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Ulrike Koether

Die Super-Rente

Die Super-Rente: 45 Versicherungsjahre und Schwerbehinderung

16.06.2022

Träumen auch Sie davon, einige Jahre früher in die Altersrente einzusteigen? Im optimalen Fall sogar mit minimalen oder überhaupt keinen Abschlägen? Möglich ist das mit einem aktuellen SB-Ausweis. Aber auch wenn Sie 45 Versicherungsjahre erfüllen, winkt eine vorgezogene Rente ohne Abzüge. Da stellt sich natürlich die Frage: Was, wenn beides zusammenkommt?

Die_Superrente

Sowohl die Altersrente für schwerbehinderte Menschen als auch die für besonders langjährig Versicherte bieten Ihnen die Option, genau zwei Jahre früher ohne Abschlag eine Altersrente zu beziehen. Wer noch zeitiger aus dem Berufsleben ausscheiden möchte, muss entweder dauerhaft auf einen Teil seiner Rente verzichten oder den Weg über andere Lohnersatzleistungen gehen.

In jedem dieser Fälle sollten Sie eine fachmännische Beratung in Anspruch nehmen. Zumindest bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie darüber hinaus weitere offene Fragen klären möchten, können Sie sich gern an uns wenden.

Schwerbehinderung + 45 Beitragsjahre: Wann kann ich in Rente?

Falls Sie tatsächlich ohne Rentenabschläge in den Ruhestand starten möchten, gibt es keinen Zaubertrick, mit dem Sie sich noch vor diesen zwei Jahren aus der Firma verabschieden können. SB-Ausweis und 45 Versicherungsjahre – beide „Errungenschaften“ bringen Sie maximal zwei Jahre vor der sogenannten Regelaltersgrenze in die Rente.

Harmut aus Süderbrarup ist Jahrgang 1960. Seine Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und vier Monaten. Da Hartmut jedoch seit seiner Lehre ununterbrochen gearbeitet hat, wird er bald seine 45 Jahre auf dem Rentenkonto beisammen haben.
Dann kann er genau zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Also mit 64 Jahren und vier Monaten. Nicht früher – selbst wenn er die 45 Jahre bereits mit 63 erreichen sollte.

Das gleiche Beispiel könnten wir auch mit Schwerbehindertenausweis vorstellen:

Hartmuts Frau Rita verfügt zwar nur über 37 Jahre Wartezeit, dafür hat sie jedoch einen unbefristeten SB-Ausweis. Da man für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen lediglich 35 Versicherungsjahre vorweisen können muss, könnte Rita ebenfalls zwei Jahre früher in die Rente. Da auch sie im Jahr 1960 geboren wurde, darf sie mit 64 und vier Monaten ohne Abschläge eine Altersrente beziehen.


Früher geht es nicht. Höchstens mit finanziellen Abstrichen.

Ihre-persoenliche-Regelaltersgrenze

Bis wann Sie arbeiten müssen, hängt von Ihrem Jahrgang ab.

Und jetzt kommen wir zur spannenden Frage:

Was würde passieren, wenn Hartmut nicht nur über 45 Versicherungsjahre auf seinem Rentenkonto verfügen würde, sondern darüber hinaus auch noch über eine aktuelle Schwerbehinderung? Also einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50?

Gar nichts. Denn Sie können nur eine Form der vorzogenenen Altersrente in Anspruch nehmen. Falls Sie beide Voraussetzungen erfüllen – also Schwerbehinderung und die 45-jährige Wartezeit – dann erhalten Sie automatisch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Fazit

Egal ob Sie 45 Jahre gearbeitet haben, schwerbehindert sind oder beide Kriterien erfüllen: Eine Super-Rente, mit der Sie noch früher als zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand kommen, gibt es nicht.

Zwei Jahre früher. Ohne Abschläge. Das ist momentan das Optimum. Alles andere ist mit Abschlägen verbunden.

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Wichtiger Tag für die Sozialpolitik

Wichtiger Tag für die Sozialpolitik

Berlin / 03.06.2022

SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Endlich werden langjährige Forderungen des SoVD umgesetzt – vor allem beim Mindestlohn und den Erwerbsminderungsrenten.“

Berlin. Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Freitag nicht nur den Bundeshaushalt verabschieden, sondern auch zentrale sozialpolitische Maßnahmen wie die Ausweitung der Minijobgrenze, die Wiedereinführung des Nachholfaktors und die jährliche Rentenanpassung. Auch der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde steigen und Leistungen für Erwerbsminderungsbestandrenten werden endlich verbessert.

SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Wir begrüßen, dass diese langjährige Forderung des SoVD zum 1. Oktober umgesetzt wird und die Löhne für über sechs Millionen Menschen steigen werden. Das ist gerade in der aktuellen Situation mit Rekordinflation und den enormen Preissteigerungen für viele Menschen schlichtweg existenziell und damit ein wichtiges Zeichen, dass sie nicht vergessen werden. Aber: Ein Vorziehen der Mindestlohnanhebung wäre noch besser gewesen, ebenso wie ein Mindestlohn von 13 Euro.“

Viele Jahre hat sich der SoVD dafür eingesetzt, dass die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner*innen aus den Jahren 2014 und 2019 auch auf den Bestand ausgeweitet werden. Das am Nachmittag zur Abstimmung stehende Rentenpaket sieht Zuschläge in Höhe von 7,5 Prozent und 4,5 Prozent vor, gestaffelt nach dem erstmaligen Bezug einer Erwerbsminderungsrente.

„Vor dem Hintergrund, dass eine Erwerbsminderung ein zentrales Armutsrisiko ist und ein Großteil der EM-Rentnerinnen und -rentner auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sind, ist das insgesamt sehr zu begrüßen. Um eine vollständige Angleichung zu erreichen, sind Zuschläge in Höhe von 8 bzw. 13 Prozent notwendig. Offenbar ist den Sozialpolitikerinnen und -politikern ein finanzieller Rahmen gesetzt worden. Dass jedoch an anderer Stelle Milliarden ausgegeben werden, aber für diese Kleinstrentnerinnen und -rentner kein Geld übrig sein soll, ist für den SoVD ein rentenpolitischer Skandal“, ergänzt Bauer.

V.iS.d.P.: Peter-Michael Zernechel

Weitere Pressemitteilungen:

Versorgung für alle sicherstellen

Versorgung für alle sicherstellen

25.05.2022

 

Bei der SoVD.TV-Sendung am 25. Mai ging es um den Zustand der öffentlichen Gesundheitsversorgung in Deutschland und damit verbundene Probleme und Aufgaben.

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Moderator Peter-Michael Zernechel mit den zugeschalteten Gästen Kathrin Vogler (li.) und Stefan Schwartze. Foto: Wolfgang Borrs

Zu Gast waren Stefan Schwartze, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Patient*innen, und Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linken sowie deren Obfrau im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Zudem gab es ein Interview mit Claudia Moll, Bevollmächtigte der Bundesregierung für die Pflege.

Eingangs ging es um die Lebenserwartung in Deutschland, die niedriger liegt als im westeuropäischen Vergleich. Stefan Schwartze nannte als Ursache eine mangelhafte Ernährung der Bevölkerung, den hohen Konsum von Alkohol und Tabak sowie einen eklatanten Bewegungsmangel.

Wer reich ist, lebt länger

Kathrin Vogler wies außerdem auf den Zusammenhang zwischen sozialem Status und Lebenserwartung hin. So lebten Menschen mit hohem Einkommen im Schnitt zehn Jahre länger als arme Menschen. Gründe dafür seien der fehlende Zugang zum Gesundheitssystem oder auch fehlende Kenntnisse über eigene Behandlungsansprüche, fügte Stefan Schwartze hinzu.

Eng mit der Frage nach der Gesundheit verbunden ist der große Komplex der Pflege. Die Gäste prognostizierten einen großen Bedarf an Pflegefachkräften für die Zukunft. In einem Interview stellte Claudia Moll viele Verbesserungen durch die Umsetzung des Koalitionsvertrages in Aussicht. Die Herausforderungen blieben dennoch groß, waren sich die Beteiligten einig.

Privatisierungen im Gesundheitswesen stoppen

Abschließend ging es um die zunehmende Privatisierung im Gesundheitswesen, die zur Folge habe, dass die Gesundheitsversorgung häufig kommerziellen Interessen unterliege. Dieser Trend dürfe sich nicht verstärken, so der Tenor der Gäste. Wichtig sei es, das Geld der Beitragszahlenden im System zu halten und damit eine hochwertige und für alle erreichbare Versorgung sicherzustellen.

Sendung im Video

Zusammen mehr erreichen

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Mitgliederversammlung

Unsere Griller Kostatin Krstev und Frank Fritzsche

Mitgliederversammlung vom Ortsverband Großensee

Der OV Großensee des Sozialverbandes Deutschland hat seine Mitglieder am 21. Mai zur Mitgliederversammlung ins Großenseer Dörphus geladen. Im Anschluss an das traditionelle Grillen, wurde ein Programm des Rettungssanitäters und Ausbilders Jens Simon, sowie die Ehrung langjähriger Mitglieder durchgeführt. Nach dem gemeinsamen Essen legte Jens Simon mit seinem interessanten Programm „Erste Hilfe für lebenserfahrene Menschen“ los. Den Anwesenden sind die typischen Symptome der altersbedingten Notfälle/Erkrankungen und die darauffolgenden Notmaßnahmen näher gebracht worden. Der einstündige Vortrag und dessen Inhalt wurde sehr realistisch, lebendig und auch humorvoll vermittelt. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis eines Rettungssanitäters, rundeten den durchweg interessanten und spannenden Vortrag von Jens Simon ab. Mit einem kleinen Präsent bedankte sich Dirk Bentien im Anschluss an den Vortrag bei Herrn Simon. Ich bin sehr dankbar, dass es weiterhin Menschen wie Herrn Simon gibt, die selbstlos und aus Spaß an der Freude anderen Mitmenschen zu helfen, ihre Freizeit opfern. Herr Simon ist extra für den Vortrag beim OV Großensee aus Hannover angereist. Im Anschluss an das Erste Hilfe Programm folgte ein gemeinsames Kaffeetrinken. Die Ehrung der Jubilare ist die Aufgabe des Ehrenvorsitzenden und langjährigen 1. Vorsitzenden Siegfried Ulrich. Geehrt wurde Frau Ingrid Hasskerl für ihre langjährige Mitgliedschaft im SoVD Deutschland OV Großensee.

 

Links im Bild: Unser Ehrenvorsitzende Siegfried Ulrichmit Ingrid Hasskerl. Rechts im Bild: Dirk Bentien und Jens Simon

Das zeichnet die Ortsverbände des Sozialverbandes aus. Wir sind füreinander da, merkte der 1. Vorsitzende Dirk Bentien an. Hier wird das „Miteinander“ noch gelebt und gepflegt. Das Grillgut wurde ebenfalls von zwei Mitgliedern des Vorstandes, dem stellvertretenden Vorsitzenden Frank Fritzsche und dem neu dazu gekommenen Beisitzer Kosta Krstev zubereitet. Es freut mich ganz besonders, dass ich Herrn Krstev für das Ehrenamt begeistern konnte. Er ist nicht nur ein überaus freundlicher und interessierter Mensch, sondern auch bereit sich für die gute Sache zu engagieren. Es ist schwer in diesen Zeiten Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen. Der Wille sich sozial einzubringen ist bei den Menschen vorhanden, nur die Zeit die so ein Ehrenamt manchmal in Anspruch nimmt ist in den Familien knapp geworden. Viele Menschen müssen einem Minijob nachgehen, um die steigenden Kosten für die Miete und den Lebensunterhalt aufzubringen. Das beide Elternteile in den Familien einer Arbeit nachgehen ist schon normal. Da ist Freizeit ein kostbares Gut und wird mit Freunden und der Familie verbracht. Da bleibt wenig Raum für das Ehrenamt. Um so mehr ist die Bereitschaft sich ehrenamtlich einzubringen, sei es im Sozialverband, dem Sportverein, der Freiwilligen Feuerwehr oder der Tafel nicht genug hervorzuheben und den Menschen zu danken.

Großensee / 21.05.2022

Energiepauschale: So bekommen auch Rentner die 300 Euro

Energiepauschale: So bekommen auch Rentner die 300 Euro

12.05.2022

Die von der Bundesregierung beschlossene Energiepauschale ist höchst umstritten. Vor allem deshalb, weil bestimmte Bevölkerungsgruppen davon ausgenommen sind. Zumindest auf den ersten Blick. Denn mit einem kleinen Trick kommen auch Rentnerinnen und Rentner an die 300 Euro.

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden mit dem September-Gehalt ihre Energiepauschale bekommen. Ganz automatisch. Allerdings nicht brutto für netto – denn die Energiepauschale wird versteuert. Ein Teil des Geldsegens wandert so direkt weiter an das Finanzamt. Für große Diskussionen sorgt vor allem, dass nur die arbeitende Bevölkerung von der Energiepauschale profitieren soll. Menschen, die bereits eine Rente beziehen – dazu zählt auch die Erwerbsminderungsrente – gehen leer aus. Wenn Sie also auf Arbeitslosengeld I oder II angewiesen sind, wird es für Sie wohl auch keine 300 Euro geben. Wie es beim Krankengeld aussieht, konnte uns bisher niemand beantworten. Sobald wir etwas erfahren, werden wir es natürlich hier mit Ihnen teilen.

Energiepauschale_-_So_kommen_Sie_an_Ihre_300_Euro

Auch Rentnerinnen und Rentner haben Aussichten, die 300 Euro über die Energiepauschale zu erhalten. Allerdings nur über einen Umweg.

Rentnerinnen und Rentner: Wie bekomme ich die Energiepauschale?

Doch es gibt einen Lichtblick am Horizont: Sollten Sie bereits eine Rente beziehen, kommen Sie über einen kleinen und nervigen Umweg an Ihre 300 Euro. Sie müssen in diesem Jahr, also 2022, einen Minijob ausüben. Ein Tag reicht bereits, sogar eine Stunde. Wichtig ist, dass Ihre Tätigkeit offiziell angemeldet ist.

Das kann bei einer Firma sein, theoretisch aber auch in einem Privathaushalt. Sobald Sie offiziell über den Minijob entlohnt werden, qualifizieren Sie sich für die Energiepauschale. Allerdings bekommen Sie das Geld nicht bereits im September.

Nein, die Kohle kommt in diesem Fall erst 2023 auf Ihrem Konto an. Und auch nur dann, wenn Sie zuvor eine Steuererklärung für das Jahr 2022 abgegeben haben. Extrem nervig und umständlich. Aber leider hat sich die Politik nicht auf eine einfachere Lösung einigen können – im Bundesrat wurde über einen Antrag abgestimmt, bei dem die Pauschale automatisch mit der Rente überwiesen worden wäre. Für alle Rentnerinnen und Rentner.

Fazit

Auch mit Rente ist es möglich, die 300 Euro zur Energiepauschale zu ergattern. Dafür müssen Sie in diesem Jahr mindestens einen Tag als Minijobber aktiv sein. Im kommenden Jahr folgt dann der zweite Teil Ihrer Hausaufgaben, und es ist eine Steuererklärung erforderlich. Über diese komplizierten Umweg sichern Sie sich das Geld auch als Rentner.

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Zur Obstblüte in das Alte Land

Der SoVD Bad Oldesloe fährt mit 70 Mitgliedern zur Obstblüte in das Alte Land

Auf einen Gehwagen angewiesen zu sein ist für Mitglieder des SoVD Bad Oldesloe kein Hindernis, an den Ausfahrten des Ortsverbandes teilzunehmen. Mit insgesamt 70 Mitgliedern fanden an zwei Tagen die Tagesfahrten in das wunderschöne Alte Land statt. Das umfangreiche Programm beinhaltete, neben einer interessanten Gästeführung in der Altländer Tracht und einem Spaziergang auf dem Deich, auch ein Mittagessen sowie die Besichtigung des Herzapfelhofes in Jork. Nach der Fahrt im Apfelexpress, die auch von den gebehinderten Senioren gut bewältigt werden konnte, stärkten sich die Teilnehmer bei Kaffee und Kuchen satt.

Bad Oldesloe / 27.04.2022

Mutterschutz nach Krankengeld

Mutterschutz nach Krankengeld

26.04.2022

Was passiert, wenn man unmittelbar vor dem Mutterschaftsgeld sehr lange krank ist und aus diesem Grund Krankengeld bezieht? Wie wirkt sich das auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld aus?

Mutterschutz_nach_Krankengeld

Länger als sechs Wochen krank – schon endet die Lohnfortzahlung, die Krankenkasse muss zahlen. Nun erhalten Sie das Krankengeld, das über den Daumen gerechnet rund 20 Prozent unter Ihrem bisherigen Netto-Einkommen liegt. In diesem Beitrag wollen wir uns anschauen, welche Auswirkungen eine lange Erkrankung auf die nun folgenden finanziellen Ansprüche hat.

Mutterschaftsgeld

Der sogenannte Mutterschutz beginnt normalerweise sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach. Um die werdende bzw. junge Mutter in dieser Zeit zu unterstützen, sind in dieser Phase verschiedene Leistungen vorgesehen. Diese hängen sowohl von Ihrer beruflichen Situation als auch von Ihrer Krankenkasse ab. Weitreichende und gute Informationen zu diesem Bereich finden Sie auf diesem Portal des Bundesfamilienministeriums.

Die wohl bekannteste Unterstüztung ist das Mutterschaftsgeld. Wie hoch dieses ausfällt, hängt von den 13 Wochen vor dem Mutterschutz ab. Die Krankenkasse betrachtet diesen Zeitraum und überweist Ihnen auf Grundlage, was Sie in dieser Zeit verdient haben, das Mutterschaftsgeld. Maximal allerdings 13 Euro pro Kalendertag. Im Normalfall zahlt Ihr Arbeitgeber dann die Differenz zum bisherigen Netto-Verdienst.

Vor dem Mutterschutz Krankengeld

Was passiert jetzt mit dem Mutterschaftsgeld, wenn Sie in den 13 Wochen zuvor nicht gearbeitet haben? Wenn Sie stattdessen Krankengeld beziehen mussten? Die Krankenkasse wird Ihnen wie oben beschrieben 13 Euro pro Kalendertag überweisen. Und der Zuschuss des Arbeitgebers?

Hier kommt es darauf an: Sind Sie weiterhin krankgeschrieben? Dann gibt es insgesamt nicht mehr als eine Zahlung in Höhe des Krankengeldes. Endet die Krankschreibung im Mutterschutz, stockt der Arbeitgeber bis zum letzten Netto-Einkommen auf.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie frühzeitig Kontakt zum Arbeitgeber und zur Krankenkasse aufnehmen, wenn Sie in der Schwangerschaft krankheitsbedingt länger ausfallen. So stellen Sie sicher, dass Sie keine unnnötigen finanziellen Nachteile erleiden.

Was passiert mit dem Anspruch auf Krankengeld?

Was passiert mit dem Anspruch auf Krankengeld?
Sobald Sie in den Mutterschutz rutschen, ruht Ihr Krankengeld. Trotzdem verringert sich der Anspruch auf diese Zahlung mit jeder Woche, in der Sie Mutterschaftsgeld erhalten.

Ein Beispiel:

Nadine hat noch 20 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Jetzt beginnt der Mutterschutz, insgesamt 14 Wochen. Im Anschluss bleiben ihr nicht 20 Wochen Krankengeld, sondern maximal noch sechs. Denn während des Mutterschaftsgeldes verringert sich auch die Anspruchszeit auf Krankengeld

Und nach der Aussteuerung bei Arbeitslosengeld?

Komplizierter ist es, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten. Also in einem Szenario, in dem das Krankengeld bereits ausgelaufen ist und Sie „ausgesteuert“ worden sind. Gehen Sie jetzt in den Mutterschutz, ist es wie beim Krankengeld: Das Arbeitslosengeld ruht. Im Anschluss können Sie die restlichen Wochen und Monate Ihres Arbeitslosengeldes beziehen.

Achtung beim ALG I

Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung ist mit einigen Besonderheiten verbunden. Denn nur wenn bei Ihnen die sogenannte „Nahtlosigkeitsregelung“ festgestellt wird, erhalten Sie das ALG I ohne Kompromisse. Lassen Sie sich im Zweifel bitte sozialrechtlich beraten.

Wenn Sie nach dem Mutterschutz Elterngeld beziehen, erhalten Sie dieses in voller Höhe neben dem Arbeitslosengeld. Aufgrund der Tatsache, dass Sie vorher lange auf Krankengeld angewiesen waren, erhalten Sie allerdings nur den Mindestsatz im Elterngeld – also 300 Euro im Monat. Dieses beziehen Sie dann jedoch ungekürzt neben dem Arbeitslosengeld.

Fazit

Vor allem eines ist wichtig: Lassen Sie sich rechtzeitig persönlich beraten, wenn Sie während der Schwangerschaft lange krankheitsbedingt ausfallen. Je nach Situation hat das Auswirkungen auf die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes. Während Sie diese Lohnersatzleistung beziehen, pausiert die Zahlung von Kranken- oder Arbeitslosengeld.

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Krankengeld und zwei Jobs

Krankengeld, zwei Jobs - wie wird das berechnet?

22.03.2022

Die Höhe Ihres Krankengeldes orientiert sich immer an Ihrem Verdienst im zuvor ausgeübten Arbeitsverhältnis. Aber wenn Sie zwei Jobs parallel gemacht haben? Wie funktioniert die Berechnung dann?

Krankengeld-und-zwei-Jobs

Das gesetzliche Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Ihr Krankengeld orientiert sich an zwei Zahlen – Ihrem Brutto- und Ihren Netto-Verdienst. Wie viel Ihnen die Krankenkasse tagesaktuell überweist, hängt also von Ihrem letzten Einkommen ab. 70 Prozent vom Brutto, aber gleichzeitig niemals mehr als 90 Prozent vom Netto. Als gute Faustformel sollten Sie daher mit einem Verlust von rund 20 Prozent Ihrer bisherigen Kaufkraft rechnen.

Zwei Jobs gleichzeitig: Was wird aus dem Krankengeld?

Schon bei der Berechnung des einfachen Krankengeldes verlieren viele Menschen den Durchblick. Was bedeutet es aber, wenn ich zwei Arbeitgeber habe, also jeden Monat auch zwei Gehälter bekommen habe, bevor ich langfristig erkrankt bin?

Glücklichweise wird die Rechnung an sich nicht komplexer. Es folgt eine geradezu logische Herangehensweise: Jetzt wird für beide Jobs getrennt voneinander der Anspruch auf Krankengeld ermittelt. Die Kollegen von Haufe haben hierzu ein fiktives Beispiel auf Ihrer Website zur Verfügung gestellt.

Diese Regelung gilt, wenn es sich um zwei versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse handelt. Das bedeutet: In beiden Jobs bekommen Sie Monat für Monat eine Lohnabrechnung, auf der Abzüge zur Krankenkasse, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu sehen sind. Nur in diesem Fall haben Sie im Krankheitsfall nach Ablauf von sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld. Sonst nicht.

Wenn Sie also einen „Hauptjob“ im Büro ausüben und am Wochenende als Minijobber kellnern, erhalten Sie nach sechs Wochen Krankheit nur für Ihren Vollzeitjob Geld von der Krankenversicherung.

 

Fazit

Das Krankengeld wird auf der Grundlage Ihres Arbeitslohns berechnet. 70 Prozent vom Bruttoverdienst, nicht aber mehr als 90 Prozent vom Netto. Üben Sie mehrere Jobs gleichzeitig aus, die allesamt versicherungspflichtig sind? Dann gibt es für jedes dieser Beschäftigungsverhältnisse das jeweilige Krankengeld. Für den Fall, dass Sie außerdem einem Minijob nachgehen, erhalten Sie für diese Tätigkeit kein Krankengeld.

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Jahreshauptversammlung

Jahreshauptversammlung im Ortsverband Bad Oldesloe

Der SoVD in Bad Oldesloe hat einen neuen Vorstand. Von den 1460 Mitgliedern fanden sich am 06.03.2022, 84 Mitglieder bei Kaffee und Kuchen im Restaurant Hauck, Hamberge zur Jahreshauptversammlung ein. In Anbetracht der Kriegssituation in der Ukraine erhoben sich die Anwesenden um den Invasionskrieg des Putin-Regimes zu verurteilen sowie der Opfer dieses Krieges zu gedenken.

Nach dem Bericht des Vorsitzenden und des Schatzmeisters, sowie deren Entlastung wurde ein neuer Vorstand gewählt.
Das bisherige zehnköpfige Gremium stellte sich komplett erneut zur Wahl: Andreas Guhr (Vorsitzender), Claus Sietz (Stellvertreter),Torsten Rehsöft (Schatzmeister), Ingried Klieboldt (Stellvertreterin),Kirsten Tüngel (Schriftführerin), Veronika Knödler (Stellvertreterin), Gudrun Timmann (Frauensprecherin), Gitta Rehsöft , Stellvertreterin), Diana Wild (Beisitzerin ), Elke Gimm (Beisitzerin).

Erweitert wurde das Team um zwei Beisitzerinnen, Brigitte Baars und Anita Kloda. Alle Vorstandsmitglieder wurden einstimmig gewählt. Zu den Revisoren kamen Anneli Meinefeld und Heidemarie Twehues hinzu und Sönke Horstmann wurde wieder gewählt. Lediglich Rosemarie Alberico scheidet nach 12 Jahren als Revisorin aus und wurde vom Vorsitzenden Andreas Guhr für ihr langjähriges Ehrenamt geehrt.

Bad Oldesloe / 06.03.2022

Hartz IV richtig beantragen

Hartz IV richtig beantragen

14.02.2022

In diesen Fällen gibt es Hilfe und Unterstützung, die Sie beantragen können. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Was wichtig ist, wie Anträge ausgefüllt werden müssen und was Ihnen genau zusteht, erläutern Ihnen gerne die Beraterinnen und Berater des SoVD.

Hartz-IV-richtig-beantragen

Das gesetzliche Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Hartz IV / Grundsicherung / Sozialhilfe

Ob bei Jobverlust oder Renteneintritt: Wenn das Geld nicht reicht, erhalten Sie staatliche Unterstützung.

Wir helfen Ihnen

Sozialinfo zur Grundsicherung während der Corona-Pandemie

Corona-Krise:
Grundsicherung

Wissenswertes rund um das Thema

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden zusätzlich zu den Regelleistungen in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Allerdings müssen die Unterkunfts- und Heizungskosten angemessen sein. Was angemessen ist, orientiert sich am örtlichen Mietspiegel. Kosten, die über die Obergrenze hinausgehen, müssen von den Leistungsempfänger*innen aus dem Regelsatz getragen werden. Ein Umzug wird dann angeraten. Im Rahmen der Corona-Pandemie gilt aber eine Sonderregel bei Neuanträgen: Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden in der tatsächlichen Höhe übernommen – die Angemessenheitsklausel ist also vorübergehend ausgesetzt.

Arbeitslosengeld II ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende und somit eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Umgangssprachlich wird das Arbeitslosengeld II auch als Hartz IV bezeichnet.

Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. bzw. 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder wenn sie keinen ausreichenden Anspruch auf das Arbeitslosengeld I (ALG I) haben oder wenn ihr ALG-I-Anspruch erschöpft ist. Sie sind hilfebedürftig, wenn Sie für sich oder gemeinsam mit Ihrer Familie nicht ausreichend für Ihren Lebensunterhalt sorgen können und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Ihre Angehörigen haben einen Leistungsanspruch, wenn sie mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Als Einzelperson bekommen Sie monatlich den Arbeitslosengeld-II-Regelsatz in Höhe von 446 Euro (ab 1. Januar 2021 für Alleinstehende). Der Regelbedarf deckt pauschal Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens. Auch die Teilnahme am soziokulturellen Leben soll mit den Regelsätzen abgedeckt werden. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zusätzlich übernommen. Außerdem können Sie ggf. verschiedene Mehrbedarfs- und Einmalzahlungen, u.a. bei Schwangerschaft und Geburt, Wohnungsersteinrichtung und Behinderung, erhalten.

Die Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über 15 Jahren, hinzukommen ggf. der Partner oder die Partnerin, die Eltern und die unter Umständen im Haushalt lebenden unter 25-jährigen unverheirateten Kinder. Die Kinder zählen aber nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. Partner oder Partnerin sind die nicht dauernd getrenntlebende Ehefrau bzw. der Ehemann oder die Person, mit der die Antragstellerin bzw. der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.

Von einer Haushaltsgemeinschaft spricht man, wenn mehrere Personen zusammenwohnen und gemeinsam wirtschaften. Eine Haushaltsgemeinschaft besteht aber nur zwischen verwandten oder verschwägerten Personen.

Erscheinen Sie als Empfänger*in von Arbeitslosengeld II (ALG II) ohne rechtfertigenden Grund nicht zu einem Termin beim Jobcenter, obwohl sie vorher über die Folgen des Fehlens informiert wurden, dann können Ihnen 10 Prozent Ihrer Leistungen gestrichen werden.
Kommen Sie als Arbeitslosengeld-II-Empfänger*in Ihren Pflichten nicht nach, dann können Ihnen Leistungen gekürzt werden. Pflichtverletzungen liegen vor, wenn Sie z.B. Ihre in der Eingliederungsvereinbarung abgesprochenen Bemühungen zur Jobsuche nicht einhalten, Arbeits- oder Ausbildungsangebote ohne ersichtlichen Grund ablehnen, Jobmaßnahmen vorzeitig abbrechen oder Sie einen Job gar nicht erst antreten. Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von November 2019 dürfen Jobcenter die Leistungen nur noch bis zu 30 Prozent kürzen. Außerdem müssen sich die Jobcenter jeden Fall einzeln anschauen – wenn nötig, bei einer persönlichen Anhörung.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ein Sozialleistungssystem für Menschen über 65 Jahre oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen. Die Grundsicherung soll den notwendigen Lebensunterhalt sichern, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.

Einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung haben Sie, wenn Sie mindestens 65 Jahre und älter sind (beachten Sie bitte die schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 65 Jahren für Menschen, die nach 1946 geboren wurden), oder wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Außerdem müssen Sie noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben sowie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen bestreiten können. Berechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten (z.B. im Urlaub), erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen. Bitte lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.

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