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Ulrike Koether

„Das kann doch nicht richtig sein!“

„Das kann doch nicht richtig sein!“

21.03.2023

Seit acht Jahren bezieht Andreas Freund aus Ahrensburg eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. „Früher war ich beruflich immer auf der Überholspur. Habe sehr viel gearbeitet und nicht schlecht verdient. Erst als Küchenchef, später in der Versicherungsbranche.“ Doch dann kann er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Dauerhaft. Seitdem lebt er nach Abzug seiner Fixkosten von 240 Euro im Monat.

Antrag-zur-Erwerbsminderungsrente--Wie-bin-ich-krankenversichert

Schlimm genug. Doch was den 60-Jährigen besonders stört, sind die aktuellen Regeln zum Hinzuverdienst. Weil die Rente allein nicht zum Leben reicht, bezieht Andreas Freund zusätzlich die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Ähnlich wie eine Aufstockung beim Jobcenter. Aber nur ähnlich. Denn beim Hinzuverdienst gibt es einen wichtigen Unterschied.

„Wenn ich jetzt einen Nebenjob machen würde, dürfte ich nur 30 Prozent des Lohns behalten. Den Rest bekommt das Sozialamt, so das SoVD-Mitglied aus Ahrensburg. „Wer hingegen Bürgergeld bezieht, darf die ersten 100 Euro eines Minijobs komplett in die eigene Tasche stecken. Das kann doch nicht richtig sein!“

Andreas Freund hat recht: Das neue Bürgergeld, früher „Hartz IV“, wird durch das Sozialgesetzbuch (SGB) II geregelt. Die Grundsicherung jedoch findet sich im SGB XII. Die Richtlinien zum Hinzuverdienst sind unterschiedlich – obwohl Empfängerinnen und Empfänger beider Leistungen ansonsten nach fast identischen Regeln behandelt werden. Die monatliche Geldleistung vom Amt zum Beispiel ist gleich hoch. „Genau das ist eine schreiende Ungerechtigkeit“, so Andreas Freund. „Es ist doch sonst alles gleich. Dieselben Kosten. Der eine darf, der andere nicht. Das kann doch nicht richtig sein!“

Auch der SoVD in Schleswig-Holstein hält die Regelung für nicht mehr zeitgemäß. „Wer Geld vom Amt bekommt und sich etwas dazu verdienen möchte, sollte dort Unterstützung finden“, so der SoVD-Landesvorsitzende Alfred Bornhalm. „Es ist nicht nachzuvollziehen, warum der eine im Jobcenter die ersten 100 Euro komplett behalten darf, der andere beim Sozialamt aber nur 30 Prozent. Die Politik muss das so schnell wie möglich ändern!“

Das wünscht sich Andreas Freund. Er sagt: „Am schlimmsten ist, dass ich durch meine Krankheit nicht mehr selbst für meinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Aber zumindest etwas hinzuverdienen – und das dann auch behalten, das würde ich gern.“

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Weichen für die Zukunft des SoVD gestellt

Weichen für die Zukunft des SoVD gestellt – Alfred Bornhalm bis zum Herbst des Jahres zum Präsidenten des Bundesverbandes gewählt

07.03.2023

Auf seiner außerordentlichen Bundesverbandstagung am 3. März unter dem Motto „Unser Weg in die Zukunft“ hat der SoVD-Bundesverband in Berlin Weichen gestellt. Die Delegierten sprachen sich mit klarem Votum für Strukturveränderungen aus.

Antrag-zur-Erwerbsminderungsrente--Wie-bin-ich-krankenversichert

Nachdem Michaela Engelmeier als neue Vorstandsvorsitzende des SoVD im September letzten Jahres hauptamtlich an die Spitze des Bundesverbandes kam, wurden jetzt die Voraussetzungen für eine Strukturreform im Verband getroffen, mit dem Ziel, die Bundesverbandsspitze zu professionalisieren. Künftig soll ein hauptamtlich geführter Vorstand das ehrenamtliche geführte Präsidium ersetzen.  

Mit großer Mehrheit stimmten die Delegierten in Berlin einer dafür angepassten Verbandssatzung zu.
Bis zum Wirksamwerden der neuen Verbandssatzung im Herbst des Jahres ist der Landesvorsitzende des SoVD in Schleswig-Holstein Alfred Bornhalm ebenfalls mit ganz großer Mehrheit zum ehrenamtlichen Präsidenten des Bundesverbandes gewählt worden. 

„Ich freue mich über die tatkräftige Unterstützung des neuen Kurses durch die Bundesverbandstagung. Jetzt sind die Weichen für die Zukunft gestellt. Als „Übergangspräsident“ will ich mit dafür sorgen, dass Kurs gehalten wird und die Reform bis zum Herbst des Jahres abgeschlossen werden kann“, so der neue Präsident.

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Jahrgang 1962 und Rente

Jahrgang 1962 und Rente: Wann geht es in den Ruhestand?

28.02.2023

Der Renteneinstieg hängt IMMER von Ihrem Jahrgang ab. Wenn Sie 1962 geboren wurden, haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere Möglichkeiten, in den Ruhestand zu starten. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten vor.

Jahrgang_1962_und_Rente

Wenn wir über den Einstieg in die gesetzliche Rente sprechen, ist vor allem eines wichtig: das gesetzliche Renteneintrittsalter – auch Regelaltersgrenze genannt. Das ist der Zeitpunkt, an dem Sie definitiv ohne Abschläge in die „normale“ Standard-Altersrente rutschen können.

Für den Jahrgang 1962 liegt diese Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und acht Monaten. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie in die Regelaltersrente.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Nur etwa die Hälfte der Deutschen arbeitet tatsächlich bis zum Erreichen dieser Altersgrenze. Alle anderen beginnen Ihren Ruhestand deutlich früher. Oft rund um das Alter 63. Und auch mit dem Jahrgang 1962 ist das möglich.

Grundsätzlich stehen Ihnen drei unterschiedliche Optionen der vorgezogenen Altersrente zur Verfügung. Wir stellen alle drei konkret für Ihren Jahrgang vor. Allgemeine Infos zu diesem wichtigen Punkt erfahren Sie in diesem Beitrag.

Da gibt es die Altersrente für …

Wir beginnen mit der „besten“ Variante. Für diese benötigen Sie den Schwerbehindertenausweis.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Den SB-Ausweis erhalten Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Das ist die magische Grenze – darunter erfüllen Sie die Voraussetzung für diese Rentenart nicht.

Außerdem benötigen Sie auf Ihrem Rentenkonto insgesamt 35 Versicherungsjahre. Hier zählt nicht nur Arbeit mit, sondern zum Beispiel auch die Kindererziehung oder Phasen der Arbeitslosigkeit.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Kommt beides zusammen, dürfen Sie genau zwei Jahre vorher in eine abschlagsfreie Rente. Für Ihren Jahrgang 1962 bedeutet das: Statt bis 66 und acht Monate zu warten, geht es bereits mit 64 Jahren und acht Monaten.

Ohne Abzüge. Der Ehrlichkeit wegen müssen wir aber hinzufügen: Natürlich ist die Rente trotzdem niedriger, als wenn Sie noch zwei Jahre weiter gearbeitet hätten. Denn in diesen 24 Monaten kämen weitere Rentenpunkte hinzu. Durch Sie und Ihren Arbeitgeber.

Bis zu fünf Jahre früher in Rente

Das Tolle an der Rente mit Schwerbehinderung ist aber, dass Sie theoretisch bis zu fünf Jahre früher in den Ruhestand kommen. Ganz legal, ohne Tricks und Arbeitslosigkeit.

Falls Ihnen also die zwei Jahre nicht reichen, können Sie noch einmal bis zu drei Jahre früher in die Rente – dann mit Abschlägen. Jeder weitere Monat schlägt mit 0,3 Prozent zu Buche. Gehen Sie den ganzen Weg und scheiden bereits mit 61 und acht Monaten aus dem Job aus, müssten Sie also auf 10,8 Prozent Ihrer Brutto-Rente verzichten.

Wichtiger Hinweis: Von Ihrer Brutto-Rente geht in jedem Fall noch der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das sind rund elf Prozent.

Altersrente mit 45 Versicherungsjahren

Sie haben keinen aktuellen Schwerbehindertenausweis? Aber Sie möchten trotzdem in die abschlagsfreie „Frührente“? Dann benötigen Sie nicht 35, sondern 45 Versicherungsjahre.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Damit sind wir bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte angekommen. Auch über diesen Weg kommen Sie genau zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Also frühestens mit 64 und acht Monaten beim Jahrgang 1962.

Das Problem in der Praxis ist in dieser Rentenvariante die Wartezeit. Denn wesentliche Phasen aus Ihrem Leben zählen hier vielleicht nicht mit. Angefangen bei der Arbeitslosigkeit – hier wird nur Arbeitslosengeld I berücksichtigt, und auch nicht kurz vor der Rente – bis zu einer wirklich ungerechten Regelung bei der Erwerbsminderungsrente.

Über diesen Zeitraum hinaus geht es aber nicht früher in Rente. Auch nicht mit zusätzlichen Abschlägen. Wenn Ihnen die zwei Jahre also nicht reichen und Sie nicht schwerbehindert sind, bleibt nur noch die dritte der gängigen Rentenoptionen.

Altersrente für langjährig Versicherte

In den Medien wird diese häufig mit der „besonders langjährigen“ verwechselt. Es gibt aber große Unterschiede.

Zum einen geht hier nichts ohne Abschlag. Ab dem ersten Monat unterhalb der Regelaltersgrenze – wir erinnern uns, 66 Jahre und acht Monate – verlieren Sie hier 0,3 Prozent. Wenn Sie es sich leisten können, ist ein Rentenbeginn zum 63. Geburtstag drin. Jetzt mit einem Abzug von 13,2 Prozent.

„Nicht vergessen: Zusätzlich zum Abschlag geht noch der Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung weg! Noch einmal rund elf Prozent weniger.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Die „Rente mit 63“ muss man sich also leisten können – und wollen. Wenn Sie dazu bereit sind, ist der Rentenbeginn jedoch sehr flexibel. Irgendwo zwischen Ihrer Regelaltersgrenze und dem 63. Geburtstag.

Einzige, wirklich einzige Voraussetzung, sind die 35 Versicherungsjahre, die wir bereits von der Altersrente für schwerbehinderte Menschen kennen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Neben der Rente hinzuverdienen?

Wichtig ist noch die Frage, wie es um einen möglichen Nebenjob bestellt ist. Mit Regelaltersrente können Sie schon seit vielen Jahre so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Anders war das lange Zeit für die hier vorgestellten vorgezogenen Renteneinstiege. Doch seit Anfang 2023 gibt es auch hier keine Begrenzungen mehr.

Ganz konkret heißt das: Sobald Sie Ihre Altersrente beziehen, dürfen Sie „nebenbei“ unbegrenzt hinzuverdienen. Ohne, dass Ihre Rente gekürzt wird.

Fazit

Eigentlich müssten Sie mit Baujahr 1962 arbeiten, bis Sie 66 und acht Monate alt sind. Doch durch die unterschiedlichen Varianten der vorgezogenen Altersrente ist das nicht unbedingt notwendig.

Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen der Wartezeit erfüllen. Vielleicht ist ein Schwerbehindertenausweis zu haben? Und schauen Sie auf Ihre letzte Rentenauskunft. Darin finden Sie wichtige Informationen zur voraussichtlichen Rentenhöhe und vor allem zu den bisher erreichten Wartezeiten. Im Zweifel lassen Sie sich kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

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Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024

Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024: Und wenn ich da schon Altersrente bekomme?

31.01.2023

Zum Juli 2024 erfolgt endlich die lang ersehnte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für all diejenigen, deren Rente bereits vor 2019 bewilligt wurde. Doch was passiert, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehen? Gehen Sie dann wieder leer aus?

Zum Juli 2024 erfolgt endlich die lang ersehnte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für all diejenigen, deren Rente bereits vor 2019 bewilligt wurde.

Die Ungerechtigkeit ist schon lange bekannt – und wirklich behoben wird sie auch im Juli 2024 nicht. Aber immerhin wird es zu diesem Zeitpunkt deutlich mehr Geld für die sogenannten Bestandsrentnerinnen und Rentner wegen Erwerbsminderung geben.

Worum geht es?

Wer so krank ist, dass er dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, bekommt unter gewissen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Weil Sie in dieser Situation noch sehr jung sein können, wird die EM-Rente künstlich hoch gerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) tut also so, als ob Sie weitergearbeitet hätten. Andernfalls würde Ihre Rente wegen Erwerbsminderung extrem niedrig ausfallen.

Diese Hochrechnung nennt sich Zurechungszeit. Und seit 2019 erfolgt diese bis zur Regelaltersgrenze.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Doch das war nicht immer so. Vor 2019 endete die Zurechnungszeit deutlich früher – und wurde dann stufenweise immer wieder angehoben. Mit anderen Worten: Je eher Sie Ihre Erwerbsminderungsrente zum ersten Mal erhalten haben, desto geringer dürfte diese sein. Und das ist ungerechnet.

Welche Verbesserungen wird es 2024 geben?

Wichtig: Die erhöhten Renten im Bestand werden erst im Juli 2024 ausgezahlt. Nicht früher. Wie hoch der Rentenzuschlag ausfällt, hängt davon ab, wann genau Sie Ihre EM-Rente zum ersten Mal erhalten haben.

Sie beziehen Ihre Rente wegen Erwerbsminderung noch länger? Dann gehen Sie bei der Erhöhung im Juli 2024 leer aus. Denn weil erst 2001 die Abschläge zur Erwerbsminderungsrente eingeführt wurden, will der Gesetzgeber an dieser Stelle neue Ungerechtigkeiten vermeiden. Zumindest wird so argumentiert.

Gibt es das Geld auch, wenn ich zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehe?

Viele Menschen werden sich nun zwei Fragen stellen: Warum erst im Juli 2024, wenn diese Ungerechtigkeit schon seit so vielen Jahren besteht? Und wie sieht es aus, wenn ich zu diesem Zeitpunkt gar kein EM-Rentner mehr bin? Sondern bereits eine Altersrente erhalte?

Nun, die erste Frage können wir leider nicht beantworten. Viele Jahre lang fehlte der politische Wille, den sogenannten Bestand finanziell besserzustellen. Eine wirklich gerechte Lösung ist die einmalige Erhöhung auch nicht – das haben unsere Kollegen in Berlin nachgerechnet.

Und jetzt – da das Gesetz endlich verabschiedet wurde – dauert es wieder mehr als ein Jahr, bis die Menschen das zusätzliche Geld erhalten. Eine wirklich überzeugende Begründung für die späte Auszahlung gibt es nicht.

Doch genauso interessant ist die Frage, wie es beim Wechsel in die Altersrente aussieht. Gilt die Rentenanpassung auch in diesem Fall?

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Ja, das ist die gute Nachricht in diesem Beitrag: Die Rentenerhöhung im Juli 2024 gilt auch für Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Erwerbsminderungs-, sondern in der Altersrente sind. Ohne Abstriche.

Fazit

Wir müssen leider festhalten, dass die Anpassung für den „Bestand“ in der EM-Rente nicht so hoch ausfällt wie erhofft. Es wird keine wirkliche Gleichstellung mit denjenigen erfolgen, die ihre Rente wegen Erwerbsminderung erst seit 2019 beziehen. Positiv bleibt jedoch festzuhalten, dass die Erhöhung auch dann greift, wenn Sie nur „ehemaliger“ Erwerbsminderungsrentner sind und mittlerweile eine Altersrente beziehen.

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Mit Bürgergeld-Rechner Ansprüche prüfen

Mutterschutz nach Krankengeld

25.01.2023

Seit Januar gibt es das neue Bürgergeld. Mit einem Rechner der Stiftung Warentest lässt sich die Höhe kalkulieren.

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Auf der Website der Stiftung Warentest lässt sich online die Höhe des möglichen Bürgergelds berechnen. fizkes / Adobe Stock

Das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) wurde zum Jahresbeginn vom Bürgergeld abgelöst. Damit hat sich manches geändert, unter anderem sind die monatlichen Regelsätze um etwa 50 Euro gestiegen.

Viele Fragen, etwa zum Schonvermögen oder der Angemessenheit der Wohnung, beantwortet der SoVD auf seiner Themenseite zum Bürgergeld.

Daten eingeben und Höhe berechnen lassen

Wie hoch das Bürgergeld individuell ausfällt, hängt vom Bescheid des Jobcenters ab. Eine erste Orientierung bietet der Bürgergeld-Rechner der Stiftung Warentest. Basierend auf den Angaben zu Kaltmiete und Heizkosten, der Kinderzahl sowie der Höhe des Einkommens, liefert der Rechner einen Richtwert.

Auch mögliche Zuschläge für Alleinerziehende fließen in die Berechnung ein.

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EM-Rente: Jetzt vorzeitig Altersrente beantragen?

EM-Rente unbefristet: Jetzt vorzeitig Altersrente beantragen?

15.12.2022

Wenn die Erwerbsminderungsrente unbefristet bewilligt wurde, läuft sie erst beim Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Es sei denn, Sie möchten schon vorher in die Altersrente. Wie das geht und ob das überhaupt sinnvoll sein kann – darum geht es in diesem Beitrag.

EM-Rente_unbefristet_-_jetzt_vorzeitig_Altersrente_beantragen

In den meisten Fällen werden EM-Renten befristet ausgestellt. Ein Jahr, zwei oder auch drei Jahre. In dieser Konstellation kommt es für die betroffenen Menschen vor allem darauf an, rechtzeitig eine Verlängerung zu erreichen. Es sei denn, die Gesundheit lässt eine Rückkehr in den alten Beruf zu.

Man sollte also meinen, dass die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen Erwerbsminderung die meisten Menschen komplett zufrieden stellt. So ist es auch in der Praxis. Außer dann, wenn man sich der eigenen Regelaltersgrenze nähert. In dieser Situation kommen immer wieder Mitglieder zu uns – mit dem Wunsch, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen. Oftmals eine Rente mit Schwerbehinderung.

Aber warum kommt man auf diese Idee?

EM-Rente vorzeitig in Altersrente umwandeln

Beim Übergang von der EM- in die Altersrente gibt es eine Besonderheit, die Sie kennen sollten: Liegen zwischen dem Ende der Erwerbsminderungs- und dem Beginn der Altersrente weniger als 24 Monate, tritt ein Bestandsschutz ein.

Das bedeutet: Ihre Altersrente kann niemals niedriger sein als die zuvor bezogene EM-Rente. Da die Erwerbsminderungsrente in den allermeisten Fällen höher ausfällt als die prognostizierte Altersrente, ist das ein guter Deal.

Warum sollte man also auf die Idee kommen, aus dieser komfortablen Lage vorzeitig auszubrechen?

In der Regel gibt es keinen schwerwiegenden Grund, von der EM- in eine vorgezogene Altersrente zu gehen. Mitglieder, die mit diesem Wunsch in unsere Sozialberatung kommen, kann man davon in den allermeisten Fällen abraten. Und zwar mit folgendem Hintergrund:

Ihre Erwerbsminderungsrente wird bei der Bewilligung hochgerechnet. Inzwischen bis zu Ihrer individuellen Regelaltersgrenze – das war übrigens nicht immer so. Diese sogenannte Zurechnungszeit bewirkt, dass die Zahlung an Sie deutlich höher ausfällt. Denn Sie werden so gestellt, als ob Sie mit Ihrem bisherigen Verdienst weitergearbeitet hätten. Bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters.

„Wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Ende Ihrer Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechseln, greift ein Bestandsschutz. Auch bei einer vorgezogenen Altersrente.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Gehen Sie jetzt den Schritt in die vorgezogene Rente, wird die Zurechnungszeit wieder heruntergerechnet. Um die Anzahl der Monate, die Sie vorzeitig in die Altersrente gehen. Das wiederum führt dazu, dass Ihre Rente gekürzt wird. Zumindest im Grundsatz.

Aber: Wenn Sie im innerhalb von 24 Monaten nach dem Auslaufen Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung in eine Altersrente wechseln, greift der schon oben angesprochene Bestandschutz. Auch bei einer vorgezogenen Altersrente.

2023: Neue Regeln beim Hinzuverdienst

Ab dem 01.01.2023 könnte sich an dieser eindeutigen Betrachtungsweise jedoch etwas ändern. Denn ab diesem Zeitpunkt entfallen in der gesetzlichen Rentenversicherung die Hinzuverdienstgrenzen. In der Praxis bedeutet das, dass Sie im Rahmen Ihrer vorgezogenen Altersrente so viel hinzuverdienen können, wie Sie möchten. Freilich geht das nur, wenn sich Ihre gesundheitliche Verfassung zu diesem Zeitpunkt auf einem Level bewegt, auf dem das möglich ist.

Der springende Punkt ist: Im Rahmen der Erwerbsminderungsrente steigt die Hinzuverdienstgrenze zwar auch – aber ab einem gewissen Einkommen wird Ihre Rente eben immer noch gekürzt. Mit dieser neuen Rechnung muss man sich einen geplanten Wechsel von der EM- in die Altersrente also noch einmal anschauen.

Auch die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen Erwerbsminderung steigt 2023 deutlich an.

Fazit

Grundsätzlich ist der vorzeitige Wechsel von einer EM-Rente in eine Altersrente für Sie keine Verbesserung. Durch den Bestandsschutz verlieren Sie jedoch auch kein Geld. Wir müssen abwarten, wie sich das Auslaufen der Hinzuverdienstgrenze ab 2023 auf diese Rechnung auswirkt.

Doch eines ist sicher: Nur wer gesundheitlich überhaupt dazu in der Lage ist, neben der Rente ein größeres Einkommen zu erwirtschaften, kann von dieser Änderung profitieren. Daher bleibt es bei der schon bekannten Warnung: In den allermeisten Fällen sollten Sie Ihre Erwerbsminderungsrente bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter ausreizen.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Weihnachtsgeschenke für die Tafel

SoVD Bad Oldesloe macht Menschen, die auf die Tafel angewiesen sind, eine Freude

Leider ist unser Sozialstaat nicht so gut aufgestellt, wie manch ein Politiker denkt. Die Diskussion um das Bürgergeld hat dies deutlich gezeigt, haben doch Menschen, die diese Not nicht kennen, darüber entschieden, dass ein nicht ganz so guter Gesetzesentwurf, noch weiter verschlechtert wurde.

Das Bürgergeld sollte den Menschen ein Stück Würde zurückgeben und Teilhabe ermöglichen, so das ursprüngliche Ziel, denn viele Menschen sind unverschuldet in ihre prekäre Situation geraten. Durch die Ausübung von Sanktionen wird nur Widerstand und nicht Motivation erzeugt. So wird die Spaltung der Gesellschaft nicht überwunden werden. In unserem reichen Land gibt es viel zu viel arme und von Armut bedrohte Menschen. Menschen, die auf die Tafeln angewiesen sind. Erschreckenderweise nimmt die Anzahl der betroffenen Menschen weiter zu. Der SoVD Ortsverband Bad Oldesloe rief seine Mitglieder auf, Weihnachtsgeschenke für die Tafel in Bad Oldesloe zu packen. Wer wollte, sollte sein Geschenk mit zur Weihnachtsfeier am 27.11.22 mitbringen.

Einige der Mitglieder brachten sogar mehr als ein liebevoll eingepacktes Geschenk mit. Geschenke für Kinder wurden extra ausgewiesen
Bereits am nächsten Tag nahm Frau Franke von der Tafel in Bad Oldesloe die Geschenkeladung freudig überrascht entgegen.
„Wir wollten Menschen, die besonders wirtschaftlich bedürftig sind, eine Freude machen und wir wissen, dass dies nur eine Geste ist“ so der Ortsverbandsvorsitzende Andreas Guhr.

Bad Oldesloe. 06. Dezember 2022 / Pressemitteilung

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Ehrung für das Ehrenamt

SoVD Ehrung für das Ehrenamt

Der SoVD Ortsverband Zarpen hatte am 26.11. seine weihnachtliche 75 Jahr Feier. Zu den Ehrengästen zählten Gemeindevertreter von Zarpen und Rehhorst sowie Vorstandsvertreter von SoVD Kreis Stormarn und dem Landesverband.

Die Teilnehmer sind mit der Veröffentlichung des Bildes einverstanden. Auf dem Bild von links nach rechts: Hans- Otto Umlandt – stellv. Vors. Land, Manuela Fick – 1. Vors. Ortsverband Zarpen, Heidi Matthews – Ehrenamt Mitglied

Aus der 75 Jahr Chronik Zarpen wurden besondere Ereignisse mit den dazugehörigen Namen und Zahlen vorgetragen. Die Moderation wurde in Hoch- und Plattdeutsch gehalten. Selbst der Weihnachtsmann, der Geschenke an 70 Mitglieder verteilte, hat Platt geschnackt. Besonders war die Ehrung von Heidi Matthews. Sie wurde für 20 Jahre ehrenamtliche Mithilfe im Vorstand geehrt. Angefangen hat sie ihr Ehrenamt als Revisorin, wechselte dann um als Kassenwartin und ist jetzt schon viele Jahre als unsere Schriftführerin tätig. Außerdem trägt sie mit ihrem Mann jeden Monat die Mitglieder- Einladungen in Zarpen persönlich aus. Sie wurde mit einem großen Präsentkorb vom Ortsverband geehrt. Zu dieser Ehrung zählte auch das besondere Ehrenschild und die Urkunde die ihr vom stell. Vorsitzenden des Landes Hans- Otto Umlandt verliehen wurde. Frau Matthews ist ein Vorbild für ihr Engagement im Vorstand und bei den Mitgliedern. Wir sind stolz darauf sie in unserer Mitte zu haben und sind dankbar für ihren Einsatz im Ortsverband. Ohne diese Ehrenämtler wurde Verband- oder Vereinsleben nicht funktionieren. Deshalb ist es auch so wichtig Menschen für das Ehrenamt zu begeistern und ihnen dafür Dank und Respekt zukommen zu lassen.

Zarpen. 26. November 2022 / Pressemitteilung

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Wohngeld muss schnell bei den Menschen ankommen

Soziales Bündnis fordert Wohngeld muss schnell bei den Menschen ankommen

Am 25.11. beschäftigte sich der Bundesrat mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz, damit dieses zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.


Die kommunalen Verwaltungen müssen alles tun, damit das Geld zügig bei den Anspruchsberechtigten ankommt, fordert das soziale Bündnis des Kreises Stormarn, bestehend aus SoVD und DGB. „Wir brauchen mehr Personal in den Wohngeldstellen und eine Informationskampagne, denn viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben“, sagte der DGB Kreisvorsitzende Joachim Sauer.
Durch die Reform sollen Rentner und Rentnerinnen, Geringverdiener und Familien unterstützt werden. Ebenso haben Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, in der Regel Anspruch auf Wohngeld. „Wir fordern die Kommunen im Kreis Stormarn auf, offensiv potentiell Wohngeldberechtigte auf ihre Ansprüche hinzuweisen und dafür auch umfassende Informationsmaterialien in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen. Ebenso sollten soziale Einrichtungen, Ver-bände, Kirchen und Gewerkschaften als Multiplikatoren einbezogen werden. SoVD und DGB werden in ihrer Mitgliedschaft für das erweiterte Wohngeld werben, damit Menschen mit geringen Einkommen ihre Wohnkosten auch in der Energiekrise weiterhin tragen können“, sagte der SoVD-Kreisvorsitzende Andreas Guhr.
Die Behörden ständen nun vor der großen Herausforderung, die Anträge in einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Schon heute variiert der Bewilligungszeitraum zwischen 4 Wochen und 10 Monaten. „Die Menschen brauchen das Geld jetzt. Wir fordern die Stadt auf, umgehend zusätzliches Personal in den Wohngeldstellen zur Verfügung zu stellen, damit die Anträge schnell bearbeitet werden können. Schon heute sind viele Wohngeldstellen unterbesetzt. Die Wohngeldreform wird nur erfolgreich, wenn sie von ausreichend Personal unter guten Arbeitsbedingungen umgesetzt wird“, so das soziale Bündnis.
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von aktuell 600.000 auf ca. 2 Millionen. Der ausgezahlte Wohngeldbetrag erhöht sich durchschnittlich von heute 180 Euro monatlich auf zukünftig 370 Euro im Monat. Durch die Reform werden Haushalte mit geringem Einkommen zielgerichtet unterstützt, um in der Krise weiterhin ihre Wohnkosten tragen zu können. Die Auszahlung des Wohngeldes wird voraussichtlich erst Monate nach Antragsstellung erfolgen. Sie gilt jedoch rückwirkend. „Deshalb brauchen wir ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, damit niemand in der Zwischenzeit die Wohnung verliert“ fordert Guhr.

V.i.S.d.P.: DGB-Region Schleswig-Holstein Südost, Melanie Meyer

Kreisverband Stormarn. 25.11.2022 / Pressemitteilung

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Weniger Schonvermögen, mehr Sanktionen

Einigung beim Bürgergeld: Weniger Schonvermögen, mehr Sanktionen

22.11.2022

Das Bürgergeld kann zum Januar 2023 eingeführt werden. Der SoVD kritisiert, dass Betroffene stigmatisiert werden, statt Vertrauen zu erhalten.

buergergeld-vermittlungsausschuss

Mit dem Bürgergeld steigen die Regelsätze in der Grundsicherung. Doch viele andere Verbesserungen sind nach dem Kompromiss erheblich verwässert.Foto: Teona Swift / pexels

Nach der Blockade der Einführung des Bürgergelds durch die Unionsparteien im Bundesrat zeichnet sich jetzt eine Lösung ab. Vor der Tagung des Vermittlungsausschusses am Mittwoch sind erste Details bekannt geworden.


An der geplanten Höhe der Grundsicherung – ab Januar 502 Euro im Monat – gibt es keine Änderung, es kommt jedoch gegenüber dem Gesetzentwurf zu Verschärfungen bei Karenzzeiten und dem Schonvermögen.

Erleichterungen bei Wohnung und Schonvermögen zurückgenommen

Das Schonvermögen soll im ersten Jahr des Bezugs demnach bei 40.000 Euro und 15.000 Euro pro weiterer Person im Haushalt liegen. Im ursprünglichen Entwurf waren 60.000 und 30.000 pro Person vorgesehen. Die Zeitspanne dafür, wird ebenso wie die Karenzzeit, in der die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft wird, von zwei Jahren auf eines verkürzt.
Zudem werden die Sanktionsmöglichkeiten deutlich weniger aufgeweicht als zuvor angedacht. Während im Gesetzentwurf geplant war, keine Sanktionen in den ersten sechs Monaten auszusprechen, wird diese „Vertrauenszeit“ nun gestrichen und Grundsicherungsbeziehende müssen bei fehlender Mitwirkung direkt mit Sanktionen rechnen.

SoVD: Bürgergeld in dieser Form keine Überwindung von Hartz IV

Der SoVD kritisiert, dass es damit nicht gelingt, das Hartz-IV-System zu überwinden. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michael Engelmeier stellt in einem Statement fest: „Mit der Streichung der Vertrauenszeit wurde der Reform ein Herzstück genommen. Es ist traurig, dass ein neues, auf Vertrauen setzendes Klima, keine Mehrheit gefunden hat. Hier erinnere ich immer wieder daran: nur 3 Prozent der Leistungsbezieher* werden überhaupt sanktioniert. Statt die Vertrauenszeit zu erhalten und damit den Weg frei zu machen für einen zugewandten Sozialstaat, verfallen wir wieder in alte Hartz-IV-Muster. Daher fordere ich: Die pauschale Stigmatisierung der Betroffenen muss aufhören.“
Grundsätzlich begrüßt der Verband, dass das neue Bürgergeld den Betroffenen mehr Sicherheit gibt. Sie wissen nun, dass ab 2023 etwas mehr Geld in ihrem Portemonnaie ist, um im Supermarkt einkaufen zu können. Die 53 Euro mehr reichen aus Sicht des SoVD trotzdem nicht aus, um das Existenzminimum zu sichern. 

Zusammen mehr erreichen

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