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Ulrike Koether

Ehrung für das Ehrenamt

SoVD Ehrung für das Ehrenamt

Der SoVD Ortsverband Zarpen hatte am 26.11. seine weihnachtliche 75 Jahr Feier. Zu den Ehrengästen zählten Gemeindevertreter von Zarpen und Rehhorst sowie Vorstandsvertreter von SoVD Kreis Stormarn und dem Landesverband.

Die Teilnehmer sind mit der Veröffentlichung des Bildes einverstanden. Auf dem Bild von links nach rechts: Hans- Otto Umlandt – stellv. Vors. Land, Manuela Fick – 1. Vors. Ortsverband Zarpen, Heidi Matthews – Ehrenamt Mitglied

Aus der 75 Jahr Chronik Zarpen wurden besondere Ereignisse mit den dazugehörigen Namen und Zahlen vorgetragen. Die Moderation wurde in Hoch- und Plattdeutsch gehalten. Selbst der Weihnachtsmann, der Geschenke an 70 Mitglieder verteilte, hat Platt geschnackt. Besonders war die Ehrung von Heidi Matthews. Sie wurde für 20 Jahre ehrenamtliche Mithilfe im Vorstand geehrt. Angefangen hat sie ihr Ehrenamt als Revisorin, wechselte dann um als Kassenwartin und ist jetzt schon viele Jahre als unsere Schriftführerin tätig. Außerdem trägt sie mit ihrem Mann jeden Monat die Mitglieder- Einladungen in Zarpen persönlich aus. Sie wurde mit einem großen Präsentkorb vom Ortsverband geehrt. Zu dieser Ehrung zählte auch das besondere Ehrenschild und die Urkunde die ihr vom stell. Vorsitzenden des Landes Hans- Otto Umlandt verliehen wurde. Frau Matthews ist ein Vorbild für ihr Engagement im Vorstand und bei den Mitgliedern. Wir sind stolz darauf sie in unserer Mitte zu haben und sind dankbar für ihren Einsatz im Ortsverband. Ohne diese Ehrenämtler wurde Verband- oder Vereinsleben nicht funktionieren. Deshalb ist es auch so wichtig Menschen für das Ehrenamt zu begeistern und ihnen dafür Dank und Respekt zukommen zu lassen.

Zarpen. 26. November 2022 / Pressemitteilung

Wohngeld muss schnell bei den Menschen ankommen

Soziales Bündnis fordert Wohngeld muss schnell bei den Menschen ankommen

Am 25.11. beschäftigte sich der Bundesrat mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz, damit dieses zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.


Die kommunalen Verwaltungen müssen alles tun, damit das Geld zügig bei den Anspruchsberechtigten ankommt, fordert das soziale Bündnis des Kreises Stormarn, bestehend aus SoVD und DGB. „Wir brauchen mehr Personal in den Wohngeldstellen und eine Informationskampagne, denn viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben“, sagte der DGB Kreisvorsitzende Joachim Sauer.
Durch die Reform sollen Rentner und Rentnerinnen, Geringverdiener und Familien unterstützt werden. Ebenso haben Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, in der Regel Anspruch auf Wohngeld. „Wir fordern die Kommunen im Kreis Stormarn auf, offensiv potentiell Wohngeldberechtigte auf ihre Ansprüche hinzuweisen und dafür auch umfassende Informationsmaterialien in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen. Ebenso sollten soziale Einrichtungen, Ver-bände, Kirchen und Gewerkschaften als Multiplikatoren einbezogen werden. SoVD und DGB werden in ihrer Mitgliedschaft für das erweiterte Wohngeld werben, damit Menschen mit geringen Einkommen ihre Wohnkosten auch in der Energiekrise weiterhin tragen können“, sagte der SoVD-Kreisvorsitzende Andreas Guhr.
Die Behörden ständen nun vor der großen Herausforderung, die Anträge in einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Schon heute variiert der Bewilligungszeitraum zwischen 4 Wochen und 10 Monaten. „Die Menschen brauchen das Geld jetzt. Wir fordern die Stadt auf, umgehend zusätzliches Personal in den Wohngeldstellen zur Verfügung zu stellen, damit die Anträge schnell bearbeitet werden können. Schon heute sind viele Wohngeldstellen unterbesetzt. Die Wohngeldreform wird nur erfolgreich, wenn sie von ausreichend Personal unter guten Arbeitsbedingungen umgesetzt wird“, so das soziale Bündnis.
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von aktuell 600.000 auf ca. 2 Millionen. Der ausgezahlte Wohngeldbetrag erhöht sich durchschnittlich von heute 180 Euro monatlich auf zukünftig 370 Euro im Monat. Durch die Reform werden Haushalte mit geringem Einkommen zielgerichtet unterstützt, um in der Krise weiterhin ihre Wohnkosten tragen zu können. Die Auszahlung des Wohngeldes wird voraussichtlich erst Monate nach Antragsstellung erfolgen. Sie gilt jedoch rückwirkend. „Deshalb brauchen wir ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, damit niemand in der Zwischenzeit die Wohnung verliert“ fordert Guhr.

V.i.S.d.P.: DGB-Region Schleswig-Holstein Südost, Melanie Meyer

Kreisverband Stormarn. 25.11.2022 / Pressemitteilung

Weniger Schonvermögen, mehr Sanktionen

Einigung beim Bürgergeld: Weniger Schonvermögen, mehr Sanktionen

22.11.2022

Das Bürgergeld kann zum Januar 2023 eingeführt werden. Der SoVD kritisiert, dass Betroffene stigmatisiert werden, statt Vertrauen zu erhalten.

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Mit dem Bürgergeld steigen die Regelsätze in der Grundsicherung. Doch viele andere Verbesserungen sind nach dem Kompromiss erheblich verwässert.Foto: Teona Swift / pexels

Nach der Blockade der Einführung des Bürgergelds durch die Unionsparteien im Bundesrat zeichnet sich jetzt eine Lösung ab. Vor der Tagung des Vermittlungsausschusses am Mittwoch sind erste Details bekannt geworden.


An der geplanten Höhe der Grundsicherung – ab Januar 502 Euro im Monat – gibt es keine Änderung, es kommt jedoch gegenüber dem Gesetzentwurf zu Verschärfungen bei Karenzzeiten und dem Schonvermögen.

Erleichterungen bei Wohnung und Schonvermögen zurückgenommen

Das Schonvermögen soll im ersten Jahr des Bezugs demnach bei 40.000 Euro und 15.000 Euro pro weiterer Person im Haushalt liegen. Im ursprünglichen Entwurf waren 60.000 und 30.000 pro Person vorgesehen. Die Zeitspanne dafür, wird ebenso wie die Karenzzeit, in der die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft wird, von zwei Jahren auf eines verkürzt.
Zudem werden die Sanktionsmöglichkeiten deutlich weniger aufgeweicht als zuvor angedacht. Während im Gesetzentwurf geplant war, keine Sanktionen in den ersten sechs Monaten auszusprechen, wird diese „Vertrauenszeit“ nun gestrichen und Grundsicherungsbeziehende müssen bei fehlender Mitwirkung direkt mit Sanktionen rechnen.

SoVD: Bürgergeld in dieser Form keine Überwindung von Hartz IV

Der SoVD kritisiert, dass es damit nicht gelingt, das Hartz-IV-System zu überwinden. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michael Engelmeier stellt in einem Statement fest: „Mit der Streichung der Vertrauenszeit wurde der Reform ein Herzstück genommen. Es ist traurig, dass ein neues, auf Vertrauen setzendes Klima, keine Mehrheit gefunden hat. Hier erinnere ich immer wieder daran: nur 3 Prozent der Leistungsbezieher* werden überhaupt sanktioniert. Statt die Vertrauenszeit zu erhalten und damit den Weg frei zu machen für einen zugewandten Sozialstaat, verfallen wir wieder in alte Hartz-IV-Muster. Daher fordere ich: Die pauschale Stigmatisierung der Betroffenen muss aufhören.“
Grundsätzlich begrüßt der Verband, dass das neue Bürgergeld den Betroffenen mehr Sicherheit gibt. Sie wissen nun, dass ab 2023 etwas mehr Geld in ihrem Portemonnaie ist, um im Supermarkt einkaufen zu können. Die 53 Euro mehr reichen aus Sicht des SoVD trotzdem nicht aus, um das Existenzminimum zu sichern. 

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Wird die Höhe des Krankengeldes angepasst?

Wird die Höhe des Krankengeldes angepasst?

17.11.2022

Wie viel Krankengeld Sie bekommen, richtet sich nach Ihrem bisherigen Verdienst im Job. Wer jedoch längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, kann mit einer Anpassung nach oben rechnen.

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Im Rahmen unserer Sozialberatung erleben wir täglich Menschen, die schwer erkranken und aus diesem Grund auf Krankengeld angewiesen sind. Rein finanziell bedeutet der Übergang von der Lohnfortzahlung ins Krankengeld bereits einen Rückschritt. Im Durchschnitt können Sie mit einem Minus von etwa 20 Prozent rechnen – im Vergleich zu Ihrem bisherigen Netto-Einkommen.

Nicht selten zieht sich eine Krankheit nicht nur über mehrere Wochen hin. Wer ernsthaft erkrankt, hat damit häufig über mehrere Monate zu kämpfen. Manchmal auch Jahre. Und während es bei vielen Einkommensarten jährliche Anpassungen gibt – denken Sie zum Beispiel an das Rentenplus im Juli – stellt sich natürlich die Frage: Erfolgt nach einer gewissen Zeitspanne auch beim Krankengeld eine Korrektur nach oben?

Höhe Krankengeld: Wann gibt es mehr Geld?

Mit der guten Nachricht wollen wir gar nicht lange hinter dem Berg halten: Ja, es gibt eine Anpassung des Krankengeldes. Und zwar nach genau einem Jahr. Rechtlicher Hintergrund ist der Paragraph § 70 Abs. 1 SGB IX. Darin heißt es:

Die Berechnungsgrundlage, die dem Krankengeld […] zugrunde liegt, wird jeweils nach Ablauf eines Jahres ab dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst und zwar entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Absatz 2 Satz 1 des Sechsten Buches) vom vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr.

Wie immer im Sozialrecht machen es uns die Gesetzestexte nicht ganz einfach zu verstehen, was hier genau vor sich geht. Schauen wir uns also die wichtigsten Inhalte einmal genauer an.

Nach „Ablauf eines Jahres ab dem Ende des Bemessungszeitraums“ soll die Höhe des Krankengeldes also angepasst werden. Die Grundlage für die Höhe Ihres Krankengeldes ist immer das letzte Monatsgehalt vor der Arbeitsunfähigkeit. Zumindest dann, wenn wir hier auf mindestens vier Wochen kommen. Hierzu ein Beispiel:

Nicole aus Bad Segeberg geht am 21.09.2022 zum Arzt und lässt sich krankschreiben. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung fällt sie ins Krankengeld. Die Berechnungsgrundlage ist in diesem Fall der Monat August (01.08. – 31.08.2022). Also der letzte volle Monat vor ersten Krankmeldung.

Auf dieser Basis wird also auch Ihr Krankengeld errechnet.

Krankengeld-Anpassung nach einem Jahr

Wenn wir nun wieder in den Gesetzestext schauen, stellen wir fest: Nach „Ablauf eines Jahres ab dem Ende des Bemessungszeitraums“ soll eine Anpassung stattfinden. In unserem Beispiel wäre das der September 2023. Also genau ein Jahr nach dem Monat, in dem die Berechnungsgrundlage für Nicoles Krankengeld zu finden ist.

Wie hoch fällt diese Anpassung des Krankengeldes nach einem Jahr aus? Das geschieht automatisch anhand der Entwicklung der deutschen Bruttogehälter. Wie hoch der prozentuale Anstieg für das relevante Jahr ausfällt, können Sie im Internet recherchieren. Zum 01.07.2022 etwa ergab sich hier ein Plus von 3,48 Prozent.

„Wer länger als ein Jahr Krankengeld bezieht, kann mit einer Anpassung nach oben rechnen.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Wie hoch Ihr Krankengeld ausfällt, hängt zuallererst davon ab, wie viel Sie kurz zuvor im Job verdient haben. Zieht sich Ihre Erkrankung jedoch länger hin, winkt eine prozentuale Anpassung. Diese orientiert sich – ähnlich wie die Höhe der gesetzlichen Renten – an der Höhe der Bruttolöhne in Deutschland.

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Streit um das Bürgergeld

Streit um das Bürgergeld

31.10.2022

Die Regierung hat die Einführung des Bürgergelds auf den Weg gebracht. Aus der Opposition kommt Kritik, unter Umständen ist sogar der Start im Januar 2023 gefährdet.
Frau sortiert Materialien an einer Pinnwand.
Für Menschen in Grundsicherung auf Jobsuche gibt es mit dem Bürgergeld längere Karenzzeiten und ein höheres Schonvermögen. An diesen Regelungen entzündet sich Streit. Foto: Halfpoint / Adobe Stock


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Foto: Halfpoint / Adobe Stock

Im September hat die Ampelkoalition den Gesetzentwurf für das Bürgergeld als neue Form der Grundsicherung vorgestellt. Zum 1. Januar 2023 soll es die bisherige Grundsicherung für Erwerbslose „Hartz IV“ ablösen.

Doch noch ist nicht gesichert, dass das Gesetz bis dahin in Kraft treten kann. CDU und CSU kritisieren die vorgesehenen Regeln zum Schonvermögen und die Höhe des Bürgergelds. Dadurch würde für viele Menschen mit geringen Einkommen, der Anreiz zu arbeiten, schwinden.
Kommt ein Vermittlungsausschuss zum Bürgergeld?

Das Gesetz zur Einführung des Bürgergelds muss im Bundestag beschlossen werden. Dafür ist die Ampelkoalition auf die Stimmen der CDU angewiesen. Diese hat bereits angedroht, den Plänen in ihrer aktuellen Form nicht zuzustimmen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit wäre der Start zum Januar 2023 nicht mehr zu halten.

SPD-Chefin Saskia Esken reagierte am Montag auf die Bedenken und signalisierte Gesprächsbereitschaft zu den Details: „Wenn die unionsgeführten Bundesländer beim Bürgergeld Detailfragen klären wollen, sind wir dazu bereit“, sagte sie der Funke Mediengruppe. Zugleich kritisierte sie die Union für ihre Blockadehaltung.
SoVD: Neue Regelungen beim Bürgergeld geben Sicherheit

Der SoVD drängt darauf, dass das Bürgergeld wie geplant kommt. Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Verbandes, macht deutlich: „Das Bürgergeld muss zum 1. Januar 2023 kommen. Geringverdienende und Leistungsbeziehende jetzt gegeneinander auszuspielen und mit Blockade zu drohen, ist einfach unanständig. In der Krise brauchen alle, die wenig haben, Unterstützung. Denn viele werden unerwartet ihre Arbeit verlieren. Sie müssen nun nicht mehr ihr Erspartes verbrauchen oder sofort umziehen. Die neue Karenzzeit für Vermögen und Wohnen gibt den Menschen Sicherheit und die Chance, sich auf ihre Jobsuche konzentrieren zu können.“

Michaela Engelmeier fordert außerdem, endlich die Einführung der Kindergrundsicherung anzugehen. Dieses wichtige Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ist bisher noch nicht in Angriff genommen worden.

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75 Teilnehmer feierten das 75-jährige Jubiläum

75 Teilnehmer feierten das 75-jährige Jubiläum des SoVD in Trittau

Der Ortsverband Trittau des Sozialverbands Deutschland e.V. hatte zu seiner Jubiläumsfeier in die Schützenhalle Trittau eingeladen. Als Gäste wurden der Trittauer Bürgermeister Oliver Mesch, der SoVD Kreisvorsitzende Andreas Guhr, der Vorsitzende des SoVD-Witzhave Peter Linnow sowie Hilde Kramm, Trägerin der Trittauer Ehrennadel, begrüßt. Nach Begrüßung und Ansprache durch den Vorsitzenden des SoVD-Trittau, Nicolaas van der Heijden, erfolgten weitere Ansprachen und Gratulationen vom SoVD-Kreisvorsitzenden Andreas Guhr, dem Trittauer Bürgermeister Oliver Mesch und von Hilde Kramm. Der Tenor auf dieser Veranstaltung war überall der Gleiche. Das Soziale war vor 75 Jahren wichtig und ist heute wichtiger denn je.

Im Anschluss wurde das üppige Mittagsbuffet eröffnet. Nach einer mageren Zeit mit Corona-Einschränkungen und neuen Herausforderungen wie dem Ukraine-Krieg und der Rekord-Inflation, wollten viele unserer Mitglieder bei einer schönen Jubiläumsfeier dabei sein. Leider haben wir auch viele Mitglieder, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und kaum das Haus verlassen können.
Nach dem Mittagsbuffet gab es einen Ausblick auf unsere Tagesfahrten im nächsten Jahr.
Dann folgte der Start für unsere SoVD Jubiläums-Tombola. Mit dem Ansturm auf die Lose hatten wir aber nicht gerechnet!

Ruckzuck waren alle Lose vergeben. Es gab tolle Gewinne. Als Hauptpreise 2 x ein Gutschein für eine Tagesfahrt. Nach Verteilung der Gewinne wurde das Kaffeebuffet eröffnet, das auch sehr üppig ausfiel. Reste gab es nicht, aber fröhliche Gesichter, denn der verbliebene Kuchen konnte eingepackt und mit nach Hause genommen werden.

Die ganze Feier wurde begleitet mit Musik von Heinz Reimer, der auch gleich den nächsten Auftrag für unsere Weihnachtsfeier erhielt.
Wir hoffen, dass es auch zukünftig noch möglich ist, wieder eine solche Feier auszurichten.

(v.l.): Nic van der Heijden, Rold-Dieter Hammermeister, Helmut Schmidt, Frank Godauski, Silvia Skrzipietz, Andrea Godauski, Christa Habermann.

Ortsverband Trittau 29.10.2022 / Pressemitteilung

SoVD.TV zur Rentenpolitik

SoVD.TV zur Rentenpolitik

28.10.2022

Für eine zukunftsfähige Rente sind Reformen nötig. Wie diese aussehen könnten, ist am 31.10. Thema bei SoVD.TV.

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Die Bevölkerung wird immer älter. Die Rente muss deshalb zukunftsfähig gemacht werden. Foto: Pressmaster / Adobe Stock

Mit 21 Millionen Menschen sind etwa ein Viertel der deutschen Bevölkerung Rentner*innen und durch den demografischen Wandel wird sich dieser Anteil in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Eine gute Absicherung im Ruhestand ist deshalb von großer Bedeutung – doch die aktuellen Entwicklungen gehen in eine andere Richtung: „Fast jeder sechste Mensch über 65 ist aktuell armutsgefährdet. Und es wird noch schlimmer: nach aktuellen Studien droht sogar jedem zweiten Menschen, der ab 2030 in Rente geht, Altersarmut“, hält die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier fest.

Aus Sicht des SoVD ist klar. Hier muss gehandelt werden, die Bundesregierung ist gefordert, die dringend nötigen Reformen auf den Weg zu bringen. Wie diese aussehen könnten, ist Thema der nächsten Ausgabe von SoVD.TV am Montag, 31.10. um 13 Uhr.

Experten aus Politik und Gewerkschaft zu Gast

Zum Thema „Welche Rentenreform brauchen wir jetzt?“ diskutieren Matthias Birkwald, parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion im Deutschen Bundestag und Ingo Schäfer, Rentenexperte beim DGB-Bundesvorstand. Für den SoVD ist Henriette Wunderlich, Referentin für Arbeit und Rente dabei.
Die Sendung wird übertragen auf dem Youtube-Kanal des SoVD, live im Fernsehprogramm von Alex Berlin und die SoVD-Facebookseite.

 

SoVD.TV „Welche Rentenreform brauchen wir jetzt?“ hier im Stream

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Zwangsrente bei Hartz IV wird abgeschafft

Zwangsrente bei Hartz IV wird abgeschafft

27.09.2022

Sie bekommen Arbeitslosengeld II und sind über 63? Dann konnte das Jobcenter Sie bisher – unter bestimmten Voraussetzungen – in die Altersrente schicken. Ob Sie wollen oder nicht. Doch das soll bald anders sein.

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So sieht es ein neuer Gesetzentwurf zum Bürgergeld vor. Diseser besagt: Ab dem 01.01.2023 – also mit der offiziellen Umwandlung von „Hartz IV“ zum Bürgergeld – sollen die sogenannten Zwangsverrentungen durch das Jobcenter der Vergangenheit angehören. Erst einmal. Denn während es im Referentenentwurf noch hieß, dass diese Praxis komplett abgeschafft werden soll, steht im Gesetzentwurf lediglich etwas von einem Moratorium – also einer Pause, in der es keine Zwangsverrentungen geben darf.

Bis 2027 keine Zwangsverrentung durch das Jobcenter

Konkret heißt es unter § 12a SGB II nun im Gesetzentwurf:

„Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 findet Satz 2 Nummer 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass Leistungsberechtigte nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.“

Wie das Prozedere im Anschluss weitergehen soll, wissen wir noch nicht. Die Politik hat sich mit dieser Formulierung eine Hintertür gelassen, mit der das Instrument der Zwangsrente ab 2027 wiederbelebt werden kann.

Darf mich das Arbeitsamt in die Rente zwingen?

Ab 2023 also keine Zwangsrente mehr durch das Jobcenter. Aber wie ist es heute?

Falls Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und die 35-jährige Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung erfüllen, darf das Jobcenter Sie zu einem Rentenantrag auffordern. Hintergrund ist: Sie könnten nun die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen – eine der drei gängigen Varianten der vorgezogenen Altersrente.

Das Problem ist nur: Bei dieser Rentenart kostet der vorzeitige Ruhestand bares Geld. 0,3 Prozent pro Monat. Gerechnet ab der Regelaltersgrenze.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie also eigentlich bis 66 arbeiten müssen – als Beispiel für den Jahrgang 1958 – dann müssten Sie mit einer dauerhaften Kürzung in Höhe von 10,8 Prozent leben. 36 Monate x 0,3 Prozent Abschlag. Freiwillig würde das wohl kaum ein Bezieher von Arbeitslosengeld II tun. Doch über die Zwangsverrentung kann das Jobcenter Sie zu diesem Schritt drängen.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Aber schon heute gelten einige Ausnahmen. Wenn auch nur einer dieser Punkte auf Ihre Situation zutrifft, brauchen Sie sich wegen des Instruments der Zwangsrente keine Sorgen zu machen. Konkret handelt es sich um folgende drei Punkte, die aus der sogenannten „Unbilligkeitsverordnung“ hervorgehen.

Diese Ausnahmen bewahren Sie schon heute vor einer Zwangsverrentung durch das Jobcenter. Ab 2023 ist diese Maßnahme dann für alle Leistungsbezieher aus dem Spiel. Zumindest erst einmal bis 2027.

Zwangsrente nur im Jobcenter

Noch ein wichtiger Hinweis: Viele Menschen, die unsere Sozialberatung nutzen, unterscheiden nicht zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter. Das ist aber notwendig, wenn wir über die Zwangsrente sprechen. Denn wer Arbeitslosengeld I erhält und folglich bei der Arbeitsagentur betreut wird, kann nicht in die Altersrente gedrängt werden. Niemals.

Bis Ende des Jahres ist das nur möglich, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen – also „Hartz IV“. Dieses wird durch das Jobcenter gezahlt. Und in dieser Behörde kann man Sie – Stand heute – auch noch in die Rente komplimentieren. Zumindest dann, wenn Sie mindestens 63 Jahre alt sind und keine der oben genannten Ausnahmen auf Sie zutrifft.

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Antrag zur Erwerbsminderungsrente

Antrag zur Erwerbsminderungsrente: Wie bin ich krankenversichert?

15.09.2022

Wenn Sie eine EM-Rente beantragen, erhalten Sie den Bescheid im Anschluss nicht über Nacht. Vielmehr ist es so, dass Sie mitunter einige Wochen oder sogar Monate auf das Ergebnis warten müssen. Zu diesem Zeitpunkt gibt es vielleicht kein Kranken- oder Arbeitslosengeld mehr. Das wirft die Frage auf: Wie steht es jetzt um Ihren Krankenversicherungsschutz?

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Eine Erwerbsminderungsrente ist normalerweise der letzte Ausweg. Sowohl aus gesundheitlicher als auch aus finanzieller Perspektive. Denn Chancen auf eine volle EM-Rente haben Sie nur dann, wenn ein Gutachter der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes „Restleistungsvermögen von maximal drei Stunden diagnostiziert. Darüber hinaus müssen Sie sogar noch einige formelle Wartezeiten erfüllen. Mehr über die allgemeinen Voraussetzungen bei der Erwerbsminderungsrente haben wir in diesem Video erklärt.

Krankenversicherung auf dem Weg zur EM-Rente

Doch vor der Rente wegen Erwerbsminderung steht bei den meisten Menschen ein längerer Leidensweg. In dieser Zeit wird vielerorts Krankengeld bezogen, bis zu eineinhalb Jahre. Im Anschluss kommt die „Aussteuerung“, häufig geht es nun bei der Arbeitsagentur weiter. Während dieser meist beschwerlichen Odyssee müssen Sie sich zumindest über eine Sache keine Gedanken machen: Sie sind die ganze Zeit über krankenversichert. Während des Krankengeldes und auch danach mit Arbeitslosengeld I.

Es kann jedoch die Situation eintreten, dass es kein Krankengeld mehr gibt. Und vielleicht auch kein Arbeitslosengeld. Im ersten Moment sind Sie nun erst einmal abgesichert – denn in den ersten vier Wochen nach dem Auslaufen solch einer Lohnersatzleistung gilt der Nachversicherungschutz. In dieser Phase zahlen Sie zwar keine Beiträge an die Krankenkasse – versichert sind Sie aber trotzdem.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Aber was passiert im Anschluss? Immer wieder berichten uns Mitglieder, dass das Kranken- oder Arbeitslosengeld bereits ausgelaufen ist – die Rentenversicherung aber immer noch nicht über den Antrag zur EM-Rente entschieden hat. Wie steht es jetzt um Ihren Krankenversicherungsschutz?

Falls Sie tatsächlich eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, genießen Sie ab diesem Zeitpunkt den Schutz der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Auch ohne regelmäßiges Einkommen von Krankenversicherung oder Arbeitsamt ist also sichergestellt, dass Sie im Krankheitsfall behandelt werden. Die finanzielle Lücke zwischen Ihren bisherigen Geldleistungen und der angestrebten Rente bleibt zwar bestehen – mehr dazu hier. Doch zumindest der Krankenversicherungsschutz verursacht in dieser Zeit keine schlaflosen Nächte.

Fazit

Vor allem eines ist wichtig: Lassen Sie sich rechtzeitig persönlich beraten, wenn Sie während der Schwangerschaft lange krankheitsbedingt ausfallen. Je nach Situation hat das Auswirkungen auf die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes. Während Sie diese Lohnersatzleistung beziehen, pausiert die Zahlung von Kranken- oder Arbeitslosengeld.

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Rente nach 45 Jahren: Wirklich keine Nachteile?

Rente nach 45 Jahren: Wirklich keine Nachteile?

30.08.2022

Wichtigste Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind 45 Jahre einer ganz bestimmten Wartezeit. Nur wenn Sie die erfüllt haben, kommen Sie abschlagsfrei in den Ruhestand.

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Allerdings nicht sofort. Und auch nicht mehr zum 63. Geburtstag. Dieser Zug ist abgefahren und war lediglich ganz bestimmten Jahrgängen vorbehalten. Nein, mit 45 Versicherungsjahren im Rahmen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte kommen Sie genau zwei Jahre früher in die Altersrente. Abschlagsfrei. Nicht mehr und nicht weniger.

Die „Rente mit 63“ gibt es zwar auch noch. Hierbei handelt es sich jedoch um die „für langjährig Versicherte“ – und die kommt immer mit Abschlägen daher. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video

Hat die Rente nach 45 Jahren einen Haken?

Zwei Jahre früher also. Und dann abschlagsfrei. Das klingt erst einmal hervorragend. Aber haben wir hier etwas übersehen? Beinhaltet die Altersrente für besonders langjährig Versicherte einen Haken, auf den Sie vorbereitet sein müssen?

Nun, einen wirklichen Nachteil suchen Sie bei dieser Rentenvariante vergeblich. Auch die reinen Fakten sprechen eine eindeutige Sprache. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche überwiesene Bruttorente bei satten 1.427,06 Euro. Satt im Vergleich zu anderen Rentenarten, die oben erwähnte „Rente mit 63“ etwa kommt in dieser Statistik gerade einmal auf 1.074,02. Im offiziellen Datenportal der DRV finden Sie dazu noch weitere Infos.

Aber natürlich müssen Sie eines bedenken, wenn Sie zwei Jahre früher in die Altersrente einkehren. Wenn auch ohne Abzüge. Sie zahlen in dieser Zeit auch 24 Monate weniger auf Ihr Rentenkonto ein. Auch die Beiträge des Arbeitgebers fließen in dieser Zeit nicht mehr. Klar, es gibt zwei Jahre früher eine abschlagsfreie Rente. Aber diese Rente wäre 24 Monate später dennoch höher. Bei gutem Verdienst sogar spürbar höher.

Zwei Jahre keine zusätzlichen Rentenbeiträge

Vor diesem Hintergrund ist das Haar in der Suppe tatsächlich einzig und allein die fehlenden zusätzlichen Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Darüber hinaus ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ein sogenannter „No-brainer“, also ein Punkt, über den Sie eigentlich nicht nachdenken müssen. Keine weiteren Nachteile.

Sollten Sie also die Option haben, zwei Jahre früher in die Rente einzusteigen, braucht es nur einen Blick auf die aktuelle Renteninformation. Ist die Rente für Ihre Pläne in den kommenden Jahren ausreichend? Möchten Sie gern schon jetzt deutlich mehr Zeit für sich und die Enkelkinder? Dann einen schönen Start in den Ruhestand! Falls die Rentenhöhe allerdings nicht zufriedenstellend ist, kommt vielleicht auch Plan B in Betracht. Und Sie lassen sich noch ein wenig Zeit.

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