ist es auch in der Praxis. Außer dann, wenn man sich der eigenen Regelaltersgrenze nähert. In dieser Situation kommen immer wieder Mitglieder zu uns – mit dem Wunsch, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen. Oftmals eine Rente mit Schwerbehinderung.

Aber warum kommt man auf diese Idee?

EM-Rente vorzeitig in Altersrente umwandeln

Beim Übergang von der EM- in die Altersrente gibt es eine Besonderheit, die Sie kennen sollten: Liegen zwischen dem Ende der Erwerbsminderungs- und dem Beginn der Altersrente weniger als 24 Monate, tritt ein Bestandsschutz ein.

Das bedeutet: Ihre Altersrente kann niemals niedriger sein als die zuvor bezogene EM-Rente. Da die Erwerbsminderungsrente in den allermeisten Fällen höher ausfällt als die prognostizierte Altersrente, ist das ein guter Deal.

Warum sollte man also auf die Idee kommen, aus dieser komfortablen Lage vorzeitig auszubrechen?

In der Regel gibt es keinen schwerwiegenden Grund, von der EM- in eine vorgezogene Altersrente zu gehen. Mitglieder, die mit diesem Wunsch in unsere Sozialberatung kommen, kann man davon in den allermeisten Fällen abraten. Und zwar mit folgendem Hintergrund:

Ihre Erwerbsminderungsrente wird bei der Bewilligung hochgerechnet. Inzwischen bis zu Ihrer individuellen Regelaltersgrenze – das war übrigens nicht immer so. Diese sogenannte Zurechnungszeit bewirkt, dass die Zahlung an Sie deutlich höher ausfällt. Denn Sie werden so gestellt, als ob Sie mit Ihrem bisherigen Verdienst weitergearbeitet hätten. Bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters.

„Wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Ende Ihrer Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechseln, greift ein Bestandsschutz. Auch bei einer vorgezogenen Altersrente.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Gehen Sie jetzt den Schritt in die vorgezogene Rente, wird die Zurechnungszeit wieder heruntergerechnet. Um die Anzahl der Monate, die Sie vorzeitig in die Altersrente gehen. Das wiederum führt dazu, dass Ihre Rente gekürzt wird. Zumindest im Grundsatz.

Aber: Wenn Sie im innerhalb von 24 Monaten nach dem Auslaufen Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung in eine Altersrente wechseln, greift der schon oben angesprochene Bestandschutz. Auch bei einer vorgezogenen Altersrente.

2023: Neue Regeln beim Hinzuverdienst

Ab dem 01.01.2023 könnte sich an dieser eindeutigen Betrachtungsweise jedoch etwas ändern. Denn ab diesem Zeitpunkt entfallen in der gesetzlichen Rentenversicherung die Hinzuverdienstgrenzen. In der Praxis bedeutet das, dass Sie im Rahmen Ihrer vorgezogenen Altersrente so viel hinzuverdienen können, wie Sie möchten. Freilich geht das nur, wenn sich Ihre gesundheitliche Verfassung zu diesem Zeitpunkt auf einem Level bewegt, auf dem das möglich ist.

Der springende Punkt ist: Im Rahmen der Erwerbsminderungsrente steigt die Hinzuverdienstgrenze zwar auch – aber ab einem gewissen Einkommen wird Ihre Rente eben immer noch gekürzt. Mit dieser neuen Rechnung muss man sich einen geplanten Wechsel von der EM- in die Altersrente also noch einmal anschauen.

Auch die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen Erwerbsminderung steigt 2023 deutlich an.

Fazit

Grundsätzlich ist der vorzeitige Wechsel von einer EM-Rente in eine Altersrente für Sie keine Verbesserung. Durch den Bestandsschutz verlieren Sie jedoch auch kein Geld. Wir müssen abwarten, wie sich das Auslaufen der Hinzuverdienstgrenze ab 2023 auf diese Rechnung auswirkt.

Doch eines ist sicher: Nur wer gesundheitlich überhaupt dazu in der Lage ist, neben der Rente ein größeres Einkommen zu erwirtschaften, kann von dieser Änderung profitieren. Daher bleibt es bei der schon bekannten Warnung: In den allermeisten Fällen sollten Sie Ihre Erwerbsminderungsrente bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter ausreizen.
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SoVD.TV zur Rentenpolitik

SoVD.TV zur Rentenpolitik

28.10.2022

Für eine zukunftsfähige Rente sind Reformen nötig. Wie diese aussehen könnten, ist am 31.10. Thema bei SoVD.TV.

Die Bevölkerung wird immer älter. Die Rente muss deshalb zukunftsfähig gemacht werden. Foto: Pressmaster / Adobe Stock

Mit 21 Millionen Menschen sind etwa ein Viertel der deutschen Bevölkerung Rentner*innen und durch den demografischen Wandel wird sich dieser Anteil in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Eine gute Absicherung im Ruhestand ist deshalb von großer Bedeutung – doch die aktuellen Entwicklungen gehen in eine andere Richtung: „Fast jeder sechste Mensch über 65 ist aktuell armutsgefährdet. Und es wird noch schlimmer: nach aktuellen Studien droht sogar jedem zweiten Menschen, der ab 2030 in Rente geht, Altersarmut“, hält die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier fest.

Aus Sicht des SoVD ist klar. Hier muss gehandelt werden, die Bundesregierung ist gefordert, die dringend nötigen Reformen auf den Weg zu bringen. Wie diese aussehen könnten, ist Thema der nächsten Ausgabe von SoVD.TV am Montag, 31.10. um 13 Uhr.

Experten aus Politik und Gewerkschaft zu Gast

Zum Thema „Welche Rentenreform brauchen wir jetzt?“ diskutieren Matthias Birkwald, parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion im Deutschen Bundestag und Ingo Schäfer, Rentenexperte beim DGB-Bundesvorstand. Für den SoVD ist Henriette Wunderlich, Referentin für Arbeit und Rente dabei.
Die Sendung wird übertragen auf dem Youtube-Kanal des SoVD, live im Fernsehprogramm von Alex Berlin und die SoVD-Facebookseite.

 

SoVD.TV „Welche Rentenreform brauchen wir jetzt?“ hier im Stream

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Zwangsrente bei Hartz IV wird abgeschafft

Zwangsrente bei Hartz IV wird abgeschafft

27.09.2022

Sie bekommen Arbeitslosengeld II und sind über 63? Dann konnte das Jobcenter Sie bisher – unter bestimmten Voraussetzungen – in die Altersrente schicken. Ob Sie wollen oder nicht. Doch das soll bald anders sein.

So sieht es ein neuer Gesetzentwurf zum Bürgergeld vor. Diseser besagt: Ab dem 01.01.2023 – also mit der offiziellen Umwandlung von „Hartz IV“ zum Bürgergeld – sollen die sogenannten Zwangsverrentungen durch das Jobcenter der Vergangenheit angehören. Erst einmal. Denn während es im Referentenentwurf noch hieß, dass diese Praxis komplett abgeschafft werden soll, steht im Gesetzentwurf lediglich etwas von einem Moratorium – also einer Pause, in der es keine Zwangsverrentungen geben darf.

Bis 2027 keine Zwangsverrentung durch das Jobcenter

Konkret heißt es unter § 12a SGB II nun im Gesetzentwurf:

„Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 findet Satz 2 Nummer 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass Leistungsberechtigte nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.“

Wie das Prozedere im Anschluss weitergehen soll, wissen wir noch nicht. Die Politik hat sich mit dieser Formulierung eine Hintertür gelassen, mit der das Instrument der Zwangsrente ab 2027 wiederbelebt werden kann.

Darf mich das Arbeitsamt in die Rente zwingen?

Ab 2023 also keine Zwangsrente mehr durch das Jobcenter. Aber wie ist es heute?

Falls Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und die 35-jährige Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung erfüllen, darf das Jobcenter Sie zu einem Rentenantrag auffordern. Hintergrund ist: Sie könnten nun die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen – eine der drei gängigen Varianten der vorgezogenen Altersrente.

Das Problem ist nur: Bei dieser Rentenart kostet der vorzeitige Ruhestand bares Geld. 0,3 Prozent pro Monat. Gerechnet ab der Regelaltersgrenze.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie also eigentlich bis 66 arbeiten müssen – als Beispiel für den Jahrgang 1958 – dann müssten Sie mit einer dauerhaften Kürzung in Höhe von 10,8 Prozent leben. 36 Monate x 0,3 Prozent Abschlag. Freiwillig würde das wohl kaum ein Bezieher von Arbeitslosengeld II tun. Doch über die Zwangsverrentung kann das Jobcenter Sie zu diesem Schritt drängen.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Aber schon heute gelten einige Ausnahmen. Wenn auch nur einer dieser Punkte auf Ihre Situation zutrifft, brauchen Sie sich wegen des Instruments der Zwangsrente keine Sorgen zu machen. Konkret handelt es sich um folgende drei Punkte, die aus der sogenannten „Unbilligkeitsverordnung“ hervorgehen.

Diese Ausnahmen bewahren Sie schon heute vor einer Zwangsverrentung durch das Jobcenter. Ab 2023 ist diese Maßnahme dann für alle Leistungsbezieher aus dem Spiel. Zumindest erst einmal bis 2027.

Zwangsrente nur im Jobcenter

Noch ein wichtiger Hinweis: Viele Menschen, die unsere Sozialberatung nutzen, unterscheiden nicht zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter. Das ist aber notwendig, wenn wir über die Zwangsrente sprechen. Denn wer Arbeitslosengeld I erhält und folglich bei der Arbeitsagentur betreut wird, kann nicht in die Altersrente gedrängt werden. Niemals.

Bis Ende des Jahres ist das nur möglich, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen – also „Hartz IV“. Dieses wird durch das Jobcenter gezahlt. Und in dieser Behörde kann man Sie – Stand heute – auch noch in die Rente komplimentieren. Zumindest dann, wenn Sie mindestens 63 Jahre alt sind und keine der oben genannten Ausnahmen auf Sie zutrifft.

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Antrag zur Erwerbsminderungsrente

Antrag zur Erwerbsminderungsrente: Wie bin ich krankenversichert?

15.09.2022

Wenn Sie eine EM-Rente beantragen, erhalten Sie den Bescheid im Anschluss nicht über Nacht. Vielmehr ist es so, dass Sie mitunter einige Wochen oder sogar Monate auf das Ergebnis warten müssen. Zu diesem Zeitpunkt gibt es vielleicht kein Kranken- oder Arbeitslosengeld mehr. Das wirft die Frage auf: Wie steht es jetzt um Ihren Krankenversicherungsschutz?

Eine Erwerbsminderungsrente ist normalerweise der letzte Ausweg. Sowohl aus gesundheitlicher als auch aus finanzieller Perspektive. Denn Chancen auf eine volle EM-Rente haben Sie nur dann, wenn ein Gutachter der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes „Restleistungsvermögen von maximal drei Stunden diagnostiziert. Darüber hinaus müssen Sie sogar noch einige formelle Wartezeiten erfüllen. Mehr über die allgemeinen Voraussetzungen bei der Erwerbsminderungsrente haben wir in diesem Video erklärt.

Krankenversicherung auf dem Weg zur EM-Rente

Doch vor der Rente wegen Erwerbsminderung steht bei den meisten Menschen ein längerer Leidensweg. In dieser Zeit wird vielerorts Krankengeld bezogen, bis zu eineinhalb Jahre. Im Anschluss kommt die „Aussteuerung“, häufig geht es nun bei der Arbeitsagentur weiter. Während dieser meist beschwerlichen Odyssee müssen Sie sich zumindest über eine Sache keine Gedanken machen: Sie sind die ganze Zeit über krankenversichert. Während des Krankengeldes und auch danach mit Arbeitslosengeld I.

Es kann jedoch die Situation eintreten, dass es kein Krankengeld mehr gibt. Und vielleicht auch kein Arbeitslosengeld. Im ersten Moment sind Sie nun erst einmal abgesichert – denn in den ersten vier Wochen nach dem Auslaufen solch einer Lohnersatzleistung gilt der Nachversicherungschutz. In dieser Phase zahlen Sie zwar keine Beiträge an die Krankenkasse – versichert sind Sie aber trotzdem.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Aber was passiert im Anschluss? Immer wieder berichten uns Mitglieder, dass das Kranken- oder Arbeitslosengeld bereits ausgelaufen ist – die Rentenversicherung aber immer noch nicht über den Antrag zur EM-Rente entschieden hat. Wie steht es jetzt um Ihren Krankenversicherungsschutz?

Falls Sie tatsächlich eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, genießen Sie ab diesem Zeitpunkt den Schutz der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Auch ohne regelmäßiges Einkommen von Krankenversicherung oder Arbeitsamt ist also sichergestellt, dass Sie im Krankheitsfall behandelt werden. Die finanzielle Lücke zwischen Ihren bisherigen Geldleistungen und der angestrebten Rente bleibt zwar bestehen – mehr dazu hier. Doch zumindest der Krankenversicherungsschutz verursacht in dieser Zeit keine schlaflosen Nächte.

Fazit

Vor allem eines ist wichtig: Lassen Sie sich rechtzeitig persönlich beraten, wenn Sie während der Schwangerschaft lange krankheitsbedingt ausfallen. Je nach Situation hat das Auswirkungen auf die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes. Während Sie diese Lohnersatzleistung beziehen, pausiert die Zahlung von Kranken- oder Arbeitslosengeld.

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Rente nach 45 Jahren: Wirklich keine Nachteile?

Rente nach 45 Jahren: Wirklich keine Nachteile?

30.08.2022

Wichtigste Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind 45 Jahre einer ganz bestimmten Wartezeit. Nur wenn Sie die erfüllt haben, kommen Sie abschlagsfrei in den Ruhestand.

Allerdings nicht sofort. Und auch nicht mehr zum 63. Geburtstag. Dieser Zug ist abgefahren und war lediglich ganz bestimmten Jahrgängen vorbehalten. Nein, mit 45 Versicherungsjahren im Rahmen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte kommen Sie genau zwei Jahre früher in die Altersrente. Abschlagsfrei. Nicht mehr und nicht weniger.

Die „Rente mit 63“ gibt es zwar auch noch. Hierbei handelt es sich jedoch um die „für langjährig Versicherte“ – und die kommt immer mit Abschlägen daher. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video

Hat die Rente nach 45 Jahren einen Haken?

Zwei Jahre früher also. Und dann abschlagsfrei. Das klingt erst einmal hervorragend. Aber haben wir hier etwas übersehen? Beinhaltet die Altersrente für besonders langjährig Versicherte einen Haken, auf den Sie vorbereitet sein müssen?

Nun, einen wirklichen Nachteil suchen Sie bei dieser Rentenvariante vergeblich. Auch die reinen Fakten sprechen eine eindeutige Sprache. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche überwiesene Bruttorente bei satten 1.427,06 Euro. Satt im Vergleich zu anderen Rentenarten, die oben erwähnte „Rente mit 63“ etwa kommt in dieser Statistik gerade einmal auf 1.074,02. Im offiziellen Datenportal der DRV finden Sie dazu noch weitere Infos.

Aber natürlich müssen Sie eines bedenken, wenn Sie zwei Jahre früher in die Altersrente einkehren. Wenn auch ohne Abzüge. Sie zahlen in dieser Zeit auch 24 Monate weniger auf Ihr Rentenkonto ein. Auch die Beiträge des Arbeitgebers fließen in dieser Zeit nicht mehr. Klar, es gibt zwei Jahre früher eine abschlagsfreie Rente. Aber diese Rente wäre 24 Monate später dennoch höher. Bei gutem Verdienst sogar spürbar höher.

Zwei Jahre keine zusätzlichen Rentenbeiträge

Vor diesem Hintergrund ist das Haar in der Suppe tatsächlich einzig und allein die fehlenden zusätzlichen Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Darüber hinaus ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ein sogenannter „No-brainer“, also ein Punkt, über den Sie eigentlich nicht nachdenken müssen. Keine weiteren Nachteile.

Sollten Sie also die Option haben, zwei Jahre früher in die Rente einzusteigen, braucht es nur einen Blick auf die aktuelle Renteninformation. Ist die Rente für Ihre Pläne in den kommenden Jahren ausreichend? Möchten Sie gern schon jetzt deutlich mehr Zeit für sich und die Enkelkinder? Dann einen schönen Start in den Ruhestand! Falls die Rentenhöhe allerdings nicht zufriedenstellend ist, kommt vielleicht auch Plan B in Betracht. Und Sie lassen sich noch ein wenig Zeit.

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