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Ulrike Koether

Rente nach 45 Jahren: Wirklich keine Nachteile?

Rente nach 45 Jahren: Wirklich keine Nachteile?

30.08.2022

Wichtigste Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind 45 Jahre einer ganz bestimmten Wartezeit. Nur wenn Sie die erfüllt haben, kommen Sie abschlagsfrei in den Ruhestand.

Rente-nach-45-Jahren

Allerdings nicht sofort. Und auch nicht mehr zum 63. Geburtstag. Dieser Zug ist abgefahren und war lediglich ganz bestimmten Jahrgängen vorbehalten. Nein, mit 45 Versicherungsjahren im Rahmen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte kommen Sie genau zwei Jahre früher in die Altersrente. Abschlagsfrei. Nicht mehr und nicht weniger.

Die „Rente mit 63“ gibt es zwar auch noch. Hierbei handelt es sich jedoch um die „für langjährig Versicherte“ – und die kommt immer mit Abschlägen daher. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video

Hat die Rente nach 45 Jahren einen Haken?

Zwei Jahre früher also. Und dann abschlagsfrei. Das klingt erst einmal hervorragend. Aber haben wir hier etwas übersehen? Beinhaltet die Altersrente für besonders langjährig Versicherte einen Haken, auf den Sie vorbereitet sein müssen?

Nun, einen wirklichen Nachteil suchen Sie bei dieser Rentenvariante vergeblich. Auch die reinen Fakten sprechen eine eindeutige Sprache. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche überwiesene Bruttorente bei satten 1.427,06 Euro. Satt im Vergleich zu anderen Rentenarten, die oben erwähnte „Rente mit 63“ etwa kommt in dieser Statistik gerade einmal auf 1.074,02. Im offiziellen Datenportal der DRV finden Sie dazu noch weitere Infos.

Aber natürlich müssen Sie eines bedenken, wenn Sie zwei Jahre früher in die Altersrente einkehren. Wenn auch ohne Abzüge. Sie zahlen in dieser Zeit auch 24 Monate weniger auf Ihr Rentenkonto ein. Auch die Beiträge des Arbeitgebers fließen in dieser Zeit nicht mehr. Klar, es gibt zwei Jahre früher eine abschlagsfreie Rente. Aber diese Rente wäre 24 Monate später dennoch höher. Bei gutem Verdienst sogar spürbar höher.

Zwei Jahre keine zusätzlichen Rentenbeiträge

Vor diesem Hintergrund ist das Haar in der Suppe tatsächlich einzig und allein die fehlenden zusätzlichen Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Darüber hinaus ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ein sogenannter „No-brainer“, also ein Punkt, über den Sie eigentlich nicht nachdenken müssen. Keine weiteren Nachteile.

Sollten Sie also die Option haben, zwei Jahre früher in die Rente einzusteigen, braucht es nur einen Blick auf die aktuelle Renteninformation. Ist die Rente für Ihre Pläne in den kommenden Jahren ausreichend? Möchten Sie gern schon jetzt deutlich mehr Zeit für sich und die Enkelkinder? Dann einen schönen Start in den Ruhestand! Falls die Rentenhöhe allerdings nicht zufriedenstellend ist, kommt vielleicht auch Plan B in Betracht. Und Sie lassen sich noch ein wenig Zeit.

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75. Jubiläumsfeier

75. Jubiäumsfeier des SoVD, Ortsverband Großensee

Der Ortsverband Großensee des Sozialverbandes Deutschland hat seine Mitglieder am 20. August zu einer Feierstunde anlässlich des 75. Jubiläums des Ortsverbandes in das Großenseer „Dörphus“ geladen.

Als Gäste waren der Bürgermeister des Ortes, Karsten Lindemann-Eggers, der SoVD Vorsitzende des Landes Schleswig-Holstein Alfred Bornhalm und die stellvertretende Kreisvorsitzende Irmtraut Sarau anwesend. Der Vorsitzende des OV Großensee, Dirk Bentien eröffnete die Feierstunde. In seiner Ansprache erwähnte Bentien, das die Ortsverbände in diesen Zeiten wichtiger denn je sind. Die Kampagne des SoVD „Gemeinsam gegen die Einsamkeit“ liege Ihm nach wie vor sehr am Herzen und bat für die Zukunft um Unterstützung durch die Mitglieder und seinen Vorstand, bei dem Bentien sich für die hervorragende Zusammenarbeit der letzten Jahre bedankte. Gedankt wurde auch der Gemeinde Großensee für die Bereitstellung der Räumlichkeiten des „Großenseer Dörphus“. Der Bürgermeister des Ortes, Karsten Lindemann-Eggers gratulierte dem SoVD Ortsverband Großensee, und ist dankbar, das im Ort seit so vielen Jahren Ehrenamtliche als „Partner in sozialen Fragen“ Hilfestellung geben und darüber hinaus durch diverse Veranstaltungen die dörfliche Gemeinschaft aufrechterhalten.

Im Anschluss gratulierte die stellvertretende Kreisvorsitzende Irmtraut Sarau und der SoVD Vorsitzende des Landesverbandes Schleswig-Holstein, Alfred Bornhalm. Der Laudatio, folgte die im Vorwege durch den Vorstand gut organisierte Feier mit einem Spanferkelessen, dem Besuch eines italienischen Eiswagens und einer reich gedeckten Kaffee & Kuchentafel. Ein besonderer Höhepunkt stellte der Auftritt des Seemannchores der Bramfelder Liedertafel Eintracht von 1873 e.V. dar. Der Seemannschor begeisterte die Mitglieder sowie die Gäste und sorgte für mächtig Stimmung im Großenseer Dörphus.

Ortsverband Großensee 20.08.2022 / Pressemitteilung

75 -jähriges Bestehen

Am 20.08. feierte der SoVD Bad Oldesloe sein 75-jähriges Bestehen

Bei bestem Wetter und Musik vom Oldesloer Shanty Chor und Gaby Liedtke feierte der SoVD Ortsverband sein 75-jähriges Jubiläum mit ungefähr 200 Gästen und Besuchern.

Der Shanty Chor eröffnete das Fest und sorgte mit seiner Musik für eine ausgelassene Stimmung. Zu den Gratulanten gehörten der 1. Bürgermeister-Stellvertreter Horst Möller, die stellv. SoVD Kreisvorsitzende Irmtraut Sarau und der SoVD Landesvorsitzende Alfred Bornhalm. Letzterer überbrachte Glückwünsche und forderte bei dieser Gelegenheit die Politik auf, in Anbetracht der Energiepreissteigerungen die Menschen nicht zu vergessen, die heute schon jeden Cent zweimal umdrehen müssen. „Strom- und Gassperren müssen im nächsten Winter unbedingt verhindert werden. Natürlich müssen auch Kommunen, die eigene Stadtwerke haben, dafür Sorge tragen.“, sagte Bornhalm.

Glückwünsche zu 50 Jahre Mitgliedschaft für Brigitte Baars

Der Ortsverband nutzte das 75-jährige Jubiläum um ein besonders langjähriges Mitglied zu ehren. Der Vorsitzende Andreas Guhr und der Landesvorsitzende überraschten Brigitte Baars mit Blumen, einem Gutschein und einer Urkunde für 50 Jahre Mitgliedschaft im SoVD.
Nach allen Reden und dem sehr guten Essen von den Stormarner Werkstätten, wurde die ausgelassene Stimmung von Gabi Liedke und ihrer Musik und dem sonnigen Wetter weiter aufgeheizt. Kurz vor dem Ende trat der Chor der Kulturen auf und präsentierte internationale Volkslieder.
Danach wurden die Gewinner des Preisrätsels gezogen. Der 1. Preis – kostenlose Teilnahme an einer Tagesfahrt eigener Wahl – ging an Marlene Dickmann.

Bad Oldesloe. 20.08.2022 / Pressemitteilung

Etwa jede*r sechste von Armut bedroht

Etwa jede*r sechste von Armut bedroht

04.08.2022

Hohe Zahlen vor allem bei Älteren, Alleinerziehenden und Erwerbslosen.

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Alleinerziehde sind einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt – gerade angesichts derzeit stark steigender Preise. Foto: Viorel / Adobe Stock

Das Statistische Bundesamt hat am Donnerstag aktuelle Zahlen zur Armutsgefährdung in Deutschland veröffentlicht. Demnach sind knapp 13 Millionen Menschen sind im vergangenen Jahr von Armut bedroht gewesen, das entspricht 15,8 Prozent der Bundesbürger. Ein Jahr zuvor lag der Wert bei 16,1 Prozent.

Als armutsbedroht gilt laut Statistik, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat.

Das mittlere Einkommen lag laut Bundesamt 2021 für eine alleinlebende Person bei 15 009 Euro netto im Jahr (monatlich 1251 Euro), für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 31 520 Euro netto (2627 Euro im Monat).

Frauen im Alter häufiger armutsgefährdet


Mit einer Gefährdung von 19,3 Prozent sind Menschen im Ruhestand überdurchschnittlich betroffen. Im Alter besteht zudem eine Differenz bei den Geschlechtern. Ab 65 Jahren lebten 21 Prozent der Frauen unter dem Schwellenwert und 17,4 Prozent der Männer. Die höhere Armutsgefährdung bei Frauen liegt an niedrigeren Rentenansprüchen aufgrund geringerer Löhne und längeren Phasen ohne Erwerbstätigkeit.

Auch Alleinlebende und Alleinerziehende gehören zu den verstärkt armutsgefährdeten Gruppen. Unter ihnen betrifft es jeweils mehr als ein Viertel der Menschen. Den mit Abstand größten Wert gibt es unter erwerbslosen Personen, von denen fast die Hälfte von Armut bedroht ist.

SoVD fordert Sozialgipfel

Der SoVD warnt davor, dass die steigenden Energiepreise für viele Menschen nicht zu bezahlen sind und sie in Armut abrutschen. Der Verband fordert unter anderem eine sofortige Anhebung der Grundsicherung um 100 Euro sowie die die Organisation eines Sozialgipfels, auf dem konkrete Maßnahmen zur Entlastung von Menschen mit wenig Einkommen beschlossen werden.

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18. Geburtstag: Bye bye, Merkzeichen H?

18. Geburtstag: Bye bye, Merkzeichen H?

19.07.2022

Das Merkzeichen H steht für „hilflos“. Personen mit diesem Eintrag im Schwerbehindertenausweis benötigen also fortlaufend Unterstützung – zum Beispiel beim Essen, dem An- und Ausziehen oder auch beim Reisen. In unserer Sozialberatung haben wir allerdings die Erfahrung gemacht, dass es zum 18. Geburtstag Probleme geben kann.

18. Geburtstag- Bye bye, Merkzeichen H

Um die heutigen Schwierigkeiten zu verstehen, müssen wir einen kleinen Schlenker in die Vergangenheit machen. Denn bis Ende 2016 gab es in der gesetzlichen Pflegeversicherung die sogenannten Pflegestufen. Welche davon Ihnen zuerkannt wurde, hing ganz maßgeblich davon ab, wie viele Minuten Sie an Pflegebedarf hatten. Also zum Beispiel zur Unterstützung beim Duschen, beim Ankleiden oder auch außerhalb der eigenen vier Wände.

In diesem Zusammenhang sprach man deshalb häufig von der „Minutenpflege“.

Einführung der Pflegegrade

Zum Januar 2017 wurden diese Pflegestufen jedoch durch Pflegegrade ersetzt. Und damit auch die starre Einteilung nach Minuten.

Was hat all das mit dem Merkzeichen „H“ zu tun? Eine ganze Menge: Denn zu Zeiten der „Minutenpflege“ war die Vergabe dieses Merkzeichens recht klar geregelt: Wer pro Tag mehr als 120 Minuten an Unterstützungsbedarf hatte, bekam in aller Regel auch das Merkzeichen „H“ im Schwerbehindertenausweis.

Wurde vom Gutachter des Medizinischen Dienstes (früher MdK) zwischen ein und zwei Stunden am Tag veranschlagt, kam es auf den Einzelfall an. Und bei weniger als 60 Minuten war das Merkzeichen „H“ normalerweise unerreichbar.

120 Minuten Pflegebedarf: Merkzeichen "H"

Mit Wegfall der Pflegestufen fehlt uns in der Beurteilung nun die einfache Minuteneinteilung für das Merkzeichen „H“. Bei allen Schwächen der früheren „Minutenpflege“ – in diesem ganz speziellen Fall ist es nun komplizierter geworden. Auch nicht immer zum Vorteil für den Patienten.

Eigentlich sollte es jedoch kein großes Problem für das Landesamt für soziale Dienste sein, eine individuelle und gerechte Einschätzung zum Merkzeichen „H“ abzugeben. Denn im Schwerbehindertenrecht kommt es ohnehin sehr auf den Einzelfall an. Wer einen Antrag zum Schwerbehindertenausweis stellt, entbindet seine Ärzte von der Schweigepflicht, damit diese ausführliche Berichte zum Gesundheitszustand einreichen. Und auf dieser Basis werden dann Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen vergeben.

Wichtige Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen „H“

Achtung beim 18. Geburtstag!

Eigentlich. Doch im Rahmen unserer Sozialberatung beim SoVD erleben wir es leider immer wieder, dass das Landesamt für soziale Dienste das Merkzeichen „H“ zum 18. Geburtstag einkassieren möchte. Quasi als Automatismus.

Natürlich kann es immer wichtige und richtige Gründe dafür geben, dass ein befristetes Merkzeichen – und auch ein ganzer Schwerbehindertenausweis – nicht verlängert wird. Doch diese Entscheidung muss immer im Einzelfall überprüft werden. Anhand der Berichte von Haus- und Facharzt. Sollte also in Ihrer Familie ein solcher Fall bekannt sein, lassen Sie diese Entscheidung bitte überprüfen. Das „Versorgungsamt“ darf das „H“ nicht automatisch zum 18. Geburtstag streichen.

Fazit

Seit dem Wegfall der Minutenpflege ist der 18. Geburtstag ein neuralgischer Punkt für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises. Zumindest dann, wenn es sich um das Merkzeichen „H“ dreht. Sie haben Zweifel, dass die Entscheidung des Landesamtes für soziale Dienste korrekt war? Dann holen Sie sich Unterstützung. Zum Beispiel beim SoVD.

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Ankündigung hat keine Auswirkungen auf die Klage von SoVD und VdK

Ankündigung hat keine Auswirkungen auf die Klage von SoVD und VdK

15.07.2022

SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer: „Als SoVD orientieren wir uns am Modell des Paritätischen Gesamtverbandes. Wenn wir dieses Berechnungsmodell zu Grunde legen, kommen wir auf einen Betrag von 650 Euro monatlich, den wir fordern.“

Berlin. Vor dem Hintergrund seit Monaten explodierender Teuerungsraten hat sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) entschlossen, gegen die Anpassung der Regelsätze für sieben Millionen Menschen, die Grundsicherung im Alter und Hartz IV beziehen, zu klagen. Gemeinsam mit dem Sozialverband VdK wird der SoVD dafür auch bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. 


SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer betont, dass daran auch die von Bundessozialminister Hubertus Heil in Aussicht gestellte Anhebung der Regelsätze um 40 bis 50 Euro im Rahmen der Einführung des Bürgergeldes nichts ändert. „Bei unserer gemeinsamen Klage geht es um die Berechnungsgrundlage nach § 28a SGB XII. Das betrifft die jährliche Anpassung zum 1. Januar. Zusätzlich werden alle fünf Jahre die Regelsätze neu berechnet. Darauf zielt nach unserem Verständnis die Aussage von Hubertus Heil ab. Allerdings reichen 40-50 Euro bei Weitem nicht aus. Als SoVD schlagen wir daher schon seit Langem einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 100 Euro vor, um die Krisenkosten abzudecken. Darüber hinaus ist eine völlig neue Berechnungsmethode, wie sie Hubertus Heil in Aussicht stellt, zwingend notwendig. Daher ergänzen sich die beiden Maßnahmen gut.“


Der SoVD plädiert dafür, die Regelsätze endlich mittels eines transparenteren Statistikmodells zu ermitteln, das sich am Lebensstandard der gesellschaftlichen Mitte orientiert und auf willkürliche, sachlich nicht begründbare Abschläge und normative Streichungen verzichtet. Ausgehend von diesem „Ankerpunkt“ in der gesellschaftlichen Mitte wird dann der Referenzeinkommensbereich zur Bestimmung der Regelsätze abgeleitet. Die vorhandenen Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) müssen dabei mit den tatsächlichen aktuellen Lebenshaltungskosten abgeglichen werden, um Regelbedarfe zu bestimmen, die die tatsächlichen Bedarfe abdecken. „Als SoVD orientieren wir uns am Modell des Paritätischen Gesamtverbandes. Wenn wir dieses Berechnungsmodell zu Grunde legen, kommen wir auf einen Betrag von 650 Euro monatlich, den wir fordern“, so die SoVD-Vizepräsidentin.

Weitere Pressemitteilungen:

Sozialverbände klagen für mehr Grundsicherung

Sozialverbände klagen für mehr Grundsicherung

14.07.2022

„Die letzte Anpassung der Regelsätze für „Hartz IV“ und die Grundsicherung war ein Witz. 0,76 Prozent mehr, bei einer Inflation von mittlerweile über sieben Prozent“, sagt Alfred Bornhalm, Landesvorsitzender im SoVD Schleswig-Holstein. Deswegen klagen wir gemeinsam mit dem VdK vor dem Bundesverfassungsgericht!

Sozialverbände klagen für mehr Grundsicherung

Angesichts explodierender Teuerungsraten klagen der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) gemeinsam gegen die Anpassung der Regelsätze für sieben Millionen Menschen, die Grundsicherung im Alter und Hartz IV beziehen. „Die Bundesregierung verstößt mit der Anhebung um drei – und für Kinder sogar nur um zwei – Euro Anfang des Jahres gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Daran ändern auch die einmaligen Entlastungszahlungen sowie die zusätzlichen 20 Euro im Monat für Kinder in Grundsicherung nichts. Sie verpuffen angesichts der steigenden Kosten“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.


Beide Verbände wollen daher nun in Musterstreitverfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen. Dieses soll klären, ob der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, auf Preissteigerungen zeitnah zu reagieren. Sie berufen sich dabei auf zwei Urteile aus 2010 und 2014. Dort heißt es unter anderem: „Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.“ (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144).

Das aber, so die beiden Sozialverbände, habe die Bundesregierung getan, als sie die Regelsätze für die Grundsicherung im Alter und Hartz IV Anfang des Jahres um nur 0,76 Prozent angehoben hat. Zu dieser Zeit stieg die Inflationsrate bereits seit Monaten und lag damals bei knapp fünf Prozent. Inzwischen ist sie auf fast acht Prozent (7,6 Prozent im Juni) gestiegen. „Die Bundesregierung verstößt damit gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, kritisiert Bauer.


Die Regelsatzerhöhung um drei Euro ergab sich aus der niedrigen Preisentwicklung von Juni 2020 bis Juli 2021. Damals hatte die Bundesregierung pandemiebedingt die Mehrwertsteuer reduziert. „Schon damals war allen klar, dass diese Anpassung die tatsächliche Preisentwicklung nicht deckt“, sagt Bentele. Eile sei daher nun geboten, betont Bauer: „Inzwischen sind die Kosten für fast alle Produkte des täglichen Lebens aber auch für Energie derart gestiegen, dass das Existenzminimum mit den Regelsätzen nicht mehr gesichert ist.“


Beide Verbände legen nun für ausgewählte Musterkläger*innen Rechtsmittel ein, um eine höchstrichterliche Klärung zu erreichen
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Den Sommer genießen

Mit dem Sozialverband den Sommer genießen

Der SoVD Ortsverband Zarpen hatte am 02.07.2022 eine tolle Tagesfahrt nach Lexfähre mit leckerem Büfett und eine anschließende Raddampfertour auf der Schlei mit Kaffeegedeck.

Die Stimmung war fröhlich und alle genossen diesen schönen Tag, so das auf der Rückfahrt noch begeistert bei dem einen oder anderen Schlager kräftig mit gesungen wurde. Alle freuen sich schon auf die kommende Veranstaltung. Am 30.07.2022 lädt der SoVD Zarpen seine Mitglieder und auch gern gesehene Gäste zum Grill- Nachmittag um 16 Uhr ins Gemeinschaftshaus in Badendorf ein. Somit gibt es wieder einen Grund gemeinsam zu essen, zu klönen und den Sommer zu genießen solange es die Corona-Zeit zulässt.

Ortsverband Zarpen. 02.07.2022 / Pressemitteilung

Pflege zum Leben

Pflege zum Leben: Die Pflege-Kampagne des SoVD Schleswig-Holstein 2022

24.06.2022

In Schleswig-Holstein erhalten rund 110.000 Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mit steigender Tendenz. Gleichzeitig erfahren wir im Rahmen unserer Sozialberatung immer wieder, wie extrem das ganze System auf Kante genäht ist. Mit unserer neuen Kampagne „Pflege zum Leben“ möchten wir auf die größten Missstände aufmerksam machen.

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Sind Sie durch eine Zeitungsanzeige oder unseren Radio-Spot auf die Kampagne „Pflege zum Leben“ aufmerksam geworden? Dann ist die Chance groß, dass Sie persönlich zwar nicht pflegebedürftig sind – dafür aber jemanden aus der eigenen Familie zu Hause betreuen.

In der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt vieles im Argen. Ausufernde Heimbeiträge, Personalmangel und schlechte Bezahlung sowie Schwierigkeiten, den korrekten Pflegegrad zu bekommen. Ganz besonders schlimm ist jedoch die Situation von pflegenden Angehörigen. Denn wer Mutter, Vater oder den Ehepartner selbst pflegt, steht finanziell ganz schlecht da. Teilweise auf „Hartz IV“.

Darum fordern wir:

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Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige

Bis zu fünf Millionen Menschen in Deutschland sind in die ambulante Pflege von Angehörigen involviert. Sie ermöglichen es tagtäglich, dass Menschen zu Hause unterstützt und gepflegt werden können. Dass sie in ihrem vertrauten Lebensumfeld verbleiben können und ihre Selbständigkeit möglichst lange erhalten bleibt.

Für sie alle gilt aber auch, dass sie für ihren persönlichen Einsatz ein erhöhtes Armutsrisiko jetzt und auch in Zukunft in Kauf nehmen. Wer für die Pflege von Angehörigen im Beruf kürzer tritt oder sogar ganz aussteigt, verzichtet auf Einkommen, persönliche Entfaltungs- und Karrieremöglichkeiten. Für alle diese Menschen muss, analog zum Elterngeld, eine Lohnersatzleistung eingeführt werden, die sowohl hinsichtlich des Einkommens als auch der Rentenbeiträge dieses Risiko kompensiert.

Die zarten und temporären Ansätze des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes reichen bei weitem nicht aus. Der Koalitionsvertrag im Bund sieht zwar die Möglichkeit einer solchen Lohnersatzleistung vor, eine konkrete Umsetzungsperspektive und Details zur Ausgestaltung sind jedoch nicht ersichtlich.

Neben der finanziellen Kompensation benötigen pflegende Angehörige dringend auch Entlastung vom anstrengenden Pflegealltag. Hierfür müssen die Anstrengungen zu einem Ausbau der Kurzzeit- und Verhinderungspflege dringend verstärkt werden. Gleichzeitig müssen pflegende Angehörige durch Beratungsleistungen, Coaching und flexible Hilfen im Alltag unterstützt werden.

Der SoVD fordert deswegen:

Darüber hinaus freuen wir uns, wenn Sie diese Petition „Pflegende Angehörige fordern Lohnersatzleistung“ online unterstützen.

Pflegeversicherung_zur_Vollversicherung_für_alle_ausbauen

Pflegeversicherung zur Vollversicherung für alle ausbauen!

Die Pflegeversicherung kann die tatsächlich anfallenden Kosten schon lange nicht mehr abdecken, immer weiter steigende Eigenanteile für die Versicherten sind die Folge. Gleichzeitig leisten wir uns in Deutschland ein unsolidarisches Zwei-Klassen-System mit privater und gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Umbau des bestehenden Versicherungssystems hin zu einer Bürgerversicherung geht nicht von heute auf morgen, muss aber endlich angegangen werden! Das würde bedeuten, dass auch Selbstständige und Beamte in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen würden. Obwohl die Finanzierungslücke seit Langem bekannt ist, stellt die Ampel-Koalition leider nichts weiter als eine Prüfung der Möglichkeit zur Einführung einer Pflegevollversicherung in Aussicht. Der Prüfauftrag sieht außerdem lediglich eine freiwillige Versicherung vor.

Das wird zur Folge haben, dass Menschen mit hohen Einkommen sich aus der Solidargemeinschaft verabschieden können und Menschen mit kleinen Einkommen auf das Einzahlen in eine solche Versicherung verzichten dürften, weil sie das Geld zur Sicherung der aktuellen Lebensführung benötigen. Wir sind der Ansicht, dass die Bundesregierung hier ihrer Verantwortung nicht gerecht wird. Nur eine Bürgerversicherung, die Krankheit und Pflegerisiko umfassend absichert und in die alle Gesellschaftsgruppen gleichermaßen einzahlen, ist gerecht und muss bezahlbar sein!
 

Der SoVD fordert deswegen:

Kommunale_Verantwortung_stärken

Kommunale Verantwortung stärken!

In Zeiten knapper Kassen und gesetzlich vorgeschriebenem Sparzwang haben sich viele Kommunen aus der Pflege weitgehend zurückgezogen. Die Privatisierung von Pflegeeinrichtungen, die Klassifizierung nach Pflegegraden und letztlich die reine Fixierung auf die Rendite bei der Führung von Einrichtungen haben Pflegeleistungen zu einer Ware gemacht, die verkauft und gehandelt wird.

Gesundheits- und Pflegeleistungen sind aber keine Ware wie jede andere. Allein schon deshalb, weil fundamentale Marktmechanismen hier gar nicht greifen. Menschenwürdige Pflege, deren Beurteilung sich am Grad der gesellschaftlichen Wohlstandentwicklung messen lassen muss, ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und keine, die allein dem Markt überlassen werden darf.

Die Kommunen müssen hierbei ihre Steuerungsverantwortung für die Daseinsvorsorge der Menschen endlich wieder ernster nehmen. In einer alternden Gesellschaft müssen Wohn- und Pflegebedarfe der Bevölkerung berücksichtigt und geplant werden. Kommunaler Wohnungsbau unter den Vorgaben der Barrierefreiheit und kommunale Bedarfsplanung in der Pflege sind hierbei die Schlüssel. Es muss ein fundamentales Umdenken und eine Abkehr von der Renditeorientierung stattfinden, um vor Ort Pflege- und Wohnlösungen sicherzustellen.

Der SoVD fordert deswegen:

Gute_Pflege_kostet_Geld

Gute Pflege kostet Geld

Der Ausbau zu einer Pflege-Vollversicherung bleibt das Ziel. Solange dies aber nicht erreicht ist, müssen zur Schließung der aktuellen Finanzierungslücke mehr Steuermittel in die Finanzierung der Pflege fließen. Aber auch hier will die Ampel-Koalition vor allem „beobachten und prüfen“. Sie scheut sich davor, die offenkundige und strukturelle Unterfinanzierung zu konstatieren und zu beheben. Dabei ist beispielsweise allein der Zuzahlungsbetrag für stationäre Pflegeheime im letzten Jahr um 111 Euro auf 2179 Euro gestiegen.

Zwar wurde die Ausbildung in der Alten- und Krankenpflege zusammengelegt, die Verdienstmöglichkeiten unterscheiden sich aber immer noch gravierend und sind in beiden Feldern gemessen an der gesellschaftlichen Bedeutung und auch der Arbeitsbelastung noch deutlich zu niedrig.

Damit entsprechende Verbesserungen in Tarifverhandlungen erreicht werden können, damit die Arbeitsbelastung für Pflegekräfte gesenkt werden kann – und damit die Attraktivität des Pflegeberufs im Hinblick auf den weiter steigenden Bedarf gesteigert werden kann, muss das Pflegesystem mit zusätzlichen Mitteln gestärkt werden.

Die Einführung von neuen verbindlichen Personaluntergrenzen, wie sie die Ampelkoalition vorsieht, ist sinnvoll und richtig. Den strukturellen Mangel an Pflegekräften wird sie aber nicht beseitigen. Wir fordern deshalb von Bundes- und Landespolitik, sich ehrlich zu machen und die Finanzierung der Pflege nachhaltig durch einen Finanzzuschuss zu verbessern. So wird es im Übrigen auch in anderen europäischen Ländern gemacht, die meist auch deutlich mehr Geld für die Pflege ausgeben. Während es in Deutschland nur etwa 1,5 % des Bruttoinlandsprodukts sind, geben Länder wie die Niederlande und die skandinavischen Länder alle deutlich mehr als 2 % der jährlichen Wirtschaftsleistung für die Pflege älterer Menschen aus. Menschenwürdige und menschliche Pflege kostet Geld und dieses Geld muss in die Hand genommen werden.

Der SoVD fordert deswegen:

Zeitungen

Unsere Kampagne in den Medien

Printanzeige

Printkampagne

Sie haben Fragen zu unserer Kampagne? Dann wenden Sie sich gern an:

Dr. Thorsten Harbeke
Telefon: 0431 / 65 95 94 – 24
Mail: sozialpolitik(at)sovd-sh.de
oder
Christian Schultz
Telefon: 0431 / 65 95 94 – 22
Mail: sozialpolitik(at)sovd-sh.de

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Kreisverbandstagung 2022

Kreisverbandstagung 2022

Sozialverband fordert auf Kreisverbandstagung mehr Anstrengungen zur Verbesserung der Pflege

Unter dem Motto „Pflege zum Leben“ stand die diesjährige Kreisverbandstagung des Sozialverbands Kreis Stormarn am Samstag den 18.06.2022 in der Kupfermühle in Rohlfshagen, in der ein neuer Kreisvorstand gewählt wurde.

Kreisverbandstagung Vorstand

Der Gesamtvorstand besteht aus insg. 31 Mitgliedern und 4 Revisoren. Bild: Alfred Bornhalm 2. von links, Irmtraut Sarau (Jersbek) links auf der Bank, Andreas Guhr auf der Bank in der Mitte,  Manuela Fick (Zarpen) recht auf der Bank, Jörg Wischermann (Reinbek) rechts hinter der Bank, Elisabeth Musa-Uder in der Mitte hinter der Bank,

Der Landesverbandsvorsitzende Alfred Bornhalm wies in seinem Grußwort darauf hin, dass die Grundlagen für gute Pflege vor Ort gelegt werden. Er forderte in seiner Rede: „Die Kommunen müssen ihrer Pflicht für die Daseinsvorsorge älterer Menschen viel stärker nachkommen. Neben mehr bezahlbaren barrierefreien Wohnungen brauchen wir auch eine stärkere Planung der künftigen Bedarfe. Der Anteil der älteren Menschen in der Gesellschaft wird größer.“ Auch für die Menschen, die in der Pflege arbeiten, müsse dringend mehr getan werden. Alfred Bornhalm begrüßte die Resolution des SoVD Kreisverbandes zur Pflege.
Der DGB Kreisvorsitzende, Joachim Sauer, ergänzte „Es braucht bessere Arbeitsbedingungen und schlicht mehr Geld in der Lohntüte für Pflegerinnen und Pfleger. Es reicht nicht, sich auf den Balkon zu stellen und zu klatschen, davon kann keiner seine Wohnung bezahlen und satt werden.“, er fügte hinzu, dass der Kreis noch viel mehr tun könne „Als reicher Kreis ist er in der Pflicht, den ÖPNV besser aufzustellen, damit Arbeitsplätze, Berufsschulen, Ärzte uvm. in angemessener Zeit erreicht werden können. Die schwarze 0 im Haushalt hilft den Schwachen nicht!“
Auch Landrat Dr. Henning Görtz nahm das Thema Wohnraum auf und versprach, dass der Kreis weiter daran arbeitet diesen bezahlbar bereitstellen zu können. Herr Görtz stellte die gute und wichtige Zusammenarbeit mit dem SoVD Kreisverband Stormarn heraus.
Der Kreisvorsitzende Andreas Guhr erinnerte noch einmal daran, dass bezahlbarer Wohnraum bedeutet, dass die Warmmiete nicht mehr als 30% des Haushaltseinkommens ausmachen dürfe.


Nach Grußworten und Berichten wurde der Kreisvorstand von den Delegierten für die letzten 4 Jahre einstimmig entlastet.
Der Kreisvorsitzende Andreas Guhr (Bad Oldesloe), seine Stellvertreter*in Irmtraut Sarau (Jersbek) und Jörg Wischermann (Reinbek) wurden wiedergewählt. Neue stellv. Vorsitzende wurde zusätzlich Manuela Fick (Zarpen). Als neue Mitglieder im geschäftsführenden Vorstand wurden Diana Wild als stellv. Frauensprecherin und Elisabeth Musa-Uder als stellv. Schriftführerin gewählt. Alle anderen Positionen wurden von den Delegierten bestätigt. Großen Zuwachs gab es bei den Beisitzern. Aus den 29 Ortsverbänden des SoVD wurden 21 Beisitzer in den Kreisvorstand gewählt.
„Dass sich so viele Ehrenamtler in der Kreisverbandstagung zur Wahl stellten, ist der guten Arbeit der letzten 4 Jahre zu verdanken“, zeigt sich der neue und alte Kreisvorsitzende Andreas Guhr zufrieden.
Mit dem einstimmigen Beschluss der Resolution „Pflege zum Leben“ setzten die Delegierten ein starkes Zeichen.

Manuela Fick, Irmtraut Sarau, Andreas Guhr

Auf der Kreisverbandstagung wurden die Ortsverbände Kirchwerder und Zarpen aufgrund des stärksten Mitgliederzuwachses in den letzten 4 Jahren vom Vorsitzenden mit einem Präsent geehrt. Bild: Manuela Fick nimmt stellvertretend für Zarpen die Blumen entgegen. Der OV Vorsitzende aus Kirchwerder konnte aufgrund von Corona nicht teilnehmen.

Kreisverband Stormarn. 20.06.2022 / Pressemitteilung